Digitalisierungsstrategie 2020 Thüringen
Zum Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 6/229
(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Kamera läuft!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren – online und offline –, zum Antrag der CDU-Fraktion: Als Erstes, ich finde es gut, dass es diesen Antrag der CDU-Fraktion gibt, dass sich die CDU-Fraktion jetzt auch mal aus inhaltlicher Perspektive mit diesem Thema im Gesamten beschäftigt. In der letzten Legislatur, da möchte ich nur auf Ihr Abstimmungsverhalten verweisen, dass beispielsweise der Antrag zum „Modellprojekt offenes öffentliches W-LAN“ als Kommunismus abgetan und dann eben auch entsprechend abgeschmettert wurde, auch wenn der in Ihrer Fraktion dafür zuständige Fachabgeordnete viel versucht hat, um die CDU-Fraktion von der Sinnhaftigkeit des Ganzen zu überzeugen. Insofern, wenn die Oppositionsrolle dazu führt, dass bei der CDU der Kommunismus ausbricht – in Ihrer Logik verbleibend –, wünsche ich der CDU mehr Opposition in mehr Bundesländern, um dann eben auch entsprechend die nach Ihrer Wahrnehmung kommunistischen Verhaltensweisen selber als Antrag zu stellen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vielleicht grundsätzlich mal eines, bevor ich im Detail an einigen Punkten des CDU-Antrags darstellen möchte, warum wir heute hier diesen Antrag ablehnen. Mit der Ablehnung des CDU-Antrags haben sich dann auch der Entschließungsantrag und der Änderungsantrag erledigt. Ich glaube, was viele nicht verstehen, ist, dass digitale Gesellschaft faktisch die Gesellschaft, wie wir sie so im – ich nenne es einmal – realen Offline-Leben kennen, im Internet stattfindet und dass ein Großteil der Menschen, die nach 1980 geboren wurden, gar nicht mehr die Unterscheidung vornehmen zwischen dem digitalen Leben und der digitalen Welt und der realen Welt, der sogenannten Offline-Welt. Es wäre notwendig, dass dieses Verständnis des Internets – das Netz als digitaler Kultur- und Lebensraum – eben so in allen Fraktionen, aber generell auch im Ministerium Einzug hält und entsprechend eine Digitalisierungsstrategie darauf hin ausgerichtet wird. Da geht es mir jetzt gar nicht um die einzelnen Begrifflichkeiten und die einzelnen Schlagwörter, die hier zum Teil schon gefallen sind. Es ist richtig, all diese Begrifflichkeiten und Schlagwörter umfassen nicht das, was digitale Gesellschaft meint. Digitale Gesellschaft ist das Leben, wie wir es leben, nur sozusagen auf einer anderen Ebene. Dieses Verständnis muss – glaube ich – in fast allen Fraktionen noch umgesetzt werden. Da sollten sich die Netzpolitiker oder Netzpolitikerinnen der jeweiligen Fraktionen nichts vormachen, da haben wir in unseren eigenen Reihen einiges dafür zu tun, dieses Verständnis überhaupt erst einmal in unserer – ja – Nachbarschaft hier im Plenarsaal entsprechend umzusetzen und dann eben auch im Ministerium und mit dem Ministerium dafür zu kämpfen, dass dieses Verständnis hier auf Landesebene Einzug hält und dann optimalerweise natürlich auch auf Bundesebene entsprechende Entscheidungen getroffen werden, die die digitale Gesellschaft nicht nur begünstigen, sondern sie praktisch auch mit Gesetzgebungsmaßnahmen umsetzen. Dazu gehört eines, Herr Minister Tiefensee, Danke schön für Ihren Sofortbericht, aber ich glaube, worüber wir uns noch einmal unterhalten werden müssen, ist die Beurteilung der Störerhaftung in Bezug auf die freien WLAN-Anbieter, auf die Privaten, die planen, ihr privates WLAN, was sie zu Hause haben, zu öffnen. Da ist nämlich die Störerhaftung alles andere als gut, da ist nämlich die Störerhaftung noch vorhanden. Als solche – so haben wir es ja auch im Koalitionsvertrag formuliert – soll die Störerhaftung abgeschafft werden, und zwar nicht nur für Betriebe, nicht nur für öffentliche Einrichtungen, sondern eben auch so, dass jeder Mensch, der das will, sein WLAN offen, frei zur Verfügung stellen kann und nicht haftbar ist für das, was jemand anderes, der dieses WLAN nutzt, damit macht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Insofern setze ich einfach einmal darauf, dass diejenigen, die sich heute hier vorne am Rednerpult schon geäußert haben, auf all den Ebenen und mit all den Menschen und öffentlichen Stellen und Ministerien usw. usf., mit denen sie in Kontakt stehen, sich dafür einsetzen, dieses Verständnis einer digitalen Gesellschaft weiter voranzutreiben und dann eben auch die entsprechenden Maßnahmen, Umsetzungen dazu voranzutreiben.
