Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds
Linda Stark, Die Linke:
Der Gesetzentwurf wurde am 22. Januar 2025 von der Fraktion Die Linke eingereicht und am 31. Januar 2025 in der 8. Plenarsitzung des Landtags erstmals beraten. Im Anschluss erfolgte die Überweisung an den Petitionsausschuss als federführender Ausschuss sowie zur Mitberatung an den Haushalts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz.
Der Petitionsausschuss befasste sich mit dem Gesetzentwurf in insgesamt fünf Sitzungen, nämlich am 13. und 19. Februar, am 24. April, am 21. August und am 25. September dieses Jahres. Im Rahmen der Beratungen wurde zunächst ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt, in welchem insgesamt sechs Anzuhörende eine Stellungnahme abgegeben haben.
Am 21. August 2025 beschloss der Ausschuss darüber hinaus, den Wissenschaftlichen Dienst um eine Vorstellung des Gutachtens in der Sitzung am 25. September zu bitten, ebenso um eine Stellungnahme der Präsidentin des Landesrechnungshofs zum Gesetzentwurf in der gleichen Sitzung sowie gemäß § 79 Abs. 1 der Geschäftsordnung ein ergänzendes mündliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf in der Sitzung am 25. September durchzuführen und Prof. Dr. Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena als Anzuhörenden zu laden.
Herr Prof. Dr. Brenner teilte dem Ausschuss im Anschluss schriftlich mit, dass er aus terminlichen Gründen nicht an der Sitzung teilnehmen könne. Ebenfalls für die Sitzung am 25. September 2025 stellte die Fraktion Die Linke einen Antrag, den Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen zu dem Tagesordnungspunkt hinzuzuziehen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. In der Folge ließ sich der Ausschuss das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vorstellen und wertete die Stellungnahme des Thüringer Rechnungshofs aus.
(Beifall Die Linke)
