Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Gesetz über die Trennung von Amt und Mandat)
Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 6/1100
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es bleibt bei der Position, die die Fraktion Die Linke in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs vertreten hat und die mehrheitlich mit übergroßer Mehrheit hier im Haus deutlich geworden ist: Ablehnung als einzig verantwortungsvolle Reaktion.
Der Gesetzentwurf ist populistisch
(Beifall DIE LINKE)
und gerade auch mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben handwerklicher Pfusch und systematischer Blödsinn,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
weil die angestrebte Regelung konträr zum in Deutschland und Thüringen gewählten Modell des Verhältnisses der Staatsgewalten steht, und zwar als Ein-Punkt-Regelung, ohne sich um die Widersprüche zu anderen Regelungen zu kümmern. Das Verfassungsprinzip der Einheit der Rechtsordnung ist gröblich durch den Gesetzentwurf verletzt. In erster Lesung hat die Linke-Fraktion auch mit ausführlicher verfassungsrechtlicher Argumentation deutlich gemacht, dass die von der AfD gewollte Unvereinbarkeitsregelung bezüglich Mandat und Regierungsamt als unzulässiger Eingriff – ich wiederhole für Uneinsichtige und Unverbesserliche: unzulässiger Eingriff –
(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Schreiben Sie es mir am besten auf!)
in das passive Wahlrecht des Betroffenen nicht zulässig ist. Dies vor allem auch deshalb, weil nach dem verfassungsrechtlichen Homogenitätsprinzip für die Wahlrechtsgrundsätze in Bund und Ländern die gleichen Prinzipien gelten. Im Grundgesetz gibt es aber keine Unvereinbarkeitsregelung zu Amt und Mandat. Ohne ausdrückliche Regelung darf das passive Wahlrecht aber gar nicht eingeschränkt werden. Dass Sie jetzt als Inhaber einer juristischen Ausbildung Bremen und Hamburg hier anführen, da müssen Sie nicht da gewesen sein.
(Beifall DIE LINKE)
Denn diese Verfassungen sind vor dem Grundgesetz verabschiedet worden
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
und beinhalten diese Regelung, das stimmt, aber sie sind heute nicht mehr gültig.
(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Quatsch!)
Das ist nicht Quatsch. Die sind heute nicht mehr gültig, weil sie sich dem Grundgesetz unterordnen. Das müssten Sie auch wissen: Bundesrecht bricht Länderrecht.
Zu diesen mit dem Gesetzentwurf zusammenhängenden Rechtsfragen hat Herr Brandner versucht, etwas auszuführen, aber letztendlich wohl nicht richtig. Aber, meine Damen und Herren, die Äußerungen des AfD-Redners in erster Lesung und auch heute entlarven das Manöver eindeutig, worum es wirklich in dem Gesetzentwurf geht. Die Verfassung soll als Mittel zum Zweck dienen oder – besser – missbraucht werden, um politische Kontrahenten im Allgemeinen zu verunglimpfen und eine Funktionsträgerin in der rot-rot-grünen Landesregierung im Konkreten persönlich anzugreifen. Nicht Inhalte und Sachverstand zählen, sondern Verunglimpfen, Herabwürdigen, Diffamieren, Beleidigen,
(Unruhe AfD)
so, wie es seit Tagen und jeden Mittwoch politische und parlamentarische Methode der AfD auf Plätzen, Veranstaltungen hier im Hohen Haus ist.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ein Verfassungsgesetzentwurf auf solche – noch diplomatisch ausgedrückt – stillose Aktionen zu instrumentalisieren und zu missbrauchen zeigt, wie wenig Respekt die AfD vor der Landesverfassung hat, wie verantwortungslos sie damit umgeht und wie wenig wert ihr offensichtlich der Inhalt ist.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Jetzt bin ich betroffen!)
(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Man sieht es dir an!)
Wenn das ironisch gemeint ist, haben Sie sich jetzt selbst entlarvt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie sind nicht mal betroffen, dass ich das sage. Das ist das Schlimme dabei. Sie geben sich zu erkennen, Herr Möller, dass Sie genau das wollen, was ich eben gesagt habe.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist einfach Unsinn, was Sie erzählen!)
Was nun die Frage, meine Damen und Herren, nach den politischen und moralischen Erwartungen zur Trennung von Amt und Mandat anbetrifft – Herr Brandner hat es wieder gesagt –, sind das entweder satzungsgemäße Bindungen einer politischen Gruppierung oder Partei oder eine Erklärung im Sinne einer Selbstverpflichtung gegenüber den nominierenden Gremien oder Organisationen, zum Beispiel im Rahmen von Kandidatenaufstellungen. Die Linke geht diesen Weg, um die Frage für sich zu klären, schon seit Jahren. Da gab es noch keine rechtsnationalistische AfD.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Unruhe AfD)
Diese Entscheidungen und Handlungen, solche Selbstverpflichtungen, begrenzen aber in keiner Weise – und dürfen es auch nicht – das Verfassungsrecht der aktiven und passiven Wahl jeder Bürgerin und jedes Bürgers.
(Unruhe AfD)
Fazit, meine Damen und Herren: Nicht nur, dass die Einbringung des Gesetzentwurfs sachlich und rechtlich unangebracht und missbräuchlich ist, die plakative AfD-Show mit Blick auf das Grundgesetz, die Thüringer Verfassung und das hohe Gut des aktiven und passiven Wahlrechts ist in erster Linie geheuchelt und mit zweitem Blick sogar trügerisch und demokratiezerstörend.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Abgeordneter Blechschmidt, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Brandner?
Abgeordneter Blechschmidt, DIE LINKE:
Nein, da er meine verfassungsrechtlichen Kenntnisse bezweifelt.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Da ist jemand gekränkt!)
Ihr Ziel haben wir wohl erkannt und lehnen den Gesetzentwurf ab. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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