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Gebührengerechtigkeit herstellen - Verwaltungsaufwand reduzieren

Zum Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/3042 -

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, liebe Gäste, aller guten Dinge sind drei, sagt ein Sprichwort. Zum mittlerweile dritten Mal sprechen wir im Landtag über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Im November 2010 gab es einen entsprechenden Antrag dazu. Dann, wie gesagt, im Frühsommer die Erste Lesung zum Staatsvertrag und nun die Zweite. Ende gut alles gut? Leider nicht!


Bei der letzten Beratung hier in diesem Haus habe ich einige Punkte genannt, die Nichtverankerung der sozialen Staffelung, die Schlechterstellung von Menschen mit Behinderung und den mangelhaften Datenschutz, die wir am Inhalt des Staatsvertrags kritisieren. Ich habe auch gesagt und wiederhole das noch einmal, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für ein wichtiges Gut in unserer Gesellschaft halten und dass eine auskömmliche Finanzierung entsprechend des Bundesverfassungsgerichtes deshalb gesichert sein muss. Kollege Meyer, ich gebe Ihnen Recht: Eine Doppelung sollten wir möglichst vermeiden, aber sie wird nicht zu vermeiden sein, denn die Probleme liegen auf dem Tisch, die Probleme sind angesprochen. Nur die Interpretation, die damit verbundenen Lösungen, scheinen unterschiedlich zu sein. Deshalb - gleich zur Entschuldigung - wird es dennoch einige Doppelungen geben.


Der Landtag hat mit der Entscheidung, diesen Staatsvertrag regulär in den Ausschuss zu überweisen und der Ausschuss mit der entsprechenden Anhörung einen guten Schritt getan. Ich glaube auch, dass man trotz der Tatsache, dass wir an dem Staatsvertrag oder an einer Protokollnotiz des Staatsvertrages nun überhaupt nichts mehr ändern können, mit der Anhörung einen guten getan haben, um die Probleme noch einmal zu thematisieren. Die Entschließungsanträge machen ja deutlich, dass es Problem gibt.


Die Anzuhörenden, meine Damen und Herren, auch von dieser Stelle nochmals herzlichen Dank für die zugearbeiteten Stellungnahmen, haben viele wichtige Fakten, aber auch offene Fragen zum Gebührenmodell zur Haushaltsabgabe formuliert und zugetragen. Neben den Anzuhörenden machten auch Bürgerinnen und Bürger auf bestimmte Punkte aufmerksam. Ich möchte mich an einen konkreten halten. Um einen besonderen Fall ging es bei dem Problem, dass wir vorher selbst in dieser Tragweite nicht gesehen haben. Wir haben diesen Punkt nicht gleich zu Beginn der Diskussion um die Rundfunkgebühren in Betracht gezogen. Aber besser später als nie, denn noch ist der Staatsvertrag nicht durch das Haus durch.


Es geht - das wissen Sie meine Damen und Herren Abgeordneten-Kollegen, besonders die Insider, um die Fernsehgebühren für die Gartenlauben. Laut Staatsvertrag sind Gartenlauben bis zu einer Größe von 24 m² von der Gebühr befreit, ab 25 m² muss gezahlt werden. Die 24 m² stehen im Bundeskleingartengesetz und sind in den Altbundesländern übliche Größe für Bauten in Kleingärten. In den neuen Bundesländern gab es aber andere Verordnungen und andere Regelgrößen. Hier waren - Kollege Meyer hat es angesprochen - 25 m² bis hin zu 40 m² üblich. Verkürzt könnte man sagen: Für die ostdeutschen Gartenlauben müssen zukünftig 17,98 € im Monat bezahlt werden und für die westdeutschen nicht. Wer hätte gedacht, dass nach 21 Jahren, wo wir keine Westprodukte mehr brauchen, es sich mal lohnen würde, einen „Westgarten“ zu haben. Zur Diskussion im Ausschuss will ich in Anlehnung an Karl Marx zu dem Ausspruch über die Philosophen sagen: Nicht nur die Ausschussmitglieder, auch die Frau Ministerin haben den Staatsvertrag nur verschieden interpretiert!


