Beratung zu dem 4. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023 des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Drucksache 7/10065 auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE und der CDU

Karola Stange

Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer auf der Tribüne! Lieber Joachim Leibiger, ich hoffe, du kannst uns zuhören und wirst sozusagen auch darüber informiert, wie wir heute über deinen 4. Tätigkeitsbericht der Jahre 2019 bis 2023 befinden. Ich habe ihn einfach mal mit nach vorn gebracht, weil die meisten ihn in diesem wunderbaren Exemplar gar nicht vor sich liegen haben werden. Er ist natürlich online versendet worden, aber ich finde, es ist ein gutes Material, um nachzuweisen, wie viel intensive Arbeit der Landesbehindertenbeauftragte mit seinem Team in den zurückliegenden Jahren auf den Weg gebracht hat – und dafür danke.

 

Danke von der Fraktion Die Linke. Wir sagen auch, Joachim Leibinger, es ist gut, dass wir dich in den zurückliegenden Jahren an unserer Seite hatten als Parlamentarier, dass du in den zurückliegenden Jahren immer wieder den berühmten Finger in die Wunde gelegt hast und darauf aufmerksam gemacht hast, dass Inklusion, dass Barrierefreiheit einfach nicht keine Selbstverständlichkeit sind, sondern dass viele Hinweise in Gesetzen einfach umgesetzt werden müssen. An der Stelle will ich gern noch mal die Zahlen sagen. Es ist eine sehr hohe Anzahl von Thüringerinnen und Thüringern, die einen Grad der Behinderung haben. Wir sagen: Laut statistischem Jahresbericht von März 2023 leben in Thüringen 419.190 Bürgerinnen und Bürger, die einen Grad der Behinderung haben – also jeder Fünfte. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Es ist nicht eine kleine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, sondern eine sehr große Anzahl, für die ihr in eurer neuen Geschäftsstelle, die ihr gemeinsam mit uns, mit der Änderung des Gesetzestexts auf den Weg gebracht habt, da seid. Es ist auch gut, dass wir über die zurückliegenden Haushaltsberatungen ein Mehr an Mitarbeitenden für deinen Bereich, lieber Joachim, eingestellt haben, denn nur so kann man das große Ziel der Inklusion in Thüringen auch umsetzen. Ohne Mitarbeitende ist das nicht möglich. Der Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat uns gezeigt: Es gibt noch viel zu tun und wir müssen an vielen Stellen nachjustieren. An der Stelle will ich ausdrücklich noch mal auf unseren Maßnahmenplan 2.0 verweisen, der mit einem langen Integrationsprozess, mit einem langen Beteiligungsprozess von unterschiedlichen Arbeitsgruppen, nicht nur hier im Landtag, sondern auch in den Ministerien vorangetragen worden ist und an dem wir ja weiterarbeiten. Die ersten der weiteren Gespräche sind auf den Weg gebracht worden und wir wissen, dass sicher auch in der neuen Legislatur ein Maßnahmenplan vorgelegt wird, vorgelegt werden kann und dass dieser in der neuen Legislatur auch hier im Plenum besprochen und beraten wird.

 

Nun weiß ich auch, dass die einzelnen Themen, die wir hier in dem Bericht von dir, Joachim, lesen konnten, eine kleine Anzahl von einer großen Diskussionsrunde von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen betrifft. Trotzdem hast du versucht, sie uns aufzulisten. Ich erinnere mich noch an die Diskussion im Landesbehindertenbeirat, als es um die Assistenzhundeverordnung ging. Es war auf einmal ein kleines Problem, das sich zu einer großen Thematik hervorgebläht hat, weil keiner wusste, wie auf einmal ein Bundesgesetz in Thüringen umgesetzt werden sollte. Ich denke schon, wir haben dieses Thema in einer guten, kollegialen Art und Weise auch gemeinsam mit der Landesregierung umgesetzt. Es ist eine Verordnung auf den Weg gebracht worden, sodass Menschen, die einen Assistenzhund für ihr tägliches Leben brauchen, wissen, wie sie rechtssicher mit diesen umgehen können.

 

Wir haben uns mit der Fixierung und Zwangsbehandlung in Psychiatrien auseinandergesetzt. Du hast uns immer und immer wieder über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz informiert und so konnten wir eine Vielzahl der Themen aus deinem Bericht, der uns jetzt vorliegt, aufzählen. Ich will es aber an der Stelle beenden und würde für uns gemeinsam folgenden Vorschlag machen: Wir könnten diesen Bericht für eine kommende Legislatur nehmen, könnten diesen Bericht in einem zuständigen Ausschuss mit der gebotenen Aufmerksamkeit in der gebotenen Zeit gut diskutieren und können zu der Arbeit und zu deinem Bericht eine öffentliche Anhörung durchführen. Ich finde, das hat dieser Bericht verdient. Nur weil eine Legislatur zu Ende ist, sollten wir nicht als Parlamentarier einen Schnellschuss in einer Ausschusssondersitzung durchführen, sondern das wäre mein Angebot auch für Rot-Rot-Grün. Ich denke, die Oppositionsfraktionen würden das mittragen. Das wäre ein Angebot, wie man gut mit einem Inklusionsbericht des Behindertenbeauftragten umgeht. Darum der Antrag. Ich weiß gar nicht, ob man den abstimmen kann, aber zumindest diesen Bericht nehmen und ein Ausschuss soll in der neuen Legislatur darüber reden und befinden. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE)

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