Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung

Anja Müller

Anja Müller, Die Linke:

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, angesichts der steigenden Mieten und Mietnebenkosten brauchen wir auch in Thüringen mehr Wohnraum und Wohnungsbau bzw. Sanierungen für Mieterinnen mit bezahlbaren Preisen. Gleichzeitig ist aber auch darauf zu achten, dass die Landschaft gerade auch in Thüringen nicht durch wilde Neubauten weiter zersiedelt wird und dabei auch noch guter landwirtschaftlicher Boden verbraucht wird.

Was hier die AfD-Fraktion mit der Behauptung, es würde das Bauen beschleunigen, vorlegt, hilft gerade auf dieser Baustelle nun wirklich nicht weiter. Die kleine Bauvorlageberechtigung in dieser Ausgestaltung erfasst nur Einfamilienhäuser und bei den Kriterien nur ein Stockwerk und nur maximal zwei Nutzungseinheiten. Das sind in der Praxis zwei Doppelhaushälften als einstöckiges Haus oder aber ein großer einstöckiger Bungalow. Das klingt nach einem Modell eines klassischen Neubaugebiets und eigentlich für die Klientel, für die die AfD immer wirbt, nicht richtig, denn das können sich bei diesen Baupreisen nur noch die wenigsten leisten.

Davon abgesehen, dass dies nicht die sinnvolle Lösung der Wohnungs- und Mietpreisfrage sein kann, gibt es zum Thema „kleine qualifizierte Bauvorlagenberechtigungen“ noch folgendes Kritisches anzumerken. – Vorher möchte ich gern darauf hinweisen, dass die Uhr hier überhaupt nicht tickt. Im Gegenteil, sie bleibt stehen bei 3 Minuten 21 von Herrn Liebscher. Lutz, du hast noch Zeit.