Erstes Thüringer Entlastungsgesetz
Sascha Bilay, Die Linke:
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach der ultimativen Lobhudelei der Koalitionsfraktionen will ich jetzt noch mal ein bisschen die Messlatte runterhängen und auch noch mal gucken, wo sie denn tatsächlich in der Realität angekommen sind.
Wir als Linke hatten schon bei der Einbringung vor über einem halben Jahr auf die Punkte hingewiesen, die aus unserer Sicht äußerst problematisch sind. Und ich hatte doch damals schon gesagt, dass die Landesregierung und auch die Koalitionsfraktionen unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung wesentliche Kernelemente des demokratischen gesellschaftlichen Zusammenlebens streichen wollen. Diesen Generalangriff – das haben wir damals schon gesagt – werden wir abwehren und die vorliegenden Änderungsanträge machen auch deutlich, dass wir uns da treu geblieben sind.
(Beifall Die Linke)
Auch weil Herr Bühl ein zweites Entlastungsgesetz angekündigt hat und vielleicht auch der Chef der Staatskanzlei dazu noch was sagen wird, sagen wir Ihnen heute auch schon klipp und klar, Herr Gruhner, wenn Sie das ins nächste Entlastungsgesetz reinschreiben, egal wie Sie es nennen, die Linke wird sich allen Angriffen auf das Vergabegesetz konsequent entgegenstellen.
(Beifall Die Linke)
Und wer Transparenz im Verwaltungshandeln aushebeln will, wird auf unseren Widerstand stoßen.
(Beifall Die Linke)
Diesen Maßstäben sind wir im vorliegenden Gesetzentwurf treu geblieben und da haben wir uns auch durchgesetzt.
Zu Herrn Mühlmann will ich nur eines sagen: Sie können sich ja hier in der Öffentlichkeit immer so darstellen, sie hätten sich da eingebracht. Die AfD hat im gesamten Verfahren konsequent mit Arbeitsverweigerung geglänzt.
(Beifall Die Linke)
Als wir eine öffentliche Anhörung hier in diesem Saal gehabt haben, haben Sie nicht eine Frage gestellt. Im Ergebnis der Auswertung der Anhörung, sowohl schriftlich als auch mündlich, haben Sie nicht einen einzigen Vorschlag zur Änderung gebracht. Sie haben nichts vorgelegt.
(Beifall Die Linke)
Sie haben sich stattdessen einen schlanken Fuß gemacht.
Ich will jetzt auf drei Punkte eingehen, die aus unserer Sicht für unser Abstimmungsverhalten relevant gewesen sind. Das eine ist das Standarderprobungsgesetz. Auch da haben Sie ja wieder Etikettenschwindel betrieben. Sie wollen ja eigentlich nur soziale Standards auf kommunaler Ebene schleifen. Sie wollten soziale Standards, die das Parlament im Gesetz in einem harten Ringen miteinander beschlossen hat, über die Hintertür von Bürgermeistern und Landräten auf dem Verwaltungsweg einfach wieder kassieren. Ich erinnere an die Debatte gestern zum Bereich der Jugendhilfe, Pflegefamilien usw. usf. Zu Recht, aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen das sagen, zu Recht sind da hohe, höhere und vor allem auch neue Standards im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gefordert worden. Aber welchen Sinn, welche Ehrlichkeit steckt denn da dahinter, wenn wir uns hier im Landtag – ich warte noch auf die Initiativen, muss mal gucken, was dann aus dem Ausschuss rauskommt – auf gesetzliche Standards verständigen und Sie dann auf dem Umkehrschluss auf kommunaler Ebene diese Standards wieder aushebeln? Das ist doch eine Veralberung der Menschen
(Beifall Die Linke)
und wird auch den Problemlagen der Menschen überhaupt nicht gerecht.
Und dass Sie hier ein schlechtes Gesetz vorgelegt haben, das will ich noch mal daran deutlich machen, was uns der Städtetag aus Mecklenburg-Vorpommern ins Stammbuch geschrieben hat. Sie verweisen da ja immer gern drauf, weil die so ein ähnliches Gesetz haben, und orientieren sich daran. Die haben uns aufgeschrieben – das können Sie schwarz auf weiß nachlesen –, dass das, was in Mecklenburg-Vorpommern gemacht wurde, aus Sicht der kommunalen Ebene nicht ausreichend und gut ist – also da auch nicht wirklich optimal –, aber das schlechte Gesetz aus Mecklenburg-Vorpommern haben Sie noch mal schlechter abgeschrieben. Das können Sie auch nicht ernsthaft als Erfolg oder als irgendwie einen Prozess des kreativen Nachdenkens verkaufen, wenn Sie schlechte Politik den Menschen hier vorgaukeln wollen. Wir sehen uns insofern darin bestätigt, dass wir diesen Angriff auf Standards auf kommunaler Ebene abgewehrt haben.
(Beifall Die Linke)
Zum Vergabegesetz: Die Landesregierung wollte, und das muss man mal der Öffentlichkeit sagen, dass die Firmen den Kommunen und öffentlichen Einrichtungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, also bei dem, wo Steuergelder ausgegeben werden sollen, durch Verträge, Bauleistungen usw. usf., künftig nicht mehr einen Nachweis vorlegen müssen, dass sie ihre Beschäftigten entweder nach Tarif oder nach Mindestlohngesetz bezahlen. Das ist doch ein Skandal.
(Beifall Die Linke)
Das ist doch ein Angriff auf das Prinzip: gute Arbeit, gute Löhne und Gehälter. Das kann doch auch die SPD nicht ernsthaft wollen. Ich meine, es gibt jetzt eine Serie, die können Sie sich irgendwo im Internet runterladen. Da wird mal geguckt, wie die Koalitionsverhandlungen bei Ihnen gelaufen sind. Da wird Ihr Landesvorsitzender der SPD, der auch Innenminister ist, damit wiedergegeben, dass er ausdrücklich darauf verweist, begründet, warum die SPD in diese Brombeerkoalitionsregierung eintreten muss: weil sonst die CDU alle Errungenschaften der SPD der letzten Jahrzehnte schleifen würde. Und er benennt ausdrücklich das Thüringer Vergabegesetz.
(Beifall Die Linke)
Sie verraten sich doch selbst. Sie verraten sich doch selbst und Ihre Wählerinnen und Wähler. Deswegen sage ich, es ist gut, dass es die Linke als soziales Korrektiv in diesem Landtag gibt, weil Sie nicht mehr für soziale Politik stehen. Sie vertreten nicht die Interessen der Beschäftigten in diesem Land. Wir machen das.
Nicht von Herrn Kobelt, nein. Bitte.
(Beifall Die Linke)
Zum Transparenzgesetz: Frau Hupach, ich komme jetzt auf Sie, weil Sie da ja erklärt haben, es wäre der Erfolg des BSW gewesen, im Transparenzgesetz hier die Weichen richtig zu stellen.
