Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/3
Herr Präsident, natürlich auch namens meiner Fraktion und persönlich alles Gute für das Amt und fünf Jahre ein gutes Händchen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Geschäftsordnung ist jener Rahmen, der nicht nur die organisatorischen Voraussetzungen für handlungsfähige Strukturen vorgibt, sondern ist auch jene Leitlinie, die den gegenseitigen Umgang miteinander vorgibt. Sie gilt für uns alle. Der ehemalige Direktor des Thüringer Landtags, Herr Dr. Linck, hat in diesem Zusammenhang einmal beschrieben: Die Geschäftsordnung eines Parlaments ist das Fundament, das einerseits die existenzielle Voraussetzung für die parlamentarische Arbeit darstellt und andererseits dabei das Mehrheitsprinzip stützt und die Minderheitenrechte besonders würdigt und heraushebt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Linck weiter: Sie - die Geschäftsordnung - gilt für alle und sollte bei Veränderungen von allen getragen werden.
Mit Fug und Recht darf ich sagen, dass in den zurückliegenden Tagen mit Blick auf diesen Rahmen, auf Gewichtigkeit, Effizienz, Demokratie und auch Sparsamkeit nach großer Gemeinsamkeit gesucht wurde. Dafür möchte ich allen Beteiligten danken. Sie wurde nicht gefunden, aber das ist auch nicht dramatisch. Um noch einmal Dr. Linck in seiner mitunter verblüffenden Klarheit und Deutlichkeit zu Wort kommen zu lassen: Wenn keine Einigung, dann eben Geschäftsordnung. Diesem Gedanken schließen wir uns an und lehnen den Antrag ab.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
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