Demokratiefreundlicheren Wahltermin im September 2019 bestimmen
Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6175
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Mohring, Sie haben ja gesagt, was Sie eigentlich mit Ihrem Antrag bezweckt haben. Sie wollten mal drüber reden. Ich weiß nicht …
(Zwischenruf aus dem Hause)
(Beifall DIE LINKE)
Das haben Sie ja gemacht. Doch, Sie haben die Kompetenz, Herr Oppositionsführer, Sie hätten einen Gesetzentwurf hier einbringen können zur Änderung der Verfassung in Artikel 50 und Sie hätten einen Gesetzentwurf einbringen können zur Änderung des Landeswahlgesetzes, denn dort ist die Verantwortlichkeit zur Festlegung des Wahltermins eindeutig geregelt. Wenn Sie hier eine Änderung haben wollen und eben nicht nur reden wollen, dann hätten Sie Ihre Oppositionsrechte – wie übrigens auch bei vorherigen Haushaltsberatungen – wahrnehmen können und mit einem konkreten Vorschlag das Parlament erreichen können, über den wir uns hätten austauschen können.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich weiß auch nicht, Herr Mohring, ob Sie sich wirklich einen Gefallen getan haben, indem Sie hier versucht haben, erst am Ende zu Wort zu kommen und dem Hohen Haus keine Begründung für Ihren Antrag vorzulegen, denn das hätte doch wirklich die parlamentarische Beratung auch bereichert, wenn wir von Anfang an über Ihr eigentliches Anliegen informiert gewesen wären und auch über Ihre tatsächliche Begründung. Nur gibt es keine, das ist ja Ihrem Redebeitrag nun zu entnehmen. Ich weiß nicht, ob Herr Carius Ihnen einen Gefallen getan hat, dann auch tatsächlich Sie als Letzten aufzurufen. Aber ich kann sagen, Herr Carius hatte zumindest recht, anders als Sie, wenn es um die Bewertung von Wahlterminen geht bei früheren Debatten hier im Thüringer Landtag.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Als Erstes will ich die Landesregierung aber natürlich auch mal beglückwünschen, denn Sie haben ja einen knallharten Oppositionsantrag gestellt mit zwei Feststellungen: Erstens, der von der Landesregierung beschlossene Wahltermin 27. Oktober begegnet überhaupt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, er ist absolut verfassungskonform.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die zweite Feststellung, die Sie in Ihrem Antrag vorgenommen haben, ist: Dieser Termin ist auch demokratiefreundlich, denn Sie fordern die Landesregierung auf, einen noch demokratiefreundlicheren Termin möglicherweise zu finden.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Ich finde, das ist wirklich eine ganz harte Kritik, die Sie da auf das Papier gebracht haben.
(Beifall DIE LINKE)
Aber, nun habe ich mir in Ihrem Antrag auch mal die Herleitung durchgelesen, wie Sie auf die Idee kommen, dass ein anderer Termin demokratiefreundlicher sein könnte. Sie haben einmal ausgeführt, eine Woche vor dem Wahltermin enden die Herbstferien, die im Zeitraum von zwei Wochen in Thüringen gerade stattfinden. Nun weiß ich das ja schon aus dem Innenausschuss – Herr Fiedler –, da wird ja seitens der CDU auch so getan, dass in den Ferien im Prinzip das gesellschaftliche Leben stillsteht. Darüber kann man diskutieren. Der Abgeordnete Adams hat, weil wir immer in der Situation sind, Feiertage und Ferien mit zu berücksichtigen, darauf hingewiesen, dass es durchaus Variabilität gibt und dieser Termin 27. Oktober durchaus demokratiefreundlich ist.
Aber nun führen Sie ja noch weiter aus und konstruieren eine dritte Ferienwoche und zwar mit der Begründung, dass drei Tage nach dem 27. Oktober ein Feiertag ist und dieser Feiertag am 31. Oktober dazu führt, dass die Leute, die in den Ferien keine Ferien machen, die Woche nach den Ferien für die Ferien nutzen. Mit dieser Logik werden Sie irgendwann konstruieren, dass man eigentlich an keinem Tag im Jahr zur Wahl treten kann,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
weil im Prinzip in Ihrer Vorstellung alle – einschließlich die Parlamentarier und die politischen Parteien – in den Ferien sind.
Dann haben Sie aber deutlich gemacht, worüber Sie eigentlich reden wollen, nämlich über den Haushalt, über die Entscheidung des Kabinetts und Sie wollten über Gemeindeneugliederung reden, weil Sie glauben, darin die eigentlichen Ursachen zu erkennen. Ich will die verfassungsrechtliche Diskussion um das Budgetrecht des Haushalts gar nicht aufgreifen, aber ich will vielleicht zu dem Punkt etwas sagen, wenn Sie sagen, 2 Prozent frei verfügbare Masse ist das, worüber wir entscheiden, da können die Thüringerinnen doch ruhig mal relaxt sein.
Nun will ich Ihnen sagen: Selbst, wenn die 2 Prozent stimmen würden, man kann durchaus noch viele andere Bereiche – wie den Kommunalen Finanzausgleich beispielsweise – mit einberechnen. Da fordern Sie ja auch immer, dass die Gemeinden schnell Klarheit haben. Und ich will Ihnen mal sagen: Bei einem 10-Milliarden-Haushalt sind 2 Prozent 200 Millionen, und 200 Millionen in diesem Land in soziale Projekte, in Infrastruktur zu investieren, ist eben kein Pappenstiel.
