Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung des Weltkindertages als gesetzlichen Feiertag 2/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6163
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, wir alle mussten den Redebeitrag von Herrn Möller hören.
Vizepräsidentin Jung:
Ich kann ja nicht wissen, in welche Richtung das gemeint war. Wenn Sie sich angesprochen fühlen?
(Beifall SPD)
Abgeordneter Dittes, DIE LINKE:
Es war kein Vergnügen, diesem zuzuhören. Ich habe mich schon gefragt, wann heute das Thema „Flüchtlingspolitik, Genderwahn und Abtreibung“ kommt. Was Sie da gesagt haben, das zeigte ganz deutlich, in welcher ideologischen Ecke Sie stehen. Sie leugnen tatsächlich, dass es darum geht, in dieser Gesellschaft auch Geschlechtergerechtigkeit herzustellen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
dass es darum gehen muss, dass Frauen auch tatsächlich selbstbestimmt über ihren Körper entscheiden müssen. Wie Sie Jahrtausende alte Traditionen, deren Bewahrer Sie sein wollen, hier einfach diskreditieren und Beschneidung, die beispielsweise für Juden eine Verbindung mit Gott darstellt, als Ausdruck religiösen Fanatismus hier diskreditieren, das ist schon ungeheuerlich.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber die AfD setzt gern auf Faktenchecks, rennt auch viel durch das Land und sagt, die etablierten Parteien würden Fake News verbreiten. Da will ich mal den Faktencheck kurz bei der Rede von Herrn Möller ansetzen: Herr Möller sagt als Erstes, das Problem des Menschenhandels sei eingewandert. Dann schauen wir tatsächlich die Entwicklung in zwei Jahren an: 2014, also vor der vermeintlichen Grenzöffnung von Rot-Rot-Grün,
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Die Einwanderung ist schon länger her!)
wo wir die Probleme ins Land geholt haben, verzeichnet das BKA im Lagebild „Menschenhandel“ – ich hatte es vorhin schon erwähnt – 557 Fälle von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung. 2016, also nachdem – wie die AfD meint – Rot-Rot-Grün die Probleme ins Land geholt hat, verzeichnen wir 488 Fälle des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung – eine Zahl, die viel zu hoch ist, überhaupt keine Frage. Aber es gibt eben auch überhaupt keinen Zusammenhang – deswegen: einfach Fake News hier vom öffentlichen Pult aus.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zweiter Faktencheck: Herr Möller sagt, die UN-Kinderrechtskonvention schreibt ein Mindestalter von 16 Jahren für die Ableistung des Militärdienstes fest. Das wäre doch für die Bundesrepublik Deutschland überhaupt nicht relevant – falsch. 2001 haben sich 150 Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, darauf verständigt, diese Altersgrenze anzuheben, und zwar auf die Volljährigkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dann können Sie natürlich auch annehmen, dass es in der Bundesrepublik keine Probleme mit genau dieser Altersgrenze gibt. Da sage ich Ihnen: Auch das ist falsch. Genau, die Bundeswehr stellt 17-Jährige ein und bildet sie an der Waffe aus. Das thematisiert ja auch unter anderem Die Linke im Deutschen Bundestag. Aber auch hier belügen Sie die Öffentlichkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dritter Faktencheck Ihres Redebeitrags: Sie sagen, es spielt eigentlich alles überhaupt keine Rolle, was in der UN-Kinderrechtskonvention steht. Da will ich Ihnen noch mal zur sozialen Situation der Kinder in Deutschland eine deutliche Ansage machen, denn laut dem UN-Wirtschafts- und Sozialrat von Dezember 2018 leben über 2,55 Millionen Kinder in der Bundesrepublik Deutschland in Armut. Jetzt sage ich Ihnen einfach mal: Das verstößt gegen Artikel 11 der UN-Kinderrechtskonvention. Das verstößt gegen Artikel 26 der UN-Kinderrechtskonvention und es verstößt gegen Artikel 27 der UN-Kinderrechtskonvention. Genau das ist der Grund, weswegen wir die Debatte über die Konvention in diesem Land starkmachen und dazu auch diesen Feiertag nutzten wollen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber auch hier belügen Sie die Öffentlichkeit, indem Sie sagen, es hätte alles überhaupt keine Relevanz. Ich sage, es hat eine besondere Relevanz, weil wir nämlich feststellen müssen, dass in Umfragen die UN-Kinderrechtskonvention eigentlich überhaupt keinen Bekanntheitsgrad hat. Das merkt man an dem Redebeitrag der AfD. Umfragen zufolge kennen nur 12 Prozent der Deutschen die UN-Kinderrechtskonvention und damit auch die dort verankerten Rechte. Diese Zahl nimmt in den letzten Jahren wieder ab, das ist für uns Grund zur Besorgnis. Deswegen ist es auch richtig, den 20. September zum Weltkindertag zu erklären. Ich will es kurz wiederholen: Die Vereinten Nationen haben am 21. September 1954 die Einrichtung eines weltweiten Kindertags empfohlen. Die Bundesrepublik hat diesen Tag bereits am 20. September 1954 zum Weltkindertag erklärt. 