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Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Sascha Bilay

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP - Drucksache 7/1016

 

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon zu der Frage des Kommunalen Finanzausgleichs angedeutet worden, wie das für die Zukunft ausgestaltet werden soll. Das hatte ja das Innenministerium neulich im Innen- und Kommunalausschuss berichtet und auch, was die Grundzüge des umfangreichen Gutachtens sein sollen, um den KFA über 2021 hinaus dann ab 2022 auf den Weg zu bringen. Insofern werden wir uns ohnehin im Landtag mit dem Kommunalen Finanzausgleich befassen müssen und das auch sehr intensiv und umfangreich. Ich will auch gestehen, dass wir oder ich zumindest durchaus anfängliche Zweifel hatten, ob es dafür diesen Antrag braucht und ob wir auch diesen Unterausschuss brauchen. Aber es ist natürlich sinnvoll, weil deutlich wird, dass mit diesem Unterausschuss der Stellenwert der Kommunalpolitik in diesem Hohen Haus deutlich angehoben wird. Deswegen begrüßen wir das, dass es diesen Unterausschuss geben wird. Deswegen gibt es auch einen gemeinsamen Antrag. Deswegen haben wir auch dann die Chance, sehr intensiv in einem sehr speziellen Bereich in dem Unterausschuss des Innen- und Kommunalausschusses über diese kommunalpolitischen Fragen zu diskutieren und mit den Experten ins Gespräch zu kommen.

 

Aber ich will auch darauf hinweisen, womit Sie den Antrag und den Zeitdruck begründet haben, nämlich mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Das stelle ich hier doch in große Zweifel. Sie wissen, Herr Walk, Sie haben es auch selbst erwähnt, die Steuermindereinnahmen in diesem Jahr auf kommunaler Ebene in Thüringen betragen rund 241 Millionen Euro. Ich will nur darauf verweisen: Wir haben mit dem Corona-Pandemie-Gesetz eine Akuthöhe für 185 Millionen Euro bereits bereitgestellt, um diese Steuermindereinnahmen auszugleichen. Dazu kommen noch mal die 15 Millionen Euro für die Kurorte. Das heißt in Summe 200 Millionen. Dann kommt noch dieses Bundesprogramm, was jetzt in Aussicht gestellt wurde, was noch nicht beschlossen ist. Also ganz so akut ist es nicht. Und die Steuerschätzung geht ja auch davon aus, dass spätestens ab 2021 wenigstens das Niveau bei den gemeindlichen Steuereinnahmen des Jahres 2019 wieder erreicht wird. Insofern, ganz ohne Schwarzmalerei, da warne ich immer davor, weil Politik hat auch die Verantwortung, Zuversicht zu streuen und nicht alles nur schwarzzumalen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Bei Ihrer fundamentalen Kritik an der Systematik des Kommunalen Finanzausgleichs, wie er derzeit besteht, will ich nur darauf hinweisen: Es gibt ein Urteil des Verfassungsgerichts 2005. Ich weiß, da waren Sie noch Polizist, aber das sollten Sie vielleicht trotzdem noch mal lesen. Die Umsetzung dieses Verfassungsgerichtsurteils erfolgte im Wesentlichen unter Führung von CDU Ministerpräsidenten und verschiedenen CDU-Innenministern. Und es war der damalige CDU-Finanzminister Dr. Voß, der damals noch für den Kommunalen Finanzausgleich zuständig gewesen ist, der das noch immer bis heute bestehende System des Kommunalen Finanzausgleichs auf den Weg gebracht hat. Der hat es übrigens mit der Zielstellung verbunden, eine kommunale Gebietsreform durch die Hintertür einzuführen. Das war unehrlich. Das was Rot-Rot-Grün gemacht, war ehrlicher, auch wenn es erstmal gescheitert ist. Aber es war zumindest ehrlich und transparent.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Und das ist der Unterschied zu dem, was Sie hier gesagt haben.

Ich will noch mal kurz einen Faktencheck Ihnen vorhalten.

 

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein, wir schauen noch mal!)

 

Das ist schon mal wichtig für die Einordnung, auch für die Grundlage der Debatte dann im Unterausschuss und auch mit den Experten, damit wir wissen, von welcher Basis wir ausgehen. 2014, letzte CDU-geführte Landesregierung, Kommunaler Finanzausgleich 1,85 Milliarden; 2016 unter Rot-Rot-Grün immerhin 1,9 Milliarden, leicht angewachsen; 2018 und 2019 fast 2 Milliarden. In diesem Jahr haben wir mit 2,1 Milliarden die Schallgrenze von 2 Milliarden bereits überschritten.

 

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Dann können wir alles so lassen!)

 

Und es gibt noch weitere 1,3 Milliarden außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs an direkten Zuweisungen. In den Jahren 2014 und 2015 gab es zusätzlich 136 Millionen Euro kommunale Investitionshilfen. 2017 kamen noch mal 50 Millionen Euro obendrauf, 2018 150 Millionen Euro obendrauf, 2019 – im letzten Jahr – 100 Millionen Euro obendrauf. In diesem Jahr haben wir für 2020 bis 2024 in Summe 568 Millionen Euro beschlossen, da waren Sie auch mit beteiligt.