(Beifall DIE LINKE)
Aber das zeigt, wie Sie diesen Teil des Haushalts politisch bewerten und in der Bedeutung für das Land herunterreden. Da will ich Ihnen als Zweites zu diesem Punkt auch sagen, weil Sie hierauf verweisen: Hätten wir früher gewählt, hätten wir einen anderen Haushalt natürlich im Landtag beschließen sollen. Das kann durchaus richtig sein, aber ich finde, Sie sind der Falsche, der genau dieses Argument hier vorträgt, denn ich kann mich noch sehr gut erinnern, wie Rot-Rot-Grün angefangen hat, die Verantwortung im Jahr 2014 auch im haushalterischen Bereich zu übernehmen.
Es war Ihre Regierung, die einen Haushaltsentwurf – Frau Taubert, kann man vom Haushaltsentwurf sprechen? Von Vorarbeiten für einen möglichen Haushaltsentwurf ist vielleicht besser zu reden. – vorgelegt hat oder vorliegen hatte. Dort war im November 2014 im Prinzip ein Vorentwurf vorliegend, der eine Unterdeckung – ich meine, mich zu erinnern – von 800 Millionen Euro beinhaltete. Das war Ihre haushaltspolitische Verantwortung, die Sie in Ihrer Regierungsverantwortung 2014 wahrgenommen haben. Sie sind gerade in diesen Fragen wirklich der schlechteste Ratgeber.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich denke, es ist politisch verantwortungsvoll, tatsächlich den Thüringerinnen und Thüringern zu signalisieren, dass wir Verantwortung auch für die Zukunft wahrnehmen. Ich habe es heute früh schon mal gesagt: Eine Legislaturperiode dauert nun einmal fünf Jahre und wir haben die Verantwortung, bis zum letzten Tag verantwortungsvolle Politik zu machen. Verantwortungsvolle Politik heißt eben auch, die Voraussetzungen in der Zukunft zu sichern. Das tun wir mit der Diskussion. Der Landtag hat das Budgetrecht und wird hierüber natürlich entscheiden – und kein Kabinett.
Dann sagen Sie als Zweites zu den freiwilligen Gemeindeneugliederungen: Die Landesregierung kann ja ein Gesetz vorlegen, das fällt dann der Diskontinuität anheim, dann können wir das Verfahren wieder mit den neuen Anhörungsfristen beginnen und dann wird auch noch die Frist zum 01.01.2020 funktionieren. Das ist wieder diese Widersprüchlichkeit, die Sie hier an den Tag legen: heute früh beschwert sich der Abgeordnete Fiedler – also der, der dieses Gesetz hier für Sie noch verantwortlich bearbeiten soll – darüber, dass der Innenausschuss zu Sondersitzungen zusammenkommt, um Anhörung und Beteiligung auf den Weg zu bringen.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Weil es nicht notwendig ist!)
Und Sie legen einen Zeitplan zur Begründung Ihres Wahltermins am 1. September vor, der im Prinzip Sondersitzungen als notwendige Voraussetzung für diesen Zeitplan beinhaltet. Das ist doch kein inhaltliches konsistentes Vorgehen, was Sie haben.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das ist politische Instrumentalisierung und folgt halt Ihrem Motiv, das Sie hier vorgetragen haben. Sie wollten halt auch einfach mal darüber reden.
Dann bin ich aber sehr aufmerksam geworden, als Sie gesagt haben, Sie möchten bundespolitische Themen im Wahlkampf diskutieren, und die Einladung, Herr Mohring, nehme ich gern an.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nein, ostdeutsche Themen! Das ist genau der Unterschied!)
Sie haben gesagt, mit der gemeinsamen Wahl in Sachsen, Brandenburg und Thüringen wollen wir genau den Ostinteressen, wie Lohnangleichung, wie Rentenangleichung, ein stärkeres bundespolitisches Gewicht geben. Die Einladung nehme ich an, Herr Mohring – ganz sicher –, wir werden im Landtagswahlkampf Thüringen über Ihre Verantwortung auf Bundesebene und bundespolitische Verantwortung reden,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
für die Benachteiligung, die die Menschen in Ostdeutschland bis zuletzt noch zu ertragen haben. Darüber können wir uns austauschen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich und davon bin ich überzeugt und das werden Sie auch nicht bestreiten können: Die Thüringenwahl 2019 wird an bundespolitscher Bedeutung und bundespolitischer Beobachtung sicherlich nicht leiden. Viele Medien, viele Menschen werden nach Thüringen schauen und wir sind uns sicher, dass wir dieses Interesse nicht enttäuschen werden. Wir werden Rot-Rot-Grün fortsetzen und ich sage es Ihnen einmal, Herr Mohring.
(Heiterkeit CDU)
Na ja – ich meine, es ist vielleicht nicht das Verkehrteste. Mit wie viel Selbstsicherheit sagen Sie eigentlich immer die ganze Zeit, das wird das Ende dieser Regierung sein? Also ich meine, dieselbe Lächerlichkeit, die Sie versuchen, jetzt mir als Reaktion entgegenzuwerfen, die sollten Sie bei Ihren Ansagen vielleicht selbst einmal anlegen. Aber ich will Ihnen
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
eines auch noch mit auf den Weg geben, vielleicht ganz persönlich, weil wir uns schon viele Jahre kennen: Wer in diesem Land Ministerpräsident werden will, der muss sicherlich mehr leisten können als das, was Sie eben zu diesem Antrag hier vorgetragen haben. Aber er muss vor allem eines machen – er muss eine Wahl gewinnen und das ganz unabhängig vom Wahltermin.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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