Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2023
Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/1014
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, die jetzt gerade wieder fast freigezogen wurde – was für ein Zufall –, und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Zunächst einmal ein herzliches Dankeschön an Frau Müller für diesen umfangreichen Arbeitsbericht. Wir halten mal fest: Donnerstagmorgen, erster Tagesordnungspunkt und somit Primetime für das Thema „Bürgerbeteiligung“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Petitionsausschuss besteht, formal betrachtet, aus den Landtagsabgeordneten, die Mitglieder dieses Ausschusses sind – klar, so weit so einleuchtend. Der jährliche Arbeitsbericht des Petitionsausschusses suggeriert somit auch dieses Mal wieder, dass vor allen Dingen über die Arbeit der Abgeordneten im Ausschuss berichtet wird. Das stimmt so nicht ganz. Ich möchte die Arbeit von uns Mitgliedern des Ausschusses jetzt hier nicht kleinreden, aber – und das muss man an dieser Stelle auch noch mal klar hervorheben – ein großer Teil der Arbeit wird nicht von uns Abgeordneten geleistet, sondern von den Kolleginnen und Kollegen des Petitionsreferats. Sie sind es nämlich, die meistens den ersten Kontakt mit den Petentinnen und Petenten haben und diesen auch bis zum Abschluss des Petitionsverfahrens halten.
(Beifall DIE LINKE)
Sie sind es aber eben auch, die uns mit umfangreichen Stellungnahmen der Landesregierung in einem übersichtlichen Vermerk mit Hinweisen informieren, das für uns zusammenfassen und für uns aufbereiten. Meist beginnt an dieser Stelle eigentlich erst unsere Arbeit. Würde diese umfangreiche Vorarbeit nicht stattfinden, würde der Petitionsausschuss nicht wie üblich 8 bis 10 Stunden tagen und sitzen, sondern gut und gerne dreimal so lange. Also, ein ganz herzliches Dankeschön an das Petitionsreferat.
(Beifall DIE LINKE, CDU, Gruppe der FDP)
Eine Petition, die man durchaus als Extremfall bezeichnen kann, verdeutlicht, welche Arbeit eigentlich dahintersteckt, welchen Umfang ein Petitionsverfahren annehmen kann. Es wurde bereits erwähnt und ich mache es liebend gern noch mal, weil es aus meinem Wahlkreis kommt. Die Mitglieder des Petitionsausschusses werden es schon ahnen, manche können es auch nicht mehr hören, es geht um die Schuderbachswiese in Oberhof und die Planungen der Stadt Oberhof und der LEG, auf dieser einen Golfplatz zu errichten. Diese Petition ist im Dezember 2018, also zum Beispiel noch bevor ich in dieses Plenum gekommen bin, bei uns eingegangen, und war somit fast 6 Jahre lang in Bearbeitung. Frau Müller hat es gesagt, wir hätten fast eine Zuckertüte verteilen können, weil diese Petition fast eingeschult worden wäre.
Aber wir konnten Sie im Februar dieses Jahres abschließen und das mit Erfolg, und haben in der ganzen Zeit über 60 dicke Dokumente von den Petenten selbst, der Landesregierung, der LEG und von beteiligten Behörden, von mitberatenden Ausschüssen und vom Petitionsreferat selber erstellt und ausgetauscht bekommen. Dabei sind Hunderte Seiten mit umfangreichen Informationen zusammengekommen. Die Handakte kann man fast nicht mehr mit der Hand tragen. Hinzu kommen durchgeführte öffentliche Anhörungen sowie zahlreiche individuelle Vor-Ort-Gespräche von Abgeordneten. Ich für meinen Teil kann behaupten, ich war wahrscheinlich auf kaum einer Thüringer Wiese so häufig wie auf dieser Schuderbachswiese, nur um mit den Petentinnen und Petenten die ganze Zeit im Gespräch zu bleiben.
Deswegen bin ich umso froher darüber, dass die Stadt Oberhof und die LEG ein Stück weit zur Vernunft gekommen sind und die Naturschutzbedenken endlich auch anerkannt haben, denn hier an dieser Stelle wäre ein wichtiger Lebensraum seltener und geschützter Pflanzen wie Arnika oder der Orchidee Grüne Hohlzunge unwiederbringlich zerstört worden. Dabei gab und gibt es eben auch genügend Ideen und Möglichkeiten, um den touristischen Standort Oberhof auch in der warmen Jahreszeit weiter zu stärken. Das hatte selbst die LEG eingeräumt. Wenn man der Zeitungsberichterstattung Glauben schenken darf, hat die Stiftung Naturschutz Thüringen vor wenigen Tagen das Grundstück übergeben bekommen. Herzlichen Dank dafür.
(Beifall DIE LINKE)
Frau Müller hat es in ihrer Rede schon erwähnt, die öffentlichen Petitionen spielen im Ausschuss eine immer größere Rolle. Ich will jetzt gar nicht so wahnsinnig viel darauf rumreiten, weil wir es auch gerade schon gehört haben, eine davon war unter anderem die Abschaffung der schulischen Abschlussprüfungen der Berufsschulen. Da war Thüringen eben das letzte Bundesland, was nach der Coronapandemie weiterhin diese schulischen Abschlussprüfungen durchgeführt hat. Es gab keine logischen Gründe mehr, es fortzurühren, zumal alle Berufsschülerinnen und Berufsschüler am Ende des Tages von den Kammern geprüft werden. Aufgrund der bundesdeutschen Standards, die dort gefahren werden, sind diese Abschlussprüfungen der Kammern wesentlich relevanter gewesen als die schulischen Abschlussprüfungen. Somit war es richtig, die Schülerinnen und Schüler an dieser Stelle hier zu entlasten.
