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Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Sascha Bilay

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4172

 

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gestehe, Herr Walk, Sie haben mich jetzt noch mal dazu gezwungen, zu dem, was Sie gesagt haben, das eine oder andere richtigzustellen, weil davon ganz viel falsch gewesen ist.

 

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein!)

 

Doch, das werden Sie auch gleich hören. Die Staatssekretärin hat in dem zuständigen Unterausschuss KFA keinesfalls gesagt, dass irgendwie ein Schlussstrich bei der Reform des KFA mit dem vorliegenden Entwurf für 2022 gezogen würde, sondern – und so betrachte ich auch den Gesetzentwurf, das kommt auch in Teilen im Gesetzentwurf mit raus – dass wir uns in einer Phase befinden, wo wir die Gutachten oder die gutachterlichen Empfehlungen umsetzen. Ich bewerte das auch als einen ersten Schritt hin zur Umsetzung dieser Empfehlungen. Was eben auch hinsichtlich der Frage gesagt wurde, ob und inwieweit der Soziallastenansatz bei den Landkreisen und kreisfreien Städten noch in der richtigen Höhe angemessen ist, will ich darauf hinweisen: Das haben wir im Unterausschuss KFA sehr dezidiert besprochen und die Staatssekretärin Schenk hat darauf hingewiesen, dass es nach Rücksprache insbesondere mit dem Landkreistag im Beirat für kommunale Finanzen dazu eine Aussprache gegeben hat und dass der Wunsch dieser grundsätzlichen Reform des Soziallastenansatzes in der Kürze der Zeit nicht mehr umsetzungsfähig gewesen ist, dass man aber weiter im Gespräch bleibt und dass angestrebt wird, für 2023, wenn wir den nächsten KFA beraten werden zusammen mit dem Landeshaushalt, auch zu überprüfen, ob und inwieweit dieser Soziallastenansatz noch mal verändert werden kann. Insofern ist da auch gar nichts beendet, sondern es geht weiter nach vorn gerichtet.

 

Ich will noch mal auf einen Punkt hinweisen. Wenn hier immer so getan wird, als würde das Land in einer Verpflichtung sein, den Kommunen alles, was sie an Wünschen haben – wir haben ja Weihnachten bald vor der Tür, die ersten haben vielleicht schon angefangen, ihre Zettel zu füllen, was sie sich wünschen – zu erfüllen, ist das falsch, das ist ausdrücklich falsch. Die Verfassung des Landes und auch das Grundgesetz sagen, dass die Kommunen bedarfsorientiert und angemessen finanziell ausgestattet sein müssen. Da ist natürlich auch immer mit in den Blick zu nehmen, welchen Aufgabenumfang die Kommunen zu realisieren haben und wie hoch die eigenen Einnahmen sind. Steffen Dittes hat vorhin für meine Fraktion darauf hingewiesen, dass auch die kommunalen Steuereinnahmen wieder ansteigen und nächstes Jahr ein Niveau erreichen werden, was vor der Pandemie schon mal dagewesen ist, also die Talsohle kann als durchschritten betrachtet werden.

 

Und, Herr Walk, wir haben die ersten Akzente im Unterausschuss gehört, wohin die Reise gehen soll. Der Gesetzentwurf liegt ja nun auch offiziell vor. Aber Sie können doch nicht immer nur ein Teilelement aus dem komplexen System des Kommunalen Finanzausgleichs rauspicken und Sie gucken immer nur auf die Schlüsselzuweisungen. Ja, es gibt eine Verschiebung weg von den kreislichen Aufgaben hin zu den gemeindlichen Aufgaben. Damit folgt das Land einer Empfehlung der Gutachter, die genau dieses empfohlen haben, die das beschrieben haben, und nicht mal vollständig, sondern es wird nur teilweise das Gutachten umgesetzt. Wir hätten auch gern darüber diskutieren können, warum das nicht vollständig umgesetzt wird. Aber Ihr Fraktionsvorsitzender – auch darauf ist Steffen Dittes eingegangen – erzählt hier ständig etwas von evidenzbasierten politischen Entscheidungen. Und wenn ein Gutachten auf dem Tisch liegt von honorigen Wissenschaftlern aus der Materie, die sich damit auskennen, die im Übrigen auch die Länder Schleswig-Holstein und Saarland beraten haben – Schleswig-Holstein hat das Gutachten schon umgesetzt, das Saarland ist gerade dabei, das Gutachten umzusetzen, und wir machen das in Teilen jetzt auch in mehreren Schritten, das habe ich eben schon dargestellt –, dann können Sie sich doch aber jetzt nicht ernsthaft zurücklehnen und sagen, wir setzen das Gutachten in der Frage nicht um.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Und auch das, weil Sie das immer behaupten, es gibt zwei Gutachten: Es gibt keine zwei Gutachten. Es gibt ein Gutachten. Im Unterausschuss haben wir auf Wunsch der CDU-Fraktion die von Ihnen vorgeschlagene Sachverständige angehört. Herr Walk, hören Sie zu, ich sage es Ihnen noch mal, Sie haben auch teilweise vorhin aus Ausschusssitzungen zitiert, das können wir auch gern in der Geschäftsordnung offiziell regeln, dann reden wir über öffentlich tagende Ausschusssitzungen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Zu dem, was Sie eben angesprochen haben, Frau Prof. Dr. Färber – das darf ich zitieren, weil das eine öffentliche Anhörung war, die war im Livestream und ist vielleicht auch noch in der Mediathek zu finden –, hören Sie gut zu, denn Sie sollten den Fehler, Frau Prof. Dr. Färber einzuladen, nicht noch mal machen in der Anhörung jetzt vielleicht. In der Frage ging es beispielsweise darum, wie hoch der kommunale Investitionsstau ist – wird hier immer wieder erzählt. Die Kommunen sind unterfinanziert. Sie können ihre Investitionen nicht mehr schultern. Auf die Frage, in welcher Höhe Frau Färber den Investitionsstau beziffert, hat Sie was geantwortet? Sie waren dabei. Ich werde es Ihnen sagen. Für die Öffentlichkeit noch mal: Ihre Sachverständige – es ist keine Gutachterin gewesen, eine Sachverständige – hat im Originalton gesagt: Das kann sie nicht beziffern, aber sie hat es im Gefühl. Eine Gefühlslage ist etwas anderes, als eine evidenzbasierte politische Entscheidung zu treffen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Um das aber zu qualifizieren – Sie waren nicht dabei, aber Sie können es sich gern noch mal anschauen, wenn nicht, lesen Sie es jetzt im Protokoll des Plenums nach.

