Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Zum Getzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/10155
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen auf der Tribüne, am Livestream, herzlich willkommen zu einer, denke ich, guten Stunde der Diskussion zum Thema „Gewaltschutz“, zum Thema „Istanbul“! Wir hier in Thüringen werden mit dem Gesetzentwurf, der heute zur Abstimmung steht, ein Stückchen Geschichte in Deutschland schreiben.
Herzlichen Dank dafür all denen, die sich dafür eingesetzt haben. Herzlichen Dank dafür den unterschiedlichsten Verbänden und Organisationen, die uns als Abgeordnete der unterschiedlichsten Fraktionen auch ein Stückchen Dampf gemacht haben, uns Mut gemacht haben, dass genau so ein Gesetzestext auf den Weg kommt, auch wenn der, der heute zur Verabschiedung steht, ein Kompromiss ist, das will ich ausdrücklich sagen. Rot-Rot-Grün hat von dem Recht Gebrauch gemacht, auch als Koalitionsfraktionen Gesetze in den Thüringer Landtag einzubringen. Ich glaube, das ist selbstverständlich, dass man das so durchführen kann. Wir haben vor fast einem Jahr einen Vorschlag vorgelegt und dieser wird heute in geänderter Form verabschiedet, also ein guter Tag für das Thema „Istanbul-Umsetzung“.
Wir haben im Lande Thüringen die Herausforderungen der Istanbul-Konvention angenommen und wir wussten nicht nur aus den Gesprächen in den Landkreisen, in den kreisfreien Städten, mit den unterschiedlichsten Organisationen, wir haben viel zu wenige Frauenhausplätze und Schutzwohnungen, die für Betroffene zur Verfügung stehen. Wir kennen die Zahlen. Jährlich sind zwischen 1.780 und 2.000 Frauen in Thüringen von Gewalt betroffen, so berichtete der MDR im November 2022. Wir wissen also, dass wir hier nacharbeiten mussten. Mit diesem jetzigen Gesetzentwurf tun wir das.
Wir wissen auch, Landkreise haben sich in den zurückliegenden Jahren einfach einen schlanken Fuß gemacht. Sie haben Frauenhausplätze oder ganze Einrichtungen geschlossen. Sie haben also ihre Pflichtaufgabe, die ihnen ins Stammbuch geschrieben worden ist, nicht erfüllt. Sie haben sich zurückgenommen, obwohl das Land immer die Finanzierung dieser Einrichtungen übernommen hätte. Man hat sich einfach auf den Weg gemacht, hat sehr komische Kooperationsvereinbarungen über Kreisgrenzen hinaus beschlossen, um in einer bestimmten Kommune keine Einrichtungen mehr vorzuhalten. Das ist auch ein Thema, welches wir natürlich gesehen haben und das mit dieser Gesetzesstruktur jetzt abgeschafft wird.
Frauen, die von Gewalt betroffen sind, mussten aufgrund dessen, was ich gerade geäußert habe, oft in ihrer schwierigen Situation, in dieser Stresssituation viele Kilometer fahren, um für sich und ihre Kinder einen Unterschlupf zu finden. Sie mussten sich auch noch darum kümmern, wo denn Platz ist, wo sie hingehen können. Das ist, denke ich, auch aufgrund der uns vorgegebenen gesetzlichen Situation überhaupt nicht machbar. Darum ist es gut, wenn jetzt mit dem Gesetzentwurf und somit zum 01.01.2025 die finanzielle Verantwortung für Frauenhäuser, für Schutzwohnungen an das Land zurückgeht und das Land Thüringen, das zuständige Ministerium, dann die Inhalte mit den Kommunen voranbringen muss.
Werte Kolleginnen und Kollegen, mir ist noch mal wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir auch mit dem Gesetzestext die längst überfällige Barrierefreiheit einfordern. Jede neue Frauenschutzeinrichtung, Schutzwohnung muss in Perspektive barrierefreie sein. Es kann nicht angehen, dass Frauen, die eine Behinderung haben, egal welcher Art, dass sie sozusagen nicht aufgenommen werden können, weil einfach kein Aufzug in der Einrichtung vorhanden ist oder weil weitere Möglichkeiten für die Unterbringung nicht gegeben sind. Darum ein eindeutiges Signal: nur barrierefreie Einrichtungen sind in Zukunft noch zu installieren und natürlich dann auch förderfähig zu machen.
Lassen Sie mich noch zwei Sätze benennen, die und anderem die Liga der Freien Wohlfahrtspflege uns in der Anhörung mit auf den Weg gegeben hat. Sie haben eindeutig formuliert, dass mit der jetzt vorgelegten Förderung endlich ein Paradigmenwechsel in der Finanzierung eingeläutet wird. Und das ist gut. Das sollten wir uns immer vor Augen halten, wenn es darum geht, zukünftige Haushalte ab 25 auf den Weg zu bringen, dass genau diese Gelder vorgehalten werden müssen.
Der Landesfrauenrat hatte uns aufgefordert, genau diesen Gesetzestext auf den Weg zu bringen, um zukünftig mehr Schutzräume zu installieren. Mehr als hundert Plätze – das sagte ich bereits – fehlen im Moment in Thüringen. Es ist also eine Mammutaufgabe, die in unterschiedlichen Landkreisen und kreisfreien Städten vor uns liegt.
Werte Kolleginnen und Kollegen, die Kollegin Meißner hat es bereits angedeutet und in der Berichterstattung von Herrn Montag war es auch herauszuhören: Der Gesetzentwurf hat schon eine kleine Odyssee hinter sich. Vor gut einem Jahr haben wir ihn eingereicht. Er kam in den Sozialausschuss, aber natürlich waren auch Verlängerungstaktiken – so will ich es heute mal nennen – seitens der Opposition in den Raum gestellt. Es wurden Gutachten erstellt, die die Verfassungsgemäßheit nachweisen oder nicht nachweisen sollten.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ein legitimes Interesse!)
Zum Schluss hat das Gutachten uns eindeutig formuliert, unser Gesetzestext ist verfassungsgemäß, darum alles in Ordnung, alles gut. Aber man hätte auch an der Stelle schneller sein können.
Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich auch noch mal ein Stückchen auf die Landespolitik zurückschauen. Wir haben ja hier in dem Thüringer Landtag bereits 2021 einen Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention oder einen Antrag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gemeinsam verabschiedet. Die Landesregierung hat vor wenigen Wochen dazu einen Umsetzungsbericht gegeben. Auf Landesebene wurden Beiräte gegründet, die sich mit der Thematik Gewaltschutz auseinandersetzen. Also, alles in allem hat die Landesregierung eine gute Vorarbeit geleistet, um gut in die Arbeit einsteigen zu können, wenn es jetzt um die Umsetzung des Gesetzes geht.
Wir sagen jetzt einfach mal: Mit dem Gesetzentwurf nimmt das Thema „Gewaltschutz“ noch mal so richtig Fahrt auf und wir können gemeinsam als Koalitionsfraktionen – ich habe herausgehört, auch die Oppositionsfraktionen mit – größtenteils stolz auf das sein, was wir nachher hier verabschieden.
Ich bedanke mich für die gemeinsame Zusammenarbeit, die wir in den zurückliegenden Monaten durchgeführt haben im Austausch, auch im intensiven Austausch. Das Ergebnis zählt, das Ergebnis ist gut. Recht herzlichen Dank, das sage ich ausdrücklich für die Fraktion Die Linke. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dateien
- re713703.pdf
PDF-Datei (155 KB)
