Digitale Sitzungen für Kommunalparlamente – Leitlinien und Rahmenbedingungen vorgeben
Zum Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2655
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Bergner, ich muss es wiederholen, weil bisher haben Sie es noch immer nicht gehört, verstanden – wie auch immer. Ich will es noch mal betonen: Ihr Gesetzentwurf der FDP zur Änderung der Kommunalordnung ist nicht mal an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen worden. Es gab gar keine Anhörung. Es war am Ende die Linke-Fraktion, die zu Ihrem Gesetzentwurf in der zweiten Lesung die Rückverweisung an den Innen- und Kommunalausschusses beantragt und durchgesetzt hatte, damit Ihr FDP-Gesetzentwurf gemeinsam mit den Gesetzentwürfen von der CDU und dem Gesetzentwurf von Linke, SPD und Grüne überhaupt eine Chance zur Beratung hatte.
Insofern ist es richtig, wenn Sie sagen, dass es über einen Zeitraum von zehn Monaten beraten wurde. Hätten wir diesen Antrag auf Verweisung in der zweiten Lesung nicht gestellt, wäre Ihr Antrag sofort abgeblitzt. Insofern jammern Sie nicht immer so rum, sondern erkennen Sie einfach mal an, dass wir Ihnen überhaupt die Chance gegeben haben, Ihren Gesetzentwurf in die Anhörung zu bringen.
(Beifall DIE LINKE)
Und, Herr Bergner, ich will Ihnen jetzt nur mal kurz in der Chronologie Folgendes vortragen: Das Gesetz, worauf sich am Ende die Koalition Rot-Rot-Grün und die CDU nicht in einer Nachtsitzung, sondern in einem offiziellen parlamentarischen Gremienverfahren im Innen- und Kommunalausschuss verständigt hatten, ist am 11. März dieses Jahres hier im Landtag beschlossen worden. Am 23. März, also unverzüglich, hat die Landtagspräsidentin das Gesetz ausgefertigt. Am 31. März war die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt und am nächsten Tag, den 1. April, ist das Gesetz in Kraft getreten. Bereits am 13. April, also reichlich zwei Wochen später, hat das Innenministerium als zuständiges Ressort den Kommunen die entsprechenden Anwendungshinweise zur Verfügung gestellt. Nach meiner Kenntnis – das können Sie gern korrigieren – war Eisenach die erste Kommune, die bereits am 4. Mai dieses Jahres über eine Videokonferenz die erste digitale Sitzung überhaupt in einer Kommune in Thüringen durchgeführt hat. Es kann auch sein, dass andere Kommunen früher waren. Aber zumindest von Eisenach weiß ich das, weil sich die Oberbürgermeisterin schon im laufenden Gesetzgebungsverfahren mit der Kommunalaufsicht abgestimmt hat, wie dieses Verfahren rechtssicher auszugestalten ist.
Sie haben es erwähnt, ich habe es auch gesagt: Bereits am 13. April hat das Innenministerium sehr detailliert – auf 14 Seiten – Anwendungshinweise zur Umsetzung der Kommunalordnung, die wir damals im Frühjahr beschlossen hatten, an die Kommunen herausgegeben. Ich will nur mal auszugsweise darauf eingehen. Es wurde umfangreich dargestellt, dass nur in außergewöhnlichen Krisensituationen überhaupt von der Möglichkeit einer digitalen Ratssitzung Gebrauch gemacht werden kann und dass bestimmte technische Voraussetzungen dafür vorliegen müssen. Es wurde sogar explizit darauf hingewiesen, dass zur Feststellung einer solchen Krisensituation, einer außergewöhnlichen Notlage, zum Beispiel die tagesaktuellen Infektionszahlen in der Region zu berücksichtigen sind, dass auch abgewogen werden muss, ob man nicht vielleicht auf einen größeren Sitzungssaal oder Raum, in eine Turnhalle oder wie auch immer ausweicht, um doch noch eine Präsenzsitzung durchführen zu können. Es wurde sogar empfohlen, die Möglichkeit einer digitalen Sitzung auch noch mal mit den örtlichen Gesundheitsämtern abzustimmen, wenn andere Räume nicht möglich sind. Es wurden detaillierte, umfangreiche Hinweise an die Kommunen gegeben, wie die Einladungen und die Öffentlichkeit zu gestalten sind. Es wurde sogar der Hinweis gegeben, dass selbst zur Herstellung des Benehmens der Tagesordnung digitale Sitzungen stattfinden können, dass das Benehmen sogar im Umlaufverfahren hergestellt werden kann. Was wollen Sie noch mehr? Selbst diese Hinweise sind gegeben worden. Es wurden technische Anforderungen für die Kommunen bereitgestellt, auf die zu achten ist. Es wurde sogar für Störungen der Hinweis gegeben – da können Sie jetzt lachen –,
(Zwischenruf Abg. Bergner, Parlamentarische Gruppe der FDP: Ich habe nicht gelacht!)
dass der Sitzungsleiter und die Mitglieder in den Gremien während der Sitzung ein Telefon dabeihaben sollen, damit sie gegebenenfalls den Sitzungsleiter anrufen können, wenn die Videoschaltung nicht funktioniert. Sie können ja noch sagen, dass man noch hätte reinschreiben können, notfalls solle man ein Fax schicken. Das ist mir auch egal. Aber es wurden konkrete Hinweise gegeben, wie Störungen zu beheben sind. Das ist auch wichtig. Wir haben die digitale Ratssitzung ja eingeführt, um insbesondere in Krisenzeiten wirksame Beschlüsse zu ermöglichen, denn darum geht es: Beschlüsse fassen zu können, und zwar wirksam fassen zu können. Deshalb wurde sehr umfangreich und detailliert ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen die Beschlüsse wirksam werden können.
Und weil Sie das auch als Frage in Ihrem Antrag aufgeworfen haben: Es wird auch darauf hingewiesen, dass sogenannte Hybridsitzungen möglich sind. Es ist auch möglich, dass ich die Sitzung sehr wohl im Landratsamt oder im Rathaus mit einem digitalen Endgerät oder am Computer der Kommune nachverfolgen kann, dass ich also dadurch auch die Möglichkeit habe, digital an der Sitzung teilnehmen zu können, wenn ich privat vielleicht keine eigene Technik, kein mobiles Endgerät habe und die Kommune das aus welchen Gründen auch immer auch nicht bereitstellen kann.
Und auch weil Sie das eben hier gesagt haben: Das Innenministerium hat auch sehr umfangreich auf die Belange des Datenschutzes hingewiesen. Es hat sogar Hinweise gegeben, wo man im Internet, unter welchen Links man auch bundesweit entsprechende Hinweise von anderen Datenschutzbeauftragten der Länder einsehen kann. Das Land hat sogar Hinweise gegeben und ein konkretes Angebot für die Kommunen gestaltet, die keine eigene technische Lösung haben, Videokonferenzsysteme auf einer Plattform des Landes mitzunutzen.
Ich kann am Ende nur feststellen: Was Sie hier vor längerer Zeit erklärt haben, war schon damals nicht aktuell und überflüssig. Um die Kommunen nicht zu verunsichern, um die Öffentlichkeit nicht zu täuschen und dem Landtag die Möglichkeit zu geben, über wirklich wichtige Dinge zu beraten und zu entscheiden, wäre das Beste im Interesse aller gewesen, Sie hätten den Antrag zurückgezogen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dateien
- re705809.pdf
PDF-Datei (66 KB)
