Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs
Anja Müller, Die Linke:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich will das auch gar nicht so lang machen. Der Wahlprüfungsausschuss hat sich mit der Wahlanfechtungssache von Herrn A. S., wohnhaft in Hörselberg-Hainich, auseinandergesetzt. Ich will es kurz sagen, der Einspruchsführer ist der Auffassung, die Wahl zum Thüringer Landtag sei unzulässig beeinflusst worden, sodass freie Wahlentscheidungen nicht haben getroffen und die Chancengleichheit der Parteien bei der Wahl nicht habe gewahrt werden können. Zudem seien strafrechtliche Bestimmungen, namentlich die in § 108 und § 108 a des Strafgesetzbuchs, missachtet worden. Zur Begründung seines Einspruchs stützt er sich auf die flächendeckend verbreitete Veröffentlichung einer als Medieninformation überschriebenen Stellungnahme von 17 Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen und Landräten vom 22. August 2024.