 

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Wir haben uns darüber unterhalten, und wir haben ein völlig anderes Bild davon!)

 

Ja, dass Sie ein anderes Bild haben, das weiß ich.

 

Auf die Nachfrage, ob Sie als Wissenschaftlerin uns im Landtag eine wissenschaftliche Methode an die Hand geben könnte, mit der man das vielleicht irgendwie quantifizieren könnte, denn nur eine Gefühlslage ist zu schwach, das gebe ich ehrlich zu – wissen Sie noch, was da die Antwort war? – hat Ihre Sachverständige gesagt, es gebe keine wissenschaftliche Methode. Sie müssen sich schon mal einig werden, was Sie denn eigentlich wollen.

 

(Zwischenruf aus dem Hause)

 

Aus der Unterausschusssitzung kann ich sehr wohl zitieren, weil die öffentlich gewesen ist. Ich habe gesagt, Sie können sich das auch noch mal im Livestream anschauen.

Ich will auch noch mal darauf hinweisen: Ja, es gibt eine Verschiebung der Schlüsselmasse. Es gibt eine Verschiebung der Schlüsselmasse von den kreislichen Aufgaben hin zu den gemeindlichen Aufgaben. Wenn Sie den Gesetzentwurf gelesen haben, finden Sie das auch ausführlich dargestellt in der Begründung und in den Erläuterungen. Rein verfassungsrechtlich, rein rechtlich gesehen, hätte das Land die höheren Kostenbeteiligungen des Bundes in Höhe von 59 Millionen Euro bei Kosten für Unterkunft und Heizung, also Sozialausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte, kürzen können. Der Vorschlag der Landesregierung sieht vor, in dem Fall die Schlüsselmasse und die Finanzausgleichsmasse eben nicht zu kürzen. Entgegen dessen, was Sie ständig behaupten, haben die Landkreise und kreisfreien Städte im nächsten Jahr den gleichen Betrag, nämlich 59 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, zur freien Verwendung, zweckungebunden, steuerkraftunabhängig.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

59 Millionen Euro zusätzlich. Wir reichen auch 10 Millionen Euro zusätzlich an die Sozialträger weiter im Bereich der Grundsicherung. 70 Millionen Euro zusätzlich. Und Sie stellen sich allen Ernstes hier hin und behaupten ständig was von einer Streichung und von einer Kürzung.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Bedienen Sie doch mal den Taschenrechner! Sie dürfen nicht nur die Schlüsselmasse oder die Finanzausgleichsmasse separat betrachten, sondern Sie müssen natürlich über alle Einzelpläne hinweg schauen, in welchen Bereichen noch weitere kommunalrelevante Mittel im Landeshaushalt verankert sind, die den Kommunen selbstverständlich zur Verfügung stehen für ganz viele unterschiedliche Projekte – im Sozialministerium, im Umweltministerium, im Infrastrukturministerium, ganz viel, kommunaler Straßenbau, da ist doch Geld für die Kommunen da. Das steht nicht im Finanzausgleichsgesetz, aber es steht im Landeshaushalt, öffentliche Mittel, die das Land den Kommunen zur Verfügung stellt. Das sind noch einmal rund 3,5 Milliarden Euro.