(Beifall DIE LINKE)


Es kommt aber darauf an, ihn zu verändern.


(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Wir haben nichts zu verlieren außer unseren Kleingarten.)


Wer einen hat! Meine Damen und Herren, natürlich erkennen wir an, dass ein Staatsvertrag ein Kompromiss sein muss. Aber es darf kein fauler Kompromiss sein, auch wenn man vielleicht unwissend gehandelt hat; wenn fraktionsübergreifend - so verstehe ich die Pressemitteilungen in den letzten Tagen, aber auch die in den letzten Stunden auf die Tische gelegten Entschließungsanträge - kein Verständnis dafür da ist, warum ausgerechnet die ostdeutschen Kleingärtner für ihre Lauben Rundfunkgebühren bezahlen sollen, während es im Westen die Regel ist, es nicht zu tun. Rundfunkanstalten und GEZ und die damit verbundenen Interpretationen reichen dazu nicht aus. Wir sind nicht dazu da, guten Willen zu zeigen …


(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Das Begrüßungsgeld wird über die Lauben zurückgeholt.)


Das Begrüßungsgeld über die Lauben zurückholen, wäre vielleicht nicht ganz hilfreich, glaube ich, Kollege Ramelow. Als Parlamentarier können wir uns nicht darauf beschränken, auf guten Willen zu hoffen, sondern es ist unsere Aufgabe, für Rechtssicherheit im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern zu sorgen.


(Beifall DIE LINKE)


Genau das ist der Grund, weswegen wir unseren Entschließungsantrag in Drucksache 5/3560 eingebracht haben. Wir fordern damit die Landesregierung auf, diesen Punkt zu klären, und zwar so, dass nicht ein Quadratmeter darüber entscheidet, ob man über 200 € jährlich zusätzlich an Rundfunkgebühren bezahlen muss. Ich möchte an dieser Stelle, weil es ein wichtiges Problem ist, was die Bürgerinnen und Bürger der neuen Bundesländer betrifft, ein wenig in die Tiefe gehen. Über die Zahl der Betroffenen dieser, ich möchte sie als irrwitzige Regelung bezeichnen, gibt es unterschiedliche Schätzungen. In einer Studie des Bundesbauministeriums mit dem Titel „Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens“ wird die Zahl der Kleingärten in Deutschland auf 1.238.600, die Zahl ist von 2007, angegeben. Laut Angaben der Ostlandesverbände des Bundesverbandes deutscher Gartenfreunde liegen zwei Drittel davon in den neuen Bundesländern und 97 Prozent der Gärten haben eine Laube. Nach Auskunft der Bundesregierung von Anfang November dieses Jahres sind 27 Prozent der ostdeutschen Gartenlauben größer als 24 m². Das heißt für Thüringen, wo wir von 72.000 Gärten ausgehen, etwa 20.000 Gärten oder 20.000 Laubenbesitzer, die gebührenpflichtig sind. Wir nehmen an, dass diese Schätzung eher konservativ ist und wir von mindestens 30.000 betroffenen Kleingärtnern sprechen müssen.


Nun kann man sagen, gut, es sind 20.000 oder 30.000 Betroffene, aber die müssen für ihren Garten bezahlen, schließlich haben sie auch eine große Laube. Da ist es interessant, sich auch einmal die Daten sozialer und demographischer Struktur dieses Kleingartenwesens und dieser Lauben anzuschauen. 82 Prozent der Kleingärtner leben in Mietwohnungen, zumindest in mehrgeschossigen Wohnblocks, die Erwerbsquote unter den Kleingärtnern ist mit 33 Prozent benannt. Mehr als die Hälfte aller Kleingärtner sind Rentner, 17 Prozent sind arbeitslos. Unter den Kleingärtnern überwiegen die mittleren und geringeren Einkommen. Die größte Gruppe der Kleingärtnerhaushalte, 55 Prozent, meine Damen und Herren, verfügt über ein monatliches Einkommen von 800 bis 1.800 €. Jeder zehnte Haushalt muss sogar mit weniger als 800 € auskommen.