Frau Marx hat allerdings eine Sache erwähnt, die ich sehr entscheidend finde, nämlich Bürgerrechte in der digitalen Welt. Es wird immer sehr schnell vergessen, wenn man die ganzen Begrifflichkeiten, die technischen Darstellungen – Industrie 4.0, E-Government, Open Data usw. usf. – hier erwähnt – Kryptografie ganz wichtig übrigens angesichts der zunehmenden Überwachungsformen durch diverse Geheimdienste. Ja, über die Bürgerrechte im Internet müssen wir dringend reden. Da wird Ihr Antrag von der CDU dem wirklich nicht gerecht. Wer von einer Digitalisierungsstrategie ausgeht, wer eine Digitalisierungsstrategie fordert und das vom Ministerium für digitale Gesellschaft, welches zumindest hier in Thüringen erstmalig so besteht, fordert, der muss eigentlich zwangsläufig auch die Bürgerrechte zumindest mit erwähnen. Das finde ich schade, gerade weil Dr. Voigt nicht derjenige ist, der zu dem Themenfeld überhaupt keine Ahnung hat, sondern im Gegenteil einer derjenigen ist, mit dem man sich – ich mich – in der letzten Legislatur hier sehr gern und sehr gut zum Thema Netzpolitik streiten konnte. Ich finde es schade, dass Sie diesen meines Erachtens entscheidenden Punkt vergessen. Es ist einer der Hauptpunkte, warum wir Ihren Antrag ablehnen.
Den Antrag abzulehnen bedeutet nicht, das Themenfeld abzulehnen, bedeutet auch nicht, keine Digitalisierungsstrategie für Thüringen umzusetzen, sondern bedeutet nur, dass die Beschlussform, wie sie jetzt vorliegt, auch in der Form der Ergänzung der AfD-Fraktion, überhaupt nicht dem gerecht wird, was wir uns unter einer Digitalisierungsstrategie vorstellen. Das ist kein Widerspruch dazu. Wir arbeiten im Ausschuss gemeinsam daran und versuchen gemeinsam im Sinne eines – ja, ich nenne es einmal – positiven Vorangehens für Thüringen da etwas zu verbessern. Das soll eher ein – ich nenne es mal – Anreiz sein, nämlich erst mal sich darüber zu verständigen, was digitale Gesellschaft bedeutet. Es bedeutet nicht nur Wirtschaft, es bedeutet auch nicht nur E-Government und Open-Data, es bedeutet auch nicht nur Bürgerrechte im Internet, sondern es bedeutet eben den Lebens- und Kulturraum, in dem all das, wie ich es vorhin schon erklärt habe, was wir in der normalen Offline-Welt kennen, auch in der Online-Welt stattfindet.
