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Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Ronald Hande

Ronald Hande, Die Linke:

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Mühlmann, vielleicht noch als Anmerkung in Ihre Richtung: Mir sind auch seitens der AfD keine Änderungsvorschläge zu diesem Gesetzentwurf in Erinnerung und keine konstruktive Mitarbeit.

Dieser Vorschlag einer Regierung, die sich vermeintlich Entlastung auf die Fahnen geschrieben hat, wäre am Ende zu einer Belastung verkommen. Der Verwaltungsaufwand wäre da nur das eine Problem gewesen. Das hätte die ganze demokratische Rückbindung der Personalvertretungen geschwächt. Denn wer Personalvertretung ernst nimmt, muss auch die Bedingungen ernst nehmen, unter denen Beschäftigte wählen, kandidieren und sich beteiligen können. Genau deshalb haben wir als Linke im Ausschuss – das hat meine Kollegin König-Preuss hier schon sehr ausführlich dargestellt, herzlichen Dank dafür –

auch auf eine Anhörung derjenigen gedrängt, die unmittelbar betroffen sind, und dabei auch gezielt erhoben, welche Folgen eine solche Wahl außerhalb des regulären Wahlzyklus bedeutet hätte. Die Antworten waren eindeutig: Personalräte, Gewerkschaften und Hochschulen haben intern bestätigt, was wir in der ersten Lesung bereits problematisiert hatten. Die Sonderwahl ist einfach nicht sinnvoll, sondern eine unnötige Mehrbelastung.

(Beifall Die Linke)

Wir haben diese Hinweise aufgegriffen. Unser Änderungsantrag sorgt dafür, dass die bestehenden Hauptpersonalräte bis zur regulären Neuwahl 2027 im Amt bleiben und ihre Arbeit ohne Unterbrechung fortführen können. Zugleich wird vermieden, dass allein wegen dieses Änderungsgesetzes eine isolierte Sonderwahl ausgelöst wird. Das ist Respekt vor den Beschäftigten und vor ihren gewählten Vertretungen. Wer Personalräte ernst nimmt, muss ihnen nicht unnötig zusätzliche Wahlverfahren aufzwingen, sondern verlässliche und demokratisch saubere Übergänge schaffen.

Der zweite Änderungsantrag, der aus der Regierungsfraktion kam, betrifft den Schulbereich. Dort werden Gruppenregelungen und Sitzungsverteilungen in den Bezirkspersonalräten angepasst. Auch das geht auf Hinweise aus der Anhörung zurück, insbesondere auf Kritik an einer möglichen Überrepräsentation kleiner Gruppen.

Am Ende ist aus dem Gesetzentwurf, der zunächst – ich hatte es gesagt – erhebliche Probleme aufgeworfen hat, durch Anhörungen und Änderungsanträge eine deutlich bessere Lösung geworden. Lassen Sie mich abschließend Folgendes feststellen: Die in Thüringen aktiven Personalvertretungen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Wahrung der Interessen der Beschäftigten und zur Sicherung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Dienststellen.

(Beifall Die Linke)

Sie füllen das Personalvertretungsgesetz mit Leben und leisten einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung.

(Beifall Die Linke)

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