Ich möchte Sie aber auch auf eine Petition hinweisen, die aus dem Bereich „Gesundheit und Soziales“ kommt. Das ist traditionell der Bereich, der wieder die meisten Eingänge zu verzeichnen hatte. Eine Petentin, die seit fast 27 Jahren an Multipler Sklerose erkrankt ist, hatte angegeben, dass seit Kurzem einen Anzug mit E-Stimulanzien zur Muskelaktivierung existiert, ein sogenannter Mollii Suit. Es handelt sich um eine grundlegende Innovation im Bereich der Behandlung neurologischer Störungen. Da die Petentin sich auch von der Wirkung des Anzugs überzeugen konnte, hatte sie sich entschieden, diesen Anzug zu erwerben und bei der Krankenkasse um Kostenübernahme zu bitten. Dies wurde abgelehnt, da der Anzug noch nicht im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen verzeichnet ist. Da die Petentin aber nur über ein geringes Einkommen verfügt, musste sie sich diesen Anzug quasi kreditfinanzieren und über 8.000 Euro Schulden aufnehmen. Daher bin ich sehr froh, dass wir die Petentin entlasten konnten und dass der Ausschuss daher eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 4.000 Euro aus dem Härtefonds lockergemacht hat und wir dort gleichzeitig diese Petition an den Deutschen Bundestag weitergeleitet haben – verbunden mit der Bitte, dass medizinische Innovationen zukünftig schneller in den Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen aufgenommen werden.
(Beifall DIE LINKE)
Abschließend noch zu dem letzten großen Themenblock, der uns immer wieder beschäftigt hat, das Thema „Frühzeitige Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern und Transparenz“. Im Arbeitsbericht wird das thematisiert und Frau Müller hat jetzt eben auch schon darauf hingewiesen: Oft erfahren Bürgerinnen und Bürger eben erst von Maßnahmen von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen, wenn Baumaßnahmen kurz bevorstehen, die Baustelle vielleicht sogar schon eingerichtet ist oder ein Beitragsbescheid in den Briefkasten flattert. Als Beispiel sei hier ein Fall aus dem Landkreis Greiz benannt. Hier sollten die Haushalte eines kleinen Ortes an die zentrale Kläranlage angeschlossen werden. Kritik übten die Betroffenen hierbei nicht wirklich an dem geplanten Anschluss an die zentrale Kläranlage, sondern daran, dass Hauspumpenstationen, die sie auf eigene Kosten angeschafft haben, nicht angerechnet wurden und sie mehr oder weniger jetzt doppelt zur Kasse gebeten wurden.
In der öffentlichen Anhörung stellten die Petenten eindrücklich die Hürden dar, die man überwinden muss, um über die Planung eines Abwasserzweckverbandes Kenntnis zu erlangen. Und so gab es im Juli 2021 im örtlichen Amtsblatt eine knappe Mitteilung, was man denn vorhabe und dass man das Abwasserbeseitigungskonzept einfach fortschreibe. Daraus hätte man erkennen sollen, dass es einen betrifft. Doch wie praxisnah oder bürgerfreundlich ist denn eine Bürgerbeteiligung, die sich in einer solch winzigen Mitteilung in einem Amtsblatt eigentlich erschöpft? Wer liest Amtsblätter so regelmäßig mit der nötigen Aufmerksamkeit, um die eigene Betroffenheit daraus zu erkennen? Wer macht sich dann anschließend auf den Weg zur Geschäftsstelle des Zweckverbands? Wer erfasst dann – wie gesagt – auch noch die Bedeutung, die Tragweite für einen selbst? Wahrscheinlich niemand.
Genauso haben wir auch einen Fall – eigentlich haben wir mehrere Fälle aus dem Altenburger Land gehabt, wo Petenten per Bescheid zu Kosten herangezogen wurden, was ihre Abwasserentsorgung anging, obwohl sie eigentlich selbst auch schon vollbiologische Kleinkläranlagen installiert hatten. Hier wurde also wieder doppelt zur Kasse gebeten.
Schlimm ist, dass der Zweckverband selbst auf Nachfragen des Ausschusses der Bitte, einfach mal den Telefonhörer in die Hand zu nehmen, erst nach mehrfacher Aufforderung nachgekommen ist. Das ist bedauerlich. So sehen wir leider aber auch am Ende: In Sachen Bürgerfreundlichkeit und Transparenz gibt es eben vielerorts doch noch Nachholbedarf. Wir werden als Petitionsausschuss nicht immer in der Lage sein, diese fehlende Transparenz für die Behörden nachzuholen. Das muss auch von sich auch stärker geschehen.
(Beifall DIE LINKE)
Es reicht einfach nicht, nur die vorgeschriebenen gesetzlichen Informationspflichten einzuhalten. Wer mehr Verständnis und letztendlich weniger Widerspruchsverfahren haben möchte, muss frühzeitig in die Kommunikation mit den Menschen einsteigen und für Kommunikation sorgen. Ansonsten kommen wir als Petitionsausschuss. Und dann wird es aber eher unangenehm. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall Die LINKE, SPD)
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