 

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein, SPD und CDU haben das vorgeschlagen!)

 

Wir haben vor Kurzem diese 185 Millionen Euro direkte Zuweisungen an die Kommunen beschlossen, was das Corona-Hilfspaket angeht. Von dem Gesamtpaket in dem Sondervermögen, 1,26 Milliarden, sind rund 300 Millionen Euro kommunalrelevant. Ich frage mich, wie Sie ständig wieder behaupten, dass die Kommunen finanziell vom Land schlecht ausgestattet werden.

 

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das hat aber Frau Schweinsburg …)

 

Ja, ja, genau. Da gebe ich zu, Herr Walk, auf die Debatte mit dem Landkreistag, Frau Schweinsburg und vor allem Herrn Budde, freue ich mich schon.

 

(Unruhe DIE LINKE)

 

Da freue ich mich wirklich drauf, weil wir dann mal die Zahlen auf den Tisch legen und mal miteinander vergleichen, wer welche Nebenrechnungen führt. Auf die Debatte freue ich mich.

 

(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Gucken Sie mal nach Eisenach! Was ist in Eisenach? Das ist interessant, wie es da aussieht!)

 

(Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Nur Zuweisungen!)

 

Herr Henkel, Sie wissen, dass uns bald in der Wartburgregion eine gloriose Zukunft bevorsteht, wenn der Wartburgkreis und die Stadt Eisenach wieder miteinander verschmelzen. Das, was vor 20 Jahren durch Sie auseinandergerissen wurde, führt Rot-Rot-Grün jetzt wieder erfolgreich zusammen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Vizepräsident Bergner:

 

Meine Damen und Herren, Abgeordneter Bilay hat das Wort. Es ist eine große Unruhe im Haus. Ich bitte wieder zuzuhören.

 

Abgeordneter Bilay, DIE LINKE:

 

Ich verstehe die Emotionen nicht. Es ist alles gut, ich bleibe ja sachlich, ich will noch mal die innere Struktur des Kommunalen Finanzausgleichs kurz vortragen.

Mit dem, was Rot-Rot-Grün 2014 angefangen hat, mit dem, was Sie hinterlassen haben, da gab es schon ein paar Korrekturen, darauf will ich noch mal hinweisen. Da ist noch nicht alles am Ende auch abgearbeitet. Aber es ist ja schon angesprochen worden: Der Lastenausgleich, der von uns eingeführt wurde, der ist pauschal, steuerkraftunabhängig für die Kur- und Erholungsorte. Der Kinderansatz wurde von 4,5 auf 6,7 erhöht und der Soziallastenansatz immerhin von 8 auf 14, also fast verdoppelt. Davon haben die Kommunen flächendeckend in Thüringen profitiert, flächendeckend! Sowohl die kreisangehörigen Gemeinden und Städte wie auch die Landkreise und kreisfreien Städte haben flächendeckend davon profitiert. Aber wir befinden uns in einer Debatte, wie der KFA weiterzuentwickeln ist,

 

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ah, sehr gut!)

 

und dieser Debatte wollen wir uns auch gern stellen. Wir haben ja bei uns im Koalitionsvertrag auch einzelne Schwerpunkte konkret benannt. Und es war die Linke, die in den Koalitionsvertrag den Flächenansatz reingeschrieben hat, worüber wir jetzt auch öffentlich diskutieren,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

weil wir eben davon überzeugt sind, dass auch mit Blick auf die freiwilligen Gebietsreformen in den letzten Jahren dieser Flächenansatz notwendig ist, zumindest darüber nachzudenken, weil eben auch Gebietskörperschaften entstanden sind, die plötzlich eine riesige Fläche zu verwalten haben. Und, Herr Henkel, Sie wissen es ja aus der Wartburgregion – ist ja Ihr Wahlkreis –, Bad Salzungen wird am Ende des Jahres, wenn der Moorgrund eingemeindet wird, eine der größten Städte Thüringens. Bad Salzungen wird dann zu Weihnachten von der Fläche her größer als Gera sein.

 

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: 170 Quadratkilometer!)

 

Im Wartburgkreis werden mit Bad Salzungen, Gerstungen und der Hörselberggemeinde von den zehn größten Städten und Gemeinden Thüringens drei in der Wartburgregion sein. Das müssen wir doch einmal mal reflektieren und müssen gucken, wie wir da auch entsprechend den Kommunalen Finanzausgleich neu ausstatten. Ich bin auch dafür, in der Debatte nachzudenken, was den Kurlastenausgleich angeht, der ist seit 2016 eingeführt worden, eingefroren auf 10 Millionen Euro, es gab Preissteigerungen allgemeiner Art. Das wissen wir auch, es sind ja neue Kurorte dazugekommen. Deswegen müssen wir die ehrliche Debatte darüber führen, wie wir diesen Kurlastenausgleich von 10 Millionen entsprechend aufstocken.

