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Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sascha Bilay

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Walk, danke für den Bericht, aber es hätte auch schneller und kürzer gehen können, wenn im Bericht nicht Sachen wiederholt würden, die in Verfassungsschutzberichten schon gestanden haben oder die auch Medien schon berichtet hatten, oder wenn nicht einfach nur wiedergegeben worden wäre, was beispielsweise im Bereich „Rechtsextreme und Neonazis“ durch Antifa-Gruppen schon längst veröffentlicht worden ist,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

dann hätten wir vielleicht auch mehr Zeit für andere Dinge gehabt. Immerhin haben Sie ja in Ihrem diesjährigen Bericht im Vergleich zu früheren weniger aus dem eigentlichen Verfassungsschutzbericht reproduziert – das ist ja schon mal ein Vorteil – und Sie haben diesmal auch nicht so stark die Zahlen – insbesondere zur PMK, also Politisch motivierte Kriminalitätsstatistik – noch mal wiedergegeben. Das sind ja ohnehin Zahlen, die auch der Verfassungsschutz regelmäßig nur vom Landeskriminalamt abschreibt. Was Sie allerdings hätten deutlicher machen können, wenn Sie schon seitenweise aus Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts vortragen, dann hätten Sie das also auch als Zitierhinweise kenntlich machen sollen. Es sitzen ja auch Studierende auf der Besuchertribüne, das lernt man im ersten Semester eines jeden Studiums, wie man ordentlich wissenschaftlich zitiert.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Was bei uns – das will ich der Ehrlichkeit halber auch mit vorausschicken – immer wieder auf Skepsis stößt, ist – das haben Sie an mehreren Stellen gesagt –, dass die Landesregierung die Kommission über die aus ihrer Sicht – aus Sicht der Landesregierung, des Verfassungsschutzes – relevante Vorgänge unterrichtet hat. Das genügt uns ausdrücklich nicht, wenn der Verfassungsschutz unterrichtet, was aus Sicht des Verfassungsschutzes relevant für die Kommission ist, sondern wir würden uns wünschen, dass auch die Kommission stärker ihre Rechte einsetzt und wahrnimmt. Sie haben darauf hingewiesen, dass nach der Gesetzeslage die Kommission beispielsweise ein Akteneinsichtsrecht hat, auch die Kontrollmöglichkeit in Räumlichkeiten des Verfassungsschutzes hat. Sie haben im Bericht zwar erwähnt, dass davon nicht Gebrauch gemacht wurde, aber aus unserer Sicht wäre es gut, wenn auch deutlich dargelegt würde, warum man darauf verzichtet hat. Allein zu glauben, dass der Verfassungsschutz gut arbeitet und richtig arbeitet, lässt uns mit einer gewissen Skepsis zurück.

 

Allerdings, was transparent geworden ist – oder was in früheren Berichten deutlich hervorgehoben wurde, darauf sind Sie auch eingegangen –, sind bestimmte Maßnahmen nach dem G 10-Gesetz, also Überwachung von Telekommunikation. Da haben Sie auch darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit oder das Rechtsinstrument besteht zu informieren, aber im Bericht enthalten war dieses Mal im Vergleich zu früheren Berichten keine einzige G 10-Maßnahme. Es ist jetzt nicht davon auszugehen, dass in den letzten zwei Jahren keine Maßnahmen stattgefunden haben, von daher ist schon die Frage: Warum findet das dieses Mal im Bericht keine Erwähnung, obwohl es in früheren Berichten zumindest angerissen wurde? Da reicht es uns als Linke nicht, wenn einfach nur die Rechtslage wiedergegeben wird, dass eine Information hätte gegeben werden können, dann sollte auch transparent in der Öffentlichkeit in diesen jährlichen Berichten – oder in den zweijährlichen Berichten – darüber informiert werden, warum gegebenenfalls auf bestimmte Maßnahmen verzichtet wurde.

 

Herr Walk, Sie haben ja erwähnt – zumindest am Anfang –, dass es aus Sicht der Kommission unzureichend ist, dass der Verfassungsschutz – er hat ja die Möglichkeit, Betroffene von nachrichtendienstlichen Maßnahmen bis zu sechs Monaten oder darüber hinaus nicht zu informieren, muss dann die Kommission quasi um Erlaubnis bitten, dass dieses Unterbleiben des Informierens der Betroffenen verlängert wird. Sie haben auch darauf hingewiesen, dass es mehrfach der Fall gewesen ist, dass die Begründung nicht ausreichend und schlüssig gewesen ist. Auch das war in früheren Jahren schon der Fall. Da weiß ich nicht, wie die Kommission dieses Problem abstellen will. Ich weiß nicht, warum der Verfassungsschutz das immer noch nicht hinbekommt. Entweder hofft man darauf, dass die Kommission das nicht mitkriegt oder es ist ein Systemfehler. Wenn es ein Systemfehler ist, dann darf die Kommission nicht nur darum bitten, dass dieses Problem künftig abgestellt wird, sondern sie muss mit Nachdruck darauf dringen, dass das Problem endlich beendet wird.

