Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes – Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9427
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Der in Drucksache 7/9427 zur zweiten Beratung vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes zwecks Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung wurde im Landtag am 15.03.2024 erstmals beraten. Zugleich war in derselben Plenarsitzung ein weiterer Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Thematik „integrierter Bachelor“ mit der Drucksache 7/9649 Gegenstand der ersten Lesung. Der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen geht inhaltlich über den von der CDU eingebrachten Gesetzentwurf hinaus und enthält neben Vorschriften zur Einführung eines integrierten Bachelors auch eine eigenständige Vorschrift zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes, die eine Konkretisierung der Verordnungsermächtigung zum Beurteilungswesen betrifft. Im Ergebnis ihrer ersten Beratung in der 131. Plenarsitzung am 15.03.2024 wurden beide Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner 58. Sitzung am 19.04.2024 die Durchführung einer schriftlichen Anhörung und eines Online-Diskussionsforums zu beiden Gesetzentwürfen beschlossen. An der schriftlichen Anhörung haben sich beteiligt: das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, der Dekan und der Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena, die Rechtsanwaltskammer Thüringen, der tbb Beamtenbund und Tarifunion Thüringen e. V., der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e. V., der Fachschaftsrat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FSU Jena, der Thüringer Rechtsreferendarverein e. V., der Allgemeine Arbeitgeberverband Thüringen e. V., der Studiendekan der Juristenfakultät der Universität Leipzig, das Thüringer Justizprüfungsamt, die Fachschaftsinitiative Jura München. Im Online-Diskussionsforum ist ein Beitrag eingegangen, der sich nur auf den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen bezieht.
Die schriftlich Angehörten haben sich zustimmend zu dem mit beiden Gesetzentwürfen verfolgten Anliegen der Einführung eines in den rechtswissenschaftlichen Staatsexamensstudiengang integrierten Bachelorabschlusses geäußert. Nur in der Frage der Umsetzung gab es teils unterschiedliche Auffassungen insbesondere dazu, ob und ggf. welche Bestandteile des Studiums anerkannt werden können, ob eine eigenständige Bachelorarbeit zu schreiben ist und welcher Gestaltungsspielraum der Universität zu belassen ist.
Im Ergebnis der schriftlichen Anhörung und des Online-Diskussionsforums wurde von der CDU-Fraktion am 30.05.2024 in Vorlage 7/6672 ein Änderungsantrag zu ihrem eigenen Gesetzentwurf eingereicht. Die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen reichten mit Vorlage 7/6680 am 31.05.2024 ebenfalls einen Änderungsantrag ein, der sich auf beide Gesetzentwürfe bezieht und diese zusammenführt. Dieser Änderungsantrag erhielt allein wegen eines Registrierungsfehlers eine Neufassung. Im Vorfeld der Ausschusssitzung zeichnete es sich allerdings schon ab, dass diese beiden Änderungsanträge keine Mehrheit finden würden. Um das Gesetzesvorhaben aber noch vor Ende der Wahlperiode umsetzen zu können, haben die Koalitionsfraktionen deshalb ihren umfassenderen, weil beide Gesetzentwürfe verbindenden Änderungsantrag dahingehend modifiziert, dass er sich allein auf den Gesetzentwurf der CDU in Drucksache 7/9427 bezieht und damit mehrheitsfähig wurde.
Dieser neue Änderungsantrag trägt die Drucksachennummer 7/6687. Er wurde in der 59. Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 31. Mai 2024 in Auswertung der durchgeführten Anhörung diskutiert. Mit dem Änderungsantrag wird vor allem klargestellt, dass eine Gleichwertigkeit des integrierten Bachelorabschlusses im rechtswissenschaftlichen Studium und des in einem eigenständigen Bachelorstudiengang regulär erworbenen Abschlusses nur durch eine Bachelorarbeit oder eine äquivalente wissenschaftliche Leistung zusätzlich zu fest vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen erlangt werden kann. Zur Sicherung dieser Gleichwertigkeit wird zugleich der Rahmen dafür abgesteckt, welche im rechtswissenschaftlichen Studium zu absolvierenden Leistungen als einem Bachelorstudium gleichwertig angesehen werden dürfen. Hierzu wird die Universität – und auch darauf verweist der Änderungsantrag ausdrücklich – in ihrer Satzung das Nähere regeln. Darüber hinaus fügt der Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün mit einem Artikel 2 eine Regelung in den Gesetzentwurf ein, die aus dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in Drucksache 7/9649 stammt und in dem Gesetzentwurf der CDU nicht enthalten ist. Es handelt sich dabei um eine Vorschrift zur Änderung des Richter- und Staatsanwältegesetzes, die eine Rechtsunklarheit im Hinblick auf eine Ermächtigungsgrundlage zum Beurteilungswesen beseitigt. Mit dieser Erweiterung führt der Änderungsantrag zwar nicht formell, aber faktisch die beiden Gesetzentwürfe unter Berücksichtigung der Hinweise aus den Anhörungen zusammen. Der Änderungsantrag, Drucksache 7/6687, wurde im Ausschuss nach seinen drei Artikeln einzeln abgestimmt. Artikel 1 und 3 zur Einführung des Bachelors und zum Inkrafttreten des Gesetzes wurden einstimmig angenommen, Artikel 2 zum Richter- und Staatsanwältegesetz erhielt eine Mehrheit. Die früheren Änderungsanträge zu Drucksachen 7/6672 und 7/6680 – Neufassung –wurden damit gegenstandslos und von den einreichenden Fraktionen zurückgezogen. Dem Plenum liegt nunmehr der Gesetzentwurf in Vorlage 7/9427 in der Fassung der positiven Beschlussempfehlung, Drucksache 7/9649, zur zweiten Lesung und Abstimmung vor. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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