 

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: … beschwert haben bei den 15 Millionen für Kurorte!)

 

Das haben wir nicht. Das ist eine Frage der Debatte, wie die Mittel verteilt werden. Der Ehrlichkeit halber will ich mal darauf hinweisen: Es ist ein Unterschied, ob ich das den Kommunen zusätzlich zu dem gebe, wo wir sagen, wir gleichen Gewerbesteuereinnahmen aus oder ob ich sage: Nein, wir packen es in die Kurbäder und Thermen, die zu Recht darauf hingewiesen haben, dass ihnen durch die vom Land angeordneten Schließungen der Einrichtungen Einnahmen weggebrochen sind. Das ist ein Unterschied: Gebe ich es den Kurorten oder gebe ich es den Kurbädern? Am Ende gab es einen politischen Kompromiss, das ist ein Wert an sich, dass dieses Hohe Haus in der krisenhaften Zeit diesen Kompromiss hat schließen können. Das unterstütze ich auch ausdrücklich, aber es macht eben einen Unterschied und wir haben am Ende ein Mischsystem aus verschiedenen Elementen gewählt und uns darauf politisch verständigt.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen natürlich auch zur Kenntnis nehmen, dass wir eines mit dem Corona-Gesetz, mit dem Mantelgesetz noch nicht gelöst haben: Das ist – man muss es der Ehrlichkeit halber dazusagen – nämlich die Frage, wie sich die Sozialkosten in den Kommunen entwickeln werden. Herr Walk, das betrifft auch Sie.

 

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das ist unsere größte Hausaufgabe!)

 

Genau.

Deswegen müssen wir einfach darüber reden, wie wir beispielsweise den Kinderansatz oder auch den Soziallastenansatz entsprechend anpassen, um das entsprechen auch abbilden zu können.

 

Ich will jetzt nur noch auf zwei kleine Punkte in Ihrem Antrag eingehen. In der Ziffer 1 schreiben Sie etwas davon, dass der Finanzausgleich in seiner Herleitung bedarfsgerecht überprüft werden soll usw. usf. Noch mal: Das ist bereits Verfassungsauftrag mit dem Urteil von 2005. Das Verfassungsgericht hat uns das ins Stammbuch geschrieben. Und Sie haben hier reingeschrieben, Sie wollen alternative Modelle zur Jahresrechnungsstatistik diskutieren. Das ist sehr gefährlich, sehr gefährlich.

 

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ja!)

 

Ich will Ihnen auch sagen, warum. Die Rechnungsstatistik ist sinnvoll, weil sie einfach objektiv ist.

 

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das haben ja die Gerichte gesagt!)

 

Bis zu dem Urteil von 2005 gab des die Verbundquote in Thüringen, die damals die CDU noch mit zu verantworten hatte. Da hat das Verfassungsgericht gesagt, das ist verfassungswidrig, weil diese Verbundquote politisch manipulierbar ist. Und wenn Sie jetzt davon abrücken, auch in der Debatte, von der Statistik abweichen, dann laufen Sie Gefahr, dass Sie wieder eine Anfälligkeit mit einer politischen Manipulation an die Finanzausstattungen der Kommunen herangehen. Und davor warnen wir ausdrücklich.

Zum Abschluss, weil Sie das mit den ländlichen Räumen und der angeblichen Benachteiligung immer wieder thematisieren. Das führen Sie ja auch in Ihrer Ziffer 4 des Antrags noch mal aus. Ich will noch mal den Hinweis geben: Ganz Thüringen ist ländlich geprägt. Selbst in den größeren Städten haben wir verdichtete Stadtzentren, aber Sie haben in jeder größeren Stadt auch ländlich geprägte Strukturen, vor allem in den Übergangszonen zu den angrenzenden Kommunen. Das sind zentrale Orte, die in diesen Gebieten eine entsprechende Versorgungsfunktion auch für das Umland wahrnehmen, und deswegen ist es berechtigt. Es ist einfach berechtigt, dass mit der Hauptansatzstaffel diese Lasten, die die zentralen Orte auch mit einer Versorgungsfunktion für das Umland wahrnehmen, entsprechend mit abgebildet werden, weil sich nämlich die Kommunen ansonsten an der Finanzierung dieser Vorhalteleistung in den zentralen Orten nicht beteiligen würden. Deswegen stimmt das, was Sie hier immer wieder unterstellen, dass es eine Benachteiligung des ländlichen Raums geben wird, einfach nicht, weil von einer Stärkung der zentralen Orte am Ende alle Kommunen, alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land profitieren, weil wir damit sicherstellen,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

dass die öffentliche Hand und die Kommunen öffentliche Dienstleistungsangebote flächendeckend in Thüringen vorhalten. Deshalb bitte ich Sie, hören Sie endlich auf, innerhalb der kommunalen Ebene für Zwietracht zu sorgen, sondern sorgen Sie dafür, dass wir viel eher eine interkommunale Solidarität erleben. Deswegen freue ich mich auf die Debatte mit Ihnen im Unterausschuss. Herzlichen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

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