Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags 1/2
Zum Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3196
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich würde gern an meinen Redebeitrag zur konstituierenden Sitzung am 14. Oktober 2014 anknüpfen.
(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Ich erinnere mich ganz genau, Herr Blechschmidt!)
Dann können Sie jetzt sozusagen noch mal zuhören, weil ich glaube, Sie haben da Manches nicht verinnerlicht, was ich gesagt habe.
Der ehemalige Direktor des Thüringer Landtags, Herr Dr. Linck, hat in einem Zusammenhang mit Veränderungen der Geschäftsordnung es einmal so beschrieben: „Die Geschäftsordnung eines Parlaments“ – und das ist die Wiederholung zu meinem Redebeitrag – „ist das Fundament, das einerseits die existenzielle Voraussetzung für die parlamentarische Arbeit darstellt und andererseits dabei Mehrheitsprinzipien stützt und Minderheitenrechte besonders würdigt und hervorhebt.“ Und weiter: „Die Geschäftsordnung gilt für alle und soll bei Veränderungen auch von allen getragen werden.“ Ich bin ja, um mal die weihnachtliche Stimmung aufzugreifen, dem Kollegen Möller dahin gehend dankbar, dass er den komplizierten Vorgang innerhalb der Arbeitsgruppe beschrieben hat, dass es kein einfacher Vorgang gewesen ist. Und die Anträge, die Sie jetzt hier auch beschrieben haben, waren alles Anträge, die Sie dann mehr oder weniger dann auch hier im Thüringer Landtag eingebracht haben. Aber wir haben uns rechtzeitig in der Arbeitsgruppe darauf verständigt, die Geschäftsordnung vom Abgeordnetenrecht zu trennen. Wenn wir das jetzt mal in einen zeitlichen Rahmen setzen würden, wenn wir jetzt noch die Abgeordnetenrechte dort behandelt hätten, ich würde mal vermuten wollen, dort einen Konsens herzustellen, dann würde diese Arbeitsgruppe immer noch arbeiten. So haben wir schon damals, 2015, festgelegt, dass wir diese beiden Inhalte trennen wollen, um zumindest zeitnah zu einem Ergebnis zu kommen. Dass es länger gedauert hat, als wir vielleicht alle gedacht haben, das mag man jetzt feststellen, und dennoch möchte ich im Ergebnis sagen: Es ist eine Reform, die die Geschäftsordnung weiterschreibt und gewisse Schwerpunkte – ich möchte sie hier mal benennen auch: Öffentlichkeitsarbeit, also Online-Forum, verfassungsrechtliche Grundsätze, Petitionsrecht oder die Frage von Einzelrechten, wie die Fraktionslosen, oder Stärkung des Parlaments mit Blick auf die Vertretung vor dem Verfassungsgericht – weiterführt. Das ist ein Erfolg.
Und jetzt beginnt meine Kritik: Wenn in der Begründung dieses Ergebnis mit der Installation zwei Wasserbehältern gleichgesetzt wird, dann wird nicht nur die Arbeit der Arbeitsgruppe, wo man selber behauptet intensiv mitgearbeitet zu haben, sondern im Grunde genommen auch das Ergebnis herabgewürdigt und in keiner Weise, in keiner Weise sozusagen …
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie wollen immer alles absichtlich falsch verstehen! Was haben wir denn erreicht, bis auf zwei neue Wasserspender?)
Ja, Sie können doch das jetzt mit tragen, was wir erarbeitet haben. Und ich wiederhole mich gern noch mal, wir haben jetzt endlich diese Online-Foren fixiert in der Geschäftsordnung und werden die Bürgerinnen und Bürger weiterhin ermutigen, weil das, was sich momentan darstellt beim Online-Forum, noch nicht befriedigend ist, und werden sie weiter ermutigen, um eben Öffentlichkeit und Transparenz in der Bearbeitung von Gesetzentwürfen besser in die Öffentlichkeit zu tragen und das bekommen können. Oder die Frage, ich bleibe dabei, der vorläufige Petitionsausschuss und damit das Petitionsrecht als hohes verfassungsrechtliches Gut von Bürgerinnen und Bürgern jetzt auch in einer gewissen Übergangszeit, am Anfang einer Legislaturperiode, wo wir manchmal selber organisatorische Probleme haben bei der Installation von Ausschüssen, dass wir das fortführen können.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Denn im Gegensatz zu Parlamentsentscheidungen, was Gesetze und Anträge angeht, die ja der Diskontinuität unterfallen, unterfallen Petitionen nicht der Diskontinuität, sondern sie werden weiter bearbeitet.