 

(Beifall Abg. König-Preuss, DIE LINKE)

 

Wenn Sie schon darauf hingewiesen haben, dass in diesem Jahr das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Bayerische Verfassungsschutzgesetz oder Teile davon für rechtswidrig erklärt hat, dann ist es zwar richtig, zu sagen, es betrifft die Bayerische Landesregelung, aber es ist schon die Frage, welche Auswirkungen – und das hatten wir auch schon hier in diesem Plenarsaal, das hatten wir aber auch schon im Innenausschuss diskutiert; auch da ist die Debatte noch nicht abgeschlossen, weil das Ministerium noch prüft –, aus unserer Sicht zu kurz gesprungen, wenn gesagt wird, es ist grundsätzlich nicht auf Thüringen übertragbar, aber man muss mal schauen, welche Folgewirkungen das hat. Da gibt es einen konkreten Anhaltspunkt. Wir wissen das aus einer Anfrage der Linken, also meines Kollegen Dittes, dass allein im Jahr 2019 über 2.500 sogenannte stille SMS an zwei Personen in Thüringen verschickt wurden, womit man natürlich auch Bewegungsprofile generieren kann. Nun hat das Verfassungsgericht in Karlsruhe gesagt, dass der Einsatz der „stillen SMS“ zur Ortung von Personen und zur Erstellung von Bewegungsprofilen ausdrücklich rechtswidrig/verfassungswidrig ist. Wenn das in Thüringen trotzdem stattgefunden hat, muss man eben schon deutlicher machen, welche Konsequenzen das Urteil aus Karlsruhe für Thüringen hat. Da reicht es aus unserer Sicht nicht, wenn Sie dann sagen, Sie begleiten die Arbeit der Landesregierung oder des Verfassungsschutzes in der Bund-Länder-Kommission. „Begleiten“ ist aus unserer Sicht zu kurz. Sie müssen tatsächlich eigene Akzente setzen. Und da wünschen wir uns mehr Arbeit auch der Kommission.

 

Herr Walk, ein erhebliches Problem – und das haben wir nicht nur im Untersuchungsausschuss 7/3 „Politisch motivierte Kriminalität“ jetzt in mehreren Sitzungen deutlich herausgearbeitet, zumindest Sie seitens der CDU-Fraktion waren ja anwesend, andere nicht, aber diese ständige Gleichsetzung von links und rechts zog sich auch in weiten Teilen des Berichts heute erst wieder durch und reflektiert offensichtlich auch die Arbeit des Verfassungsschutzes. Sie haben – ich habe die Seiten noch mal angeschaut – über sieben Seiten über den Rechtsextremismus in Thüringen referiert, insbesondere mit Schwerpunkt auf Eisenach. Da reden wir über „Knockout 51“, da reden wir über „Atomwaffen Division Deutschland“, da reden wir über Bezüge von Neonazis zum Lübcke-Mörder usw. usf., über sieben Seiten, und dann sehr vage auf anderthalb Seiten über den Linksextremismus. Da geht es um eine Wohnbesetzungsszene in Berlin. Da geht es um mutmaßliche Gewalttäterrollen aus Leipzig, die aber in Bezug auf den Rechtsextremismus in Eisenach bekannt geworden sind, und das Verfahren läuft auch noch. Da hinkt aus unserer Sicht der Vergleich schon erheblich. Und wenn Sie meinen, es gibt eine Gleichsetzung von links und rechts, da weiß ich nicht, wo Sie das hernehmen. Auf diese Entwicklungen, die jetzt ...

 

(Unruhe CDU)

 

Doch, Sie haben gesagt, es gibt links- und rechtsextremistische Probleme in Thüringen und insbesondere auch mit Blick auf Eisenach.

 

Das, was jetzt offenkundig geworden ist – und das ist das Problem des Denkens, nicht nur des Verfassungsschutzes, sondern das haben wir auch im Untersuchungsausschuss deutlich herausgearbeitet –, offensichtlich von vielen Verfassungsschutzbehörden ist doch, dass bei der PMK-Statistik politisch instrumentalisierte Zahlen, Statistiken zusammengetragen werden auf Basis einer wissenschaftlich höchst umstrittenen Theorie, um am Ende diese politischen Zahlen wieder zu nutzen, um durch Gesetzesänderungen weitere Grundrechtseingriffe rechtfertigen zu können. Diese Gleichsetzung von links und rechts ist aus unserer Sicht äußerst problematisch. Wenn Sie meinen, dass der Rechtsextremismus gleichzusetzen ist mit beispielsweise antifaschistischen Aktivitäten, die dazu geführt haben, in Eisenach die Strukturen aufzudecken,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

dann ist das aus unserer Sicht ein falsches Denken.

Liebe Kollegin Dorothea Marx, keiner von uns und, ich glaube, auch nicht von den Grünen hat jemals gefordert, geheimdienstliche Befugnisse des Verfassungsschutzes auf eine bürgerrechtsorientierte Landespolizei zu übertragen. Das ist nicht unsere Position.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Aus guten Gründen gibt es keine Geheimpolizei. Wir legen auch Wert auf eine strikte Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei. Was wir uns vorstellen, das ist eine andere Arbeit. Dazu haben wir entsprechende Vorschläge unterbreitet. Unser Dank gilt in diesem Bereich – um noch einmal auf Herrn Walk zurückzukommen –, bei der Aufklärung des Rechtsextremismus, insbesondere in Thüringen, nicht dem Verfassungsschutz, sondern denjenigen Vereinen, Verbänden, Organisationen, insbesondere den antifaschistischen Organisationen, die aus eigener Kraft – ohne nachrichtendienstliche Mittel – genau diese Strukturen in Thüringen aufgedeckt haben.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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