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Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Jens Thomas

Jens Thomas, Die Linke:

Auf einen inhaltlichen Punkt, der mir auch in der Anhörung nicht ganz klar geworden war, wollte ich noch mal hinweisen: inwieweit die Pfahlgründungen wirklich vollständig zurückgebaut werden können. Da hat auch das Umweltbundesamt eine andere Auffassung, was wirtschaftlich vertretbar ist, ob das dann unzumutbar ist für den Betreiber. Genau diese Spezialfrage hat es meines Erachtens verdient, noch mal im Ausschuss beraten zu werden.

(Beifall Die Linke)

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