1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die UN-Kinderrechtskonvention, verabschiedet. Der Weltkindertag am 20. September wird heute in 145 Ländern der Welt gefeiert. Deswegen – und damit will ich noch mal an das anschließen, was Frau Pelke und auch Herr Adams gesagt haben – nehmen wir nämlich Tradition sehr ernst. Der 1. Juni als gewachsene Tradition, für Kinder ein Tag des Festes, des Spiels, des Feierns, den wollen wir auch weiter in dieser Art etablieren, aber den Feiertag am 20. September als einen Tag, an dem wir den sozialen Ausgleich voranbringen, als einen Tag, an dem wir über politische Rechte reden – das ist dann der geeignete Tag, der nämlich beides möglich macht, den 1. Juni mit seiner spezifischen Tradition und den 20. September mit seinen Inhalten, die ich bereits versucht habe darzustellen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und, Frau Pelke ist auch schon drauf eingegangen, auch der 20. September hat genau mit diesem Fokus schon seit vielen Jahren auch in Thüringen – natürlich sind das deutlich weniger, aber auch schon viele Jahre in Thüringen – eine besondere Tradition.
Wir freuen uns natürlich auch, dass wir da auch eine öffentliche Zustimmung erhalten. Natürlich mag das attraktiv erscheinen, das auch in einem Wahljahr zu machen; ich will Sie daran erinnern, in Umfragen von Thüringer Medien stimmen dem Feiertag 74 bis 82 Prozent zu. Die Kritik, die ich aus der CDU und auch aus der AfD immer höre, man dürfe doch im Wahljahr nichts machen, was den Menschen zugute kommt – ich meine, beim besten Willen, was wollen Sie uns denn damit erklären? Sollen wir im Wahljahr machen, was den Menschen schadet? Die Aufgabe von Politik ist es, für die Menschen da zu sein, positive Entwicklungen voranzutreiben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Diese Verantwortung eines Parlaments endet doch nicht, wenn in neun Monaten, in sechs Monaten oder zwölf Monaten eine Wahl ansteht. Nein, diese Verantwortung haben wir jeden Tag, aber Sie sollten sich dieser Verantwortung eben nicht aus Oppositionsgedanken heraus verweigern.
Deswegen lassen Sie mich noch ein, zwei Sätze zur CDU sagen. Frau Holbe, wir arbeiten im Innenausschuss ja sehr kollegial zusammen – jetzt ist sie nicht da –, ich kann Sie einfach nicht verstehen. Ich kann Sie nicht mehr verstehen, Frau Holbe. Sie haben jetzt wieder gegen den Feiertag gesprochen und haben angemahnt, dass wir die wirtschaftlichen Auswirkungen mit berücksichtigen müssen. Sie haben auch die Wirkungen, die bei dem Feiertag ausbleiben, erwähnt. Dann will ich vielleicht auch drei Bemerkungen dazu machen: Erstens – und es ist mir sehr wichtig, das auch zu sagen –, die Tatsache, dass wir heute über einen Feiertag reden, den Weltkindertag, ist erst einmal dem Umstand geschuldet, dass die CDU in Thüringen keine Regierungsverantwortung mehr hat.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das zeigt sich nämlich auch deutlich daran, dass Sie in Thüringen beispielsweise bei der Diskussion hier, die Überweisung und Beratung dieses Gesetzentwurfs in den zuständigen parlamentarischen Ausschüssen abgelehnt haben. Und ich kann das deshalb nicht verstehen – Frau Pelke hat das, glaube ich, erwähnt –, weil es gerade Ihre Partei war, die in Hamburg, in Bremen, in Schleswig-Holstein initiativ geworden ist, einen zusätzlichen Feiertag jeweils in diesen Bundesländern zu etablieren. Und eines fand ich doch besonders bemerkenswert, nämlich die Aussagen von CDU-Fraktionschef Röwekamp in Bremen, der sogar in Erwiderung auf einen Vorschlag der Linksfraktion, den 8. März als Feiertag einzuführen, dann anregte, den Weltkindertag in Erwägung zu ziehen. Das fand ich dann schon sehr bemerkenswert, das Zitat vom 21. Februar 2018 lautet dann ganz genau: „Warum fordern Sie eigentlich den Weltfrauentag und nicht den Weltkindertag als gesetzlichen Feiertag? – Das ist eine Frage, die man durchaus stellen könnte.“ Und Sie sollten mit Herrn Röwekamp in die Diskussion treten, denn ich glaube, wenn er Ihren Redebeitrag gehört hätte, hätte er noch sehr viel mehr Fragen an die CDU in Thüringen als nur diese eine.
