Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen
Ronald Hande, Die Linke:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Jary, ich gebe Ihnen da durchaus recht, dass dieses Urteil für die Vereine auch im Freistaat zu einem Problem werden könnte. Und der von Ihnen vorgelegte Antrag, muss ich sagen, ruft in mir durchaus Sympathien hervor, aber auch eine gewisse Form von Skepsis. Sympathie deshalb, weil eben fast 3.200 organisierte Vereine in Thüringen nun nicht wissen, was auf sie zukommt. Organisiert in diesen Vereinen sind über 391.000 Menschen, die da sehr aktiv sind. Und ich glaube, neben mir sind auch viele von Ihnen ehrenamtlich in einem Sportverein aktiv und können beurteilen, was das im Zweifel bedeuten könnte. Nichtsdestotrotz – ich hatte es gesagt – erfüllt mich Ihr Antrag auch mit einer gewissen Skepsis. Skepsis deshalb, weil es ja um Bundesrechtsprechung bzw. ‑gesetzgebung geht, die Umsatzsteuergesetzgebung. Und Sie streben jetzt eine Bundesratsinitiative an, haben aber auch gesagt, dass bereits im Jahr 2024 mit dem Jahressteuergesetz 2024 eine entsprechende Anstrengung unternommen wurde, hier eine Regelung zu schaffen. Und es ist wirklich richtig selten, dass ich mal den ehemaligen Finanzminister Christian Lindner von der FDP lobe, der seinerzeit als Regierung dieses Gesetz, diesen Vorschlag eingebracht hat, nämlich einen Punkt c in den § 4 Nr. 22 Umsatzsteuergesetz einzufügen, wo das eben klar geregelt ist und für Sport- und Körperertüchtigung ausübende Vereine diese Umsatzbesteuerung eben freigestellt wird.
Aber auch bei der SPD war das ähnlich. Ein Kollege Tim Klüssendorf hält es für notwendig, dass die vorgeschlagene Umsatzsteuerbefreiung gestrichen wird. Er begründet das mit eindeutigen Rückmeldungen aus den Vereinen, die ihn ereilt hätten, weshalb diese Maßnahme nicht mehr durchgeführt werden könnte.
Auch Herr Klüssendorf, wieder SPD, meinte, europäisches Recht umsetzen zu wollen und dass auch er wieder Rückmeldungen bekommen hat und das so nun eine korrekte Regelung wäre.
Aber das war natürlich eine alte Bundesregierung, man hätte meinen können, es ginge besser. Aber da war ja auch das Steuergesetz 2025 im Oktober 2025 und dann Ende des Jahres beschlossen worden. Auch hier ist die dann CDU-geführte Bundesregierung unter dem CDU-Kanzler nicht aktiv geworden. Dazu fällt mir auch eine Passage in der Auswertung von schriftlichen Anfragen ein. In dem Fall waren es AfD-Abgeordnete, die gefragt haben, was denn jetzt Sachstand mit dieser Umsatzsteuerbefreiung ist. Dazu war die Antwort der Bundesregierung: Die Abstimmungen mit den Ländern sind komplex, dauern an und im Regelfall ist wohl keine Besteuerung zu erwarten. Also dieses „komplex“ bei der Bundesregierung scheint ein sehr verbreiteter Passus zu sein und auch hier mit angeführt.
Ich habe das alles aufgeführt, sehr geehrte Damen und Herren, weil ich und wir als Linke natürlich die Vereine unterstützen, wir unterstützen das Ansinnen. Grundsätzlich folgen wir dem Credo: Alles, was gemeinnützig ist, soll steuerfrei sein, alles, was Gewinnerzielungsabsicht hat, wird besteuert. Das ist die Klammer, unter der wir unser Handeln sehen.
Natürlich – ich habe es angedeutet – können Sie an der Stelle jetzt bei diesem Antrag mit unserer Unterstützung rechnen. Aber ich möchte doch anmerken, dass es vielleicht hilfreicher gewesen wäre, vielleicht effektiver gewesen wäre, mal mit den Kolleginnen und Kollegen in Berlin zu reden, sie mal mit an Bord zu holen und vielleicht auch auf dem kleinen Dienstweg für eine Lösung zu sorgen, statt hier in Thüringen einen plakativen Antrag auf den Weg zu bringen.
(Beifall Die Linke)
Vielleicht sollten Sie das für das nächste Mal mitnehmen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