(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Jahrelang werden die bearbeitet!)
Jahrelang zum Beispiel und auch Tag und Nacht, davon gehe ich aus.
Und wenn das kein Fortschritt ist, was wir hier erreichen, dann muss ich schon sagen, dann kann man oder will man, um das Wort aufzugreifen, was Sie zugeworfen haben, Kollege Möller, dann will man es auch nicht verstehen und unterstellt Falsches.
Ich möchte ausdrücklich an dieser Stelle den Dank an die Verwaltung richten. Also hier hat Herrn Dr. Poschmann und – wenn ich es richtig mitbekomme – Herrn Heyer – vielen Dank! – nicht nur, dass der Mut Sie nicht verlassen hat, sondern Sie haben auch immer die Geduld und die Intensität in ihre Synopsen gesetzt, damit wir zumindest auch einen Schritt weiterkommen. Vielen Dank!
Jetzt möchte ich noch ein paar Argumente aus der Rede von Kollegen Möller aufgreifen. Die Frage, warum haben wir in der, war es die 10. Sitzung der AG, sozusagen die Arbeit beendet? Ich sage Ihnen deutlich: Wir haben die Arbeit da noch nicht beendet. Den Punkt haben Sie gesetzt, indem Sie den Antrag gestellt haben. Damit haben Sie deutlich gemacht, dass für Sie die Debatte zu Ende ist. Wir waren gar nicht mehr in der Lage, weitere Arbeiten vorzunehmen, sondern wir mussten jetzt mit den Überlegungen, die noch nicht am Ende gewesen sind,
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das habe ich gemerkt!)
in eine fraktionsübergreifenden Debatte eintreten. Das Ergebnis liegt heute auf dem Tisch. Sprichwörtlich bis zur letzten Minute haben wir daran gearbeitet, haben nach Konsens gesucht und das, was heute auf dem Tisch liegt, ist – ich bleibe dabei – ein Fortschritt in der Geschäftsordnung.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn Sie es nicht aushalten – das ist ja genau Ihr Verständnis, Sie können manches nicht aushalten.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie haben es doch nie versucht!)
Sie haben nie verstanden, dass dieser Prozess – und deshalb haben Sie sich rechtzeitig ausgeklinkt, nach ihrem eigenen Verständnis auch konsequent, und haben gesagt, wir arbeiten daran nicht mehr mit, weil ein Konsens aus unserer Sicht nicht möglich ist. Und wenn wir der Auffassung waren, dass wir noch weiterarbeiten wollen, dass wir noch nicht am Endergebnis angekommen sind und Sie es einreichen, Schluss, Punkt, aus.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das muss eine andere Sitzung gewesen sein!)
Ich würde mal für mich in Anspruch nehmen, Herr Möller, dass ich ein wenig intensiver an der GO gearbeitet habe.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das würde ich so nicht sagen!)
So würde ich es auch nicht sagen wollen. Aber Sie haben es nun wirklich nicht getan.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Am meisten haben Herr Heyer und Herr Poschmann gearbeitet!)
Dafür habe ich mich ja auch ausdrücklich bedankt.
Meine Damen und Herren, einen zweiten Punkt will ich noch einmal aufgreifen, das ist die Frage der Fraktionsanträge.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Da gab es einen Konsens!)
Ja, ausdrücklich. Dieses Papier, was jetzt auf dem Tisch liegt, ist ein Konsenspapier. Die Frage mit den Fraktionsanträgen hätte man sich auch anders vorstellen können. Dort hat aber kein Konsens stattgefunden.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD)
Nein, es gab keinen Konsens im Endeffekt. Wenn Sie zu einem Zeitpunkt einen Konsens erkannt haben, dann mag das für Sie vielleicht zu einem Zeitpunkt richtig gewesen sein. Aber wir haben im Nachgang in der Diskussion keinen Konsens mehr feststellen können, was aus meiner Sicht sicherlich bedauerlich ist, aber wir wollten, um an den Ausgangspunkt meiner Rede zurückzukommