Zum Hauptinhalt springen

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes

Katja Mitteldorf

Katja Mitteldorf, Die Linke:

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen! Wie so oft ist es ja leider das Problem, dass Kulturthemen immer zum Schluss besprochen werden, kaum noch Aufmerksamkeit bekommen. Deswegen zunächst –

(Unruhe CDU)

Ja, von außen ist es leider das Problem. Deswegen möchte ich zunächst mal meinem Vorredner, Herrn Quasebarth, sehr danken für seine Rede, weil ich glaube, dass es auch bei einem Gesetz, wo es um einen formalen Akt geht, durchaus wichtig ist, noch mal insgesamt daran zu erinnern, was Bibliotheken für wichtige Demokratieorte in unserer Gesellschaft sind. Deswegen vielen Dank an Sie.

Jetzt werden Sie sich gerade gefragt haben, Sie haben alle noch zwei Blätter ausgeteilt bekommen. Darauf möchte ich ganz kurz eingehen. Wenn man so ein Gesetz bearbeitet, was schon länger liegt, dann kann es ja durchaus vorkommen, dass man feststellt, ach so, huch, das Inkrafttreten eines Gesetzes kann ja so schlecht rückwirkend passieren. Dennoch stand ja darin, sollte in Kraft treten zum 01.01.2025. So, jetzt sind wir hier in diesem Umstand, dass dies ja nicht nur uns aufgefallen ist, sondern logischerweise auch der Brombeere aufgefallen ist, und wir diese beiden Änderungsanträge haben, die sich im Kern gleichen.

Da ich heute besonders gute Laune habe und sehr viel Freude an Sprache,

Zurück zum Kopf der Seite