Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4330
Danke, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Herr Finanzminister, wir alle können uns sicher noch daran erinnern, dass wir Ende vergangenen Jahres nach langer intensiver, aber auch zeitintensiver Debatte hier im Haus letztendlich im Dezember den Landeshaushalt für 2012 beschlossen haben. Unabhängig von der Zustimmung oder Ablehnung durch die jeweiligen Fraktionen sind wir uns dennoch darin einig, dass die Gestaltung eines Landeshaushalts das sogenannte Königsrecht ist und die damit verbundene Politik in Zahlen gegossen ist. Für Ärger auch innerhalb der Koalition sorgten Sie, Herr Finanzminister, weil Sie nur wenige Tage später mit einer sogenannten Bewirtschaftungssperre einen Teil der beschlossenen Finanzmittel nicht freigaben.
Die Debatte, die hier im Haus, aber auch die, die in der Öffentlichkeit stattgefunden hat, möchte ich hier nicht wiederholen, aber ich möchte ausdrücklich an sie erinnern. Inzwischen, meine Damen und Herren, ist die Bewirtschaftungsreserve etwas abgemildert worden, wohl wahr, aber alle - und ich glaube, das kann ich sagen - hoffen darauf, dass Sie, Herr Finanzminister, mit der Steuerschätzung in den kommenden Tagen diese Bewirtschaftungssperre wieder aufheben werden. Nichtsdestotrotz bleibt für uns hier hängen, dass der vom Landtag beschlossene Haushalt kurz nach dem Beschluss vom Finanzminister teilweise wieder abgeändert bzw. angehalten wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, DIE LINKE legt Ihnen hier einen Gesetzentwurf vor, mit dem das sogenannte Königsrecht des Parlaments gesichert werden soll. Vorschläge über Veränderungen an Haushaltstiteln kann und soll der Finanzminister unterbreiten, letztendlich entscheiden aber sollte das Parlament. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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