Elektronische Patientenakte (ePA) – moderne Gesundheitsversorgung mit starken Patientenrechten
Lena Saniye Güngör, Die Linke:
Die Vorlage benennt viele richtige Stichworte: Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht, Sensibilität der Daten, notwendige Sicherungen. Da sind wir ganz bei Ihnen. Aber aus diesen Aufzählungen werden dann noch keine Rechte, die Patientinnen und Patienten sehen und dann auch nutzen können. Auf der ersten Seite der App und beim analogen Weg müssen die Menschen stehen: Wer hat wann und warum meine Akte angesehen? Nicht versteckt, nicht in Fachsprache, sondern transparent. Die Koalition erkennt zwar an, dass eine dokumentenspezifische Freigabe fehlt. Datenschutz ist aber keine Frage von alles oder nichts. Es geht darum, dass Patientinnen und Patienten die Möglichkeit brauchen, einzelne Dokumente gezielt nur bestimmten Behandelnden freizugeben. Das ist entscheidend für ihre Souveränität. Ich muss wirklich sagen, wenn wir über sensible Daten reden, finde ich es bemerkenswert, wenn der AfD als kleines Quiz in die Runde nichts anderes als die Entscheidung über Erektionsstörung versus Hämorrhoiden einfällt. Dass das von einem männlichen Redner kommt, wundert mich echt gar nicht. Ich glaube, andere haben sensiblere Daten, die sie in ihrem Leben und bei ihrer Gesundheit beschäftigen.
(Beifall Die Linke)
Wenn Dienstleister oder Einrichtungen fahrlässig mit eben diesen sensiblen Daten umgehen, muss das Folgen haben. Wir müssen darüber sprechen, wie Sanktionen nicht als Selbstzweck, sondern als Verantwortungsmöglichkeit, als Schutz für Patientinnen und Patienten ausgestaltet werden können. Davon steht, glaube ich, nichts in der Koalitionsvorlage. Es fehlt da für mich der konkrete Arbeitsauftrag im Sinne von Zuständigkeiten, Fristen und Standards. Denn im Feststellungsteil benennt die Koalition ja selbst, dass die Anlage der ePA eben vielfach ohne ausreichende, barrierearme, aber auch barrierevolle Information erfolgt. Ich würde also unterstellen, dass das Problem hier durchaus erkannt wurde, aber die letzte Konsequenz fehlt. Deswegen würde ich mir wünschen, dass wir die ePA so ausgestalten, dass sie als konkrete Entlastung für Pflege, für Arztpraxen, aber eben auch für Patientinnen und Patienten wahrzunehmen ist und dass die Koalition dabei nicht nur auf Bundeszuständigkeiten vertraut. Herr Abgeordneter Wogawa, Sie haben noch mal ausgeführt, wie viel auf Bundesebene liegt. Ja, das ist richtig, aber das Land ist nicht machtlos. Es geht darum: Was kann die Landesregierung neben einer Bundesratsinitiative – da sperre ich mich gar nicht – hier noch konkret tun? Wie könnten wir zum Beispiel über ein Lotsenprogramm, das analog, das mehrsprachig, das aufsuchend ist, agieren? Wie könnte man eine IT-Struktur einrichten mit einem öffentlichen Störungsmonitoring? Wie könnten wir Förderkriterien setzen, zum Beispiel, dass Landesmittel nur für Software benutzt werden, die Sicherheits- und Barrierefreiheitsstandards erfüllt? Wie könnten wir Beschwerdewege direkt in der ePA-App barrierefrei sichtbar machen? Sie sehen also, wir haben Nachbesserungsbedarf, wir sind aber auch gesprächsbereit. Deswegen kann ich für unsere Fraktion ankündigen, dass wir den Antrag gern im zuständigen Fachausschuss weiterberaten. Unser Ziel ist es, dass wir die richtige Überschrift mit einer konkreten Umsetzung versehen, diese Vorlage insofern aufwerten und dann gemeinsam schauen, was kann der Bund sinnvoll tun, wo ist es hilfreich, wenn Thüringen sich auf Bundesebene einsetzt, ohne zu vergessen, was kann auch das Land sinnvoll tun, um Thüringerinnen und Thüringern, egal ob sie als medizinische Fachangestellte in einem der genannten Bereiche tätig sind oder aber als Patientin und Patient Sorge um ihre sensiblen Daten haben, besser gerecht zu werden. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