Was ich auch nicht verstehe, ist, dass Sie sich im Innenausschuss hinstellen und heute auch hier hinstellen und gegen den Feiertag versuchen zu argumentieren. Aber Ihr Fraktionsvorsitzender stellt sich, ich glaube vor zwei Wochen, in die Landespressekonferenz und sagt, der Weltkindertag ist kein geeigneter Tag, wir sollten den Buß- und Bettag als Feiertag in Thüringen etablieren.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das führt doch erstens diese ganze Debatte um wirtschaftliche Auswirkungen tatsächlich ad absurdum, weil der Buß- und Bettag – und das wissen wir noch aus der Vergangenheit, zumindest die Älteren unter uns – immer auf einen Werktag fällt. Das heißt, Sie haben überhaupt kein Regulativ wie bei einem mobilen, dynamischen Feiertag wie dem 20. September, sondern Sie haben permanent, Jahr für Jahr die gleichartigen und gleichwertigen Auswirkungen auf die Wirtschaft. Wie Sie das mit Ihren Wirtschaftsverbänden diskutieren, das müssen Sie mir dann mal erklären, wenn Sie sich andererseits hierhinstellen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Was Sie in dieser Debatte völlig unberücksichtigt lassen, ist, dass Sie – sage ich mal – mit Ihrem Vorschlag, den Buß- und Bettag als Feiertag einführen zu wollen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer belasten – das wurde, glaube ich, schon von Herrn Adams angesprochen. Der ist weggefallen zur Kompensation der Beitragssteigerung bei der Pflegeversicherung. Wir haben eine eindeutige Regelung im § 58 SGB IX, dass dann, wenn der Buß- und Bettag als Feiertag eingeführt wird, die Beiträge für die Arbeitnehmer für die Pflegeversicherung steigen. Das heißt für Thüringerinnen und Thüringer, dass sie 150 Euro pro Jahr mehr für Ihren Vorschlag bezahlen. Da sage ich ganz ehrlich: Unabhängig vom Charakter des Tages ist, glaube ich, der Vorschlag, den die Regierungskoalition hier gemacht hat, wirtschaftlich und sozialpolitisch vertretbar und akzeptabel. Ich verstehe Ihr Rumgeeiere in dieser Frage überhaupt nicht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir haben im Innenausschuss sehr intensiv darüber diskutiert. Ich will nur stichpunktartig einige Rede- oder Wortbeiträge wiedergeben. Die Landeselternvertretung erklärte, mit diesem Feiertag würde deutlich, dass Thüringen ein Land der Kinder und damit der Zukunft sein will. UNICEF gab außerdem die Zusage, dass sie dafür sorgen würde, dass der neue Feiertag in Thüringen auch international wahrgenommen werden würde. Ver.di begrüßte die Erhöhung der Feiertage auf das Niveau anderer Länder und unterstrich den Wert der Arbeitsruhe – das wurde hier verschiedentlich auch schon angesprochen. Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen begrüßt es, wenn die UN-Kinderrechtskonvention als wichtige Errungenschaft der multilateralen Zusammenarbeit in den Alltag der Menschen in Thüringen integriert wird. Auch die Katholische Kirche, die den Feiertag als Feiertag in ihrer Stellungnahme abgelehnt hat, würdigte im Gesetzentwurf alle Bemühungen, die sozialen Bedürfnissen von Kindern und Familien gesellschaftlich und politisch noch stärker und umfassender in den Blick zu nehmen. Ich will abschließend – man kann vieles noch ergänzen – die Kinder- und Jugendbeauftragte der Stadt Weimar wiedergeben, die sich durchaus kritisch mit dem Vorschlag auseinandergesetzt hat, auch mit dem Feiertag, die auch das Datum hinterfragt und am Ende empfohlen hat, eine Vielzahl von konkreten Schritten zur inhaltlichen Untersetzung des geplanten Feiertags – die in Teilen in den vorliegenden Entschließungsantrag eingeflossen sind – zu diskutieren und zu iniziieren. Das haben wir mit dem Entschließungsantrag gemacht.
Ich will nicht noch mal darauf eingehen, aber ich will doch zumindest in Erwiderung, Frau Holbe, auf Ihren Redebeitrag noch einige Aspekte mehr benennen, weil es eben nicht nur der Feiertag ist, der Entschließungsantrag ist, mit dem Rot-Rot-Grün Kinder- und Jugendrechte stärken. Frau Pelke hat beispielsweise den Einstieg in die kostenfreie Bildung durch das erste und dann folgende zweite kostenfreie Kita-Jahr angesprochen. Auch mit dem neuen Schulgesetz, was wir gegenwärtig diskutieren, werden Bildungs- und Betreuungsangebote grundlegend verbessert. Wir haben in Thüringen das Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre gesenkt. Gerade die Mitbestimmungsmöglichkeiten, die Interessen von Jugendlichen in politische Entscheidungen einzubeziehen, ist eine wichtige Entscheidung. Ich fordere Sie auf, mit uns gemeinsam – vielleicht – auch die Verfassungsänderung anzugehen, dass wir das Wahlalter ab 16 auf Landesebene für den Thüringer Landtag erhalten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich finde es ganz wichtig, hier noch einmal auf die Erarbeitung der „Landesstrategie Mitbestimmung junger Menschen“ hinzuweisen. Ich finde es auch wichtig – deswegen konnte ich Ihren Redebeitrag nicht verstehen –, auf das eben beschlossene Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz hinzuweisen, wodurch gerade die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte junger Menschen gestärkt worden sind. Als ich Ihren Redebeitrag zum Feiertagsgesetz gehört habe, habe ich wirklich überhaupt nicht mehr verstanden, warum Sie im vorherigen Tagesordnungspunkt genau diese Ausweitung von Mitbestimmungsrechten nicht mitgetragen haben.
(Beifall DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, ich will abschließend noch mal auf den Abwägungscharakter dieser Entscheidung eingehen, auch die Diskussion im Ausschuss, weil wir uns natürlich auch mit der ökonomischen, volkswirtschaftlichen, wirtschaftlichen Auswirkung eines zusätzlichen Feiertags beschäftigen müssen. Wir haben uns sehr intensiv und sehr kritisch mit den Argumenten aus der Wirtschaft auseinandergesetzt, die auch zur Kenntnis genommen. Ich will noch mal daran erinnern: Als wir die Debatte begonnen haben, da tönte die AfD: „600 Millionen weniger Wirtschaftsleistung, 600 Millionen“. Dann fügte Herr Höcke noch dazu – das ist vielleicht eine Ehrlichkeit, die er selten an den Tag legt –: „Das sind jetzt keine Zahlen, die unbedingt intensiveren Berechnungen standhalten.“ Ich kann hinzufügen: Diese Zahlen halten überhaupt keiner Berechnung stand, weder intensiveren noch einer oberflächlichen Berechnung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Denn wir wissen aus der Studie des Instituts für Volkswirtschaftslehre der Helmut-Schmidt-Universität, der Universität der Bundeswehr in Hamburg, dass sich das Bruttoinlandsprodukt durch einen zusätzlichen Feiertag um 0,12 Prozent verändert, und zwar negativ verändert. Das wären für Thüringen ungefähr 70 Millionen Euro. Aber einer der Autoren dieser Studie hat auch in einem Fachbeitrag noch mal geschrieben, dass man dagegen natürlich auch die positiven Effekte auch noch mit hinzurechnen kann. Gerade im Bereich Tourismus, der Freizeit, des Gast- und Hotelgewerbes oder auch steigende Do-it-yourself-Umsätze beispielsweise in Baumärkten, wo diese Tage auch genutzt werden, um selbst aktiv zu werden. Aber er würde auch noch auf einen anderen Bereich hinweisen, den man möglichweise nicht so exakt ökonomisch berechnen kann. Da will ich aus diesem Beitrag kurz zitieren: „Weitere Wohlfahrtsgewinne gehen mit dem Erholungseffekt einer kollektiven Unterbrechung der intensiv genutzten Arbeitszeit einher. Feiertage ermöglichen – anders als Urlaubstage – die Stiftung gemeinsamer Identifikation, eine Sozialsynchronisation und kulturelle Rhythmisierung. Rein praktisch gesprochen werden eine zeitliche Koordination und damit die Pflege sozialer Netzwerke und der Familie unterstützt.“ Ich glaube, wir sollten diese Aspekte bei der Diskussion auch mit in den Fokus rücken und nicht zu gering schätzen. Frau Pelke ist darauf eingegangen, die Wirtschaftsdaten in Thüringen weisen darauf hin, dass wir uns, die Thüringer Wirtschaft, aber vor allem auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesen Tag sehr wohl leisten können. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben diesen Tag in den letzten Jahren mit insgesamt 11,8 Millionen unbezahlten Überstunden pro Jahr schon bereits herausgearbeitet.
(Beifall DIE LINKE)
Dann will ich die Zahlen noch mal entgegenstellen: 70 Millionen vermuteter Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in Thüringen, Überstunden, die unbezahlt sind im Wert von 236 Millionen Euro, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedes Jahr in Thüringen für die Arbeitgeber leisten. Ich denke, wir können uns diesen Feiertag leisten. Er ist eine wichtige politische Entscheidung, er ist ein wichtiges politisches Signal. Er ist vertretbar, er ist verantwortbar. Ich freue mich auf die große Unterstützung im Haus. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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