Zu Ihrem Antrag möchte ich wenigstens noch zwei Punkte sagen. Als Erstes: Die Unterstellungen, so nenne ich es jetzt mal, die zum Teil mitschwingen, halte ich schon für schwierig, wie beispielsweise unter II.5: „die vom Bund bereitgestellten Mittel für den Ausbau der Breitbandnetze uneingeschränkt und zweckentsprechend zu verwenden“. Ich weiß nicht, woher Sie diese Unterstellung nehmen – ob das Erfahrungen der letzten Legislatur sind, wo in Ihrer Regierungszeit damals die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet wurden.
Ich kann nur Eines garantieren: Das wird nicht passieren, dass die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet werden. Sie werden nicht nur dafür zur Verfügung gestellt, sondern dafür soll auch mit entsprechenden Maßnahmen geworben werden, um eben zu verhindern, dass Millionen übrig bleiben, die nicht abgerufen werden, was damit dem Breitbandausbau letztendlich nicht gerecht wird.
Das Zweite: Ich glaube alle, die sich ein bisschen intensiver mit dem Themenfeld beschäftigen, wissen, dass auch 50 Mbit bis zum Jahr 2018 in 2018 dem Ganzen sehr wahrscheinlich überhaupt nicht mehr gerecht werden. Wir reden momentan davon, dass es 50 Mbit mindestens bräuchte – allerdings ist das der jetzige und aktuelle Stand. Wenn wir ehrlich sein würden und wenn die finanziellen Mittel dafür vorhanden wären, wenn der Bund auch entsprechend Mittel mit bereitstellen würde, weil Thüringen das allein gar nicht finanzieren kann, dann müssten wir sagen: bis 2018 100 Mbit – vielleicht sogar noch mehr, denn die Umformatierung – nenne ich es jetzt einmal – des Offline-Lebens auf das Online-Leben wird zunehmen, es wird immer mehr in der sogenannten digitalen Welt stattfinden. All das erfordert eine viel höhere Bandbreite, als das, was a) jetzt vorhanden ist, als das, was b) bis 2018 auch mit dem Antrag – bzw. die CDU hat ja noch 2019 drin stehen – auch mit ihrem Antrag dann praktisch umgesetzt sein wird. Zuletzt muss ich mir doch noch einen kleinen Disser in Richtung CDU-Fraktion erlauben – ich finde es ja Wahnsinn, was Sie hier jetzt für Anträge zum Thema Digitalisierung stellen und was Sie jetzt alles fordern, aus der Opposition heraus. Die letzten zehn Jahre – mindestens die letzten zehn Jahre – haben Sie das Themenfeld hier in Thüringen ganz schön verschlafen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Da meine ich nicht Sie persönlich, Herr Dr. Voigt, sondern da meine ich die CDU-Fraktion. Ich finde es schon schade, sich dann hier hinzustellen, Dinge zu fordern, die mit den irrwitzigsten Begründungen abgelehnt wurden, wie: das wäre ja Kommunismus, plötzlich den Koalitionsvertrag in gewissen Teilen in einen Antrag der CDU-Fraktion zu gießen und zu fordern, dass man das jetzt umsetzt – dabei aber entscheidende Punkte, die aus unserer Sicht eben wichtig sind, wie Bürgerrechte in der digitalen Welt usw. zu vergessen.
Wir lehnen Ihren Antrag ab. Trotzdem stehen im Ausschuss nicht nur wir, die regierungstragenden Fraktionen, sondern natürlich auch das Ministerium zum Thema Digitalisierungsstrategie für eine sachorientierten Debatte zur Verfügung, nicht nur zur Verfügung, sondern wir wollen – und fordern das natürlich auch –, weil wir es nicht nur in den Koalitionsvertrag geschrieben haben, dass wir das möchten und dass wir das umsetzen werden, sondern weil wir dazu stehen. Dafür spricht nicht zuletzt, dass das Ministerium nicht nur für Wirtschaft und Wissenschaft eingerichtet wurde, sondern eben auch für digitale Gesellschaft. Was digitale Gesellschaft ist, hoffe ich, Ihnen gerade erklärt haben zu können. Wenn nicht, können Sie gern noch mal auf mich zukommen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
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