Ebenso interessant ist auch ein Blick auf die Bewirtschaftungskosten eines Kleingartens. Die durchschnittliche Bewirtschaftung eines Kleingartens inklusive aller individuellen Ausgaben für Pflanzen etc. kostet im Durchschnitt 412 € im Jahr. Wenn nun 216 € dazu kommen, währe es eine Verteuerung um über 50 Prozent.


(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Empörend.)


Schließlich will ich noch einen Punkt erwähnen, der in diesem Zusammenhang auch beachtet werden sollte. Mit der neuen Haushaltsgebühr werden nicht nur die Gartenbesitzer zur Kasse gebeten, die einen Fernseher in ihrer Laube stehen haben, wenn sie schon diesen anzeigen, aber es werden auch die zur Kasse gebeten, die keinen Fernseher in der Laube stehen haben. Es geht, ich wiederhole mich, um 24 bzw. 25 m². Diese Regelung, wenn sie nicht geändert wird, wird der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks massiv schaden, weil es offensichtlich ist, dass wir es hier mit dem Gegenteil von Gebührengerechtigkeit zu tun haben. Das war nicht der politische Wille, Gebührengerechtigkeit mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag herzustellen.

Meine Damen und Herren, unabhängig von der Kleingartenproblematik konnten wir auch unsere anderen Bedenken, die wir schon in der ersten Lesung angesprochen haben, mit der Anhörung und der damit verbundenen Diskussion und letztendlich der Beschlussempfehlung nicht ausräumen. Der Einzug der Rundfunkgebühr für Blinde und Gehörlose, auch wenn es nur ein Drittel ist, Kollege Döring, ist für uns inakzeptabel. Die bisherigen Befreiungstatbestände müssen unserer Meinung nach beibehalten werden. Dass die Rundfunkgebühren von Hör- und Sehbehinderten für den Ausbau von barrierefreien Programmangeboten genutzt werden sollen, ist keine Verbesserung. Dass die Barrierefreiheit ausgebaut wird, ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit. Diese Selbstverständlichkeit muss aus der Gesamtheit der Gebühren bezahlt werden. Alles andere ist in hohem Maße aus unserer Sicht unsolidarisch und deshalb abzulehnen. Natürlich nutzen auch Taube und Blinde den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Aber sie dafür zur Kasse zu bitten, wenn gerade einmal „Bruchteile“ - so wie der Beauftragte des Freistaats für Menschen mit Behinderung beschreibt - des Programms barrierefrei ausgestrahlt wird, ist nicht nur unangebracht, sondern unserer Meinung nach eine echte Frechheit.


(Beifall DIE LINKE)


Nun heißt es in - und Kollege Döring hat es angedeutet - der Protokollerklärung: Die Gebührengelder von Menschen mit Behinderungen sollen - ich wiederhole sollen - in den Ausbau von barrierefreien Angeboten investiert werden. Leider steht auch genau so im Text „sollen“, das heißt noch lange nicht „müssen“. Auch hier - da gebe ich Ihnen recht, Kollege Döring - muss man im Nachgang drauf schauen. Aber, wir haben uns über 10 Jahre mit dieser Problematik des 15. Änderungsstaatsvertrags und dem Gebührenmodell befasst, dass solche elementaren Fehler passiert sind, ist mittlerweile nicht mehr nachvollziehbar. Das mag unter anderem - und da nehme ich den Kollegen Meyer gerne auf - vielleicht auch damit in Zusammenhang stehen, dass diese Staatsverträge auf exekutiver Ebene erarbeitet werden. Vielleicht wäre eine intensive Behandlung und Diskussion im Vorfeld in den Parlamenten durchaus hilfreich, um solche Fehler nicht eingehen zu müssen.


Auch unsere anderen Kritikpunkte bleiben. Der Datenschutz, hier will ich mich nicht wiederholen, ich will nur den Landesbeauftragten für Datenschutz in seiner Stellungnahme zitieren: „Eine Zustimmung zum vorliegenden Staatsvertrag in der aktuellen Ausgestaltung wird nicht empfohlen.“ Weiter wird gesagt, dass die geplante Regelung weiterhin dem Prinzip der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit sowie Normenklarheit und Transparenz eindeutig widerspricht. Letztendlich und schließlich - das will ich noch einmal erwähnen -, hätten wir uns eine soziale Staffelung von Gebühren gewünscht, weil eine Pauschale eben nicht nach den individuellen finanziellen Leistungsfähigkeiten schaut. Hier muss der einfache Rentner den gleichen Betrag zahlen wie der Millionär, das hätte sozial gerechtere Lösungen gegeben.


Meine Damen und Herren, dass wir neben den überwiegenden Mehrheiten der Anzuhörenden diese Probleme sehen und ansprechen, zeigt auch der Eingang mehrerer Entschließungsanträge, auch der der Koalitionsfraktionen. Genau die von mir eben beschriebenen Probleme werden in diesem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen thematisiert. Also könnte man die Schlussfolgerung ziehen, neben unserem eigenen auch diesem Antrag seine volle Unterstützung zu geben. Aber der Unterschied zwischen Ihrem und unserem Entschließungsantrag, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, liegt in Punkt 2 unseres Antrags, der nicht wie Sie in Punkt 1 eine Untersuchung dieser Problematik verlangt bzw. erwartet, sondern wir fordern die Landesregierung auf, Sorge zu tragen, dass zuverlässige und tragfähige Regelungen gegen eine doppelte Gebührenbelastung dieses Personenkreises ausgeschlossen wird. Es geht uns im Ganzen nicht um eine Prüfung, sondern es geht uns um Gebührengerechtigkeit für Kleingärtner, für Laubenbesitzer, für Menschen mit Behinderung, aber auch für Geringverdienende und den entsprechenden Belastungen aus den verschiedensten gesellschaftlichen Momenten heraus.


Meine Damen und Herren, um es abschließend zusammenzufassen, der Gebühreneinzug von Menschen mit Behinderung, der mangelnde Datenschutz und die nicht vorhandene soziale Staffelung sind Punkte, die wir an diesem Vertragstext kritisieren und daher dem 15. Rundfunkänderungsvertrag keine Zustimmung geben können.

Was die Regelung für die Kleingärten anbetrifft, ist diese offensichtlich nicht geschaffen worden, weil eine Mehrheit das so wollte, sondern weil der Fehler einfach nicht gesehen worden ist. Dieser Fehler darf aber nicht durch diesen Staatsvertrag gesetzlich manifestiert werden. Das lehnen wir ab.


(Beifall DIE LINKE)


Noch ein paar Sätze zu den Entschließungsanträgen. Wie im Ausschuss können wir dem Entschließungsantrag der FDP nur in den Punkten 1 und 7 folgen, sonst müssen wir ihn auch mit den Argumenten, wie sie Kollege Meyer mit Blick auf die Wirtschaft gezogen hat, ablehnen.

Was den Entschließungsantrag der Koalition angeht, können wir nur den Punkt 2 in I und die Punkte II, gegebenenfalls auch III, wenn er nicht in die Richtung der Beeinflussung des Programms geht, mittragen, ansonsten können wir auch, was den Ausschluss von Fahrzeugen anbetrifft, nicht mitgehen.


Meine Damen und Herren, parteipolitisches Herumgebastel am Staatsvertrag wollen auch wir nicht, sondern wir wollen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag gerecht werden kann und die entsprechenden technischen und finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten bekommt. In dem Sinne ist die - und das betone ich ausdrücklich noch mal im Zusammenhang mit meinem Beitrag aus der Ersten Lesung - Umstellung von der gerätebezogenen auf die haushaltsbezogene Gebühr für uns nachvollziehbar, aber die Mängel des Staatsvertrages sind zu groß, um ihn mitzutragen. Deshalb werden wir ihn ablehnen. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


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