Frage des Abgeordneten Bilay (Die Linke)
Sascha Bilay, Die Linke:
Vielen Dank. Ich habe eine Frage an die Finanzministerin. Frau Ministerin, auf Bundesebene wird gerade über ein Länder- und Kommunalentlastungsgesetz diskutiert. Es soll vorsehen, dass insbesondere die westdeutschen Flächenländer mit hohen kommunalen Altschulden finanziell vom Bund entlastet werden. Beispielsweise kann danach Nordrhein-Westfalen mit über 164 Millionen Euro rechnen. Weil die Thüringer Kommunen und die ostdeutschen Kommunen traditionell über fast keine Altschulden verfügen, würde das zu einer deutlichen Benachteiligung der ostdeutschen Flächenländer führen. Thüringen könnte demnach also nur mit rund 110.000 Euro rechnen. Sie haben dazu im Bundesrat eine ablehnende Stellungnahme abgegeben für das Land Thüringen. Dieses Gesetz der Bundesregierung soll morgen im Bundestag beraten werden. Zwischenzeitlich hat Bremen, weil die Stadtstaaten gar nichts kriegen sollen, angekündigt, sollte das Gesetz beschlossen werden, dazu eine Verfassungsklage anzustrengen. Meine Frage an Sie ist: Da Sie sich im Bundesrat ablehnend dazu ausgesprochen haben, ob und inwieweit Thüringen das Bundesland Bremen in einer solchen Klage unterstützen würde – also ja, nein, vielleicht – und mit welcher Begründung.