 

Steffen Dittes hat es Ihnen vorhin vorgerechnet. Ich muss natürlich auch die kommunalen Steuereinnahmen, die steigen, berücksichtigen. In der Summe werden die Kommunen im nächsten Jahr mehr Geld zur Verfügung haben als in diesem Jahr, mehr Geld als in jedem Jahr zuvor.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Der Kommunalgipfel, der vor gut einem Jahr in der Staatskanzlei auf Einladung des Ministerpräsidenten stattgefunden hat, hatte ein Versprechen an die kommunale Ebene – eine Finanzgarantie: Die Kommunen sollen aus der Corona-Pandemie nicht mit weniger Geld rausgehen. Dieses Versprechen hat diese Landesregierung gehalten und auf diesem Weg werden wir auch die Landesregierung bei den Haushaltsberatungen unterstützen.

Noch ein Punkt – weil das eben angesprochen wurde mit Taschentricksereien und linke Tasche, rechte Tasche. Die 100-Millionen-Euro-Investitionspauschale folgt auch einer Empfehlung der Gutachter, die nämlich gesagt haben, so viele separate Stränge, die dazu führen, dass am Ende die Transparenz und die Verständlichkeit im System des Finanzausgleichs darunter leiden, diese Mittel sollten in den Finanzausgleich konkret integriert werden. Auch diesem Vorschlag ist die Landesregierung gefolgt.

 

Herr Walk, ich freue mich wirklich, wenn wir jetzt im Kreistag des Wartburgkreises auch ganz konkret über Kommunalfinanzen reden dürfen. Ihr Landrat wird ja bald den Haushalt – hoffe ich mal – auf den Tisch legen. Ich will Ihnen nur mal eines sagen – Steffen Dittes hat es vorhin für das gesamte Land betrachtet gesagt: Die kommunale Ebene hatte im letzten Jahr, im Corona-Krisenjahr, mit allem Drum und Dran, mit Zuweisungen, Hilfen des Bundes und auch des Landes, aber auch abzüglich der notwendigen Tilgungsleistung für Kredite – am Ende hatte die kommunale Ebene in Thüringen einen Überschuss von 300 Millionen Euro erwirtschaftet. Der Wartburgkreis – das ist ja das Typische für einen CDU-Landrat im Wartburgkreis – plant immer einen Haushalt am Ende Spitz auf Knopf. Wenn dann Haushaltsberatungen stattfinden, wird gesagt: Wir können nichts mehr machen, denn wir haben kein Geld. Wird alles abgewürgt.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Herr Walk, ich frage Sie als Kreistagsmitglied: Wissen Sie, wie hoch bei einem geplanten Überschuss von 0 Euro am Ende das Defizit oder der Überschuss des Wartburgkreises am 31.12.2020 real gewesen ist? Sie müssen nicht nachgucken, ich sage es Ihnen: 4 Millionen Euro. Der Wartburgkreis hat in der Krisenzeit 2020 am Ende 4 Millionen Euro mehr in der Kasse gehabt als ursprünglich geplant. Sie können doch auch als Kommunalpolitiker nicht ernsthaft hergehen und sagen, das Land kürzt fortwährend bei den Kommunen. Das können Sie doch ernsthaft nicht behaupten!

 

Ich will noch auf einen letzten Punkt eingehen – die Kreisumlage. Ich empfinde es als skandalös, wie hier die Landräte die Vorgaben des Verfassungsgerichtes missachten. Das Verfassungsgericht hat 2005 und 2011 klargestellt, wie die Finanzausstattung vonseiten des Landes für die Kommunen ausgestaltet sein muss. Wir haben einen Verfassungsauftrag, zunächst die Kommunalfinanzen auf gemeindlicher und städtischer Ebene sicherzustellen. Diesem Auftrag kommen wir eben nach, indem wir in dem Fall die Schlüsselmasse erhöhen. Und damit eben nicht die Landkreise gezwungen werden, automatisch die Kreisumlagen zu erhöhen, folgt das Land einem Vorschlag Ihrer Sachverständigen Frau Färber – das ist der einzig wirklich positive Beitrag, der in der Anhörung herausgekommen ist – und wir erhöhen die fiktive Umlagekraftmesszahl, die für die Bemessung der Kreisumlage entscheidend ist, von 30 auf 40 Prozent. Da nehmen wir einen Druck aus dem Kessel, dass die Landkreise die Kreisumlagen erhöhen müssen. Davon profitieren insbesondere die finanzschwachen, die steuerschwachen Landkreise mit hohen Sozialausgaben. Da bitte ich doch einfach auch mal darum, dass innerhalb der kommunalen Ebene etwas Solidarität gelebt wird.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Es kann doch nicht sein, dass die wohlhabenden Landkreise auf Kosten der schwächeren Landkreise ständig mehr Geld fordern, sondern auch da gehört es zur Gerechtigkeit, dass innerhalb der kommunalen Ebene die zur Verfügung stehenden Mittel sachgerecht und angemessen ausgereicht werden.

 

(Unruhe CDU)

 

Insofern freue ich mich auf die Debatte in den Ausschüssen. Ich sehe dem ganz gelassen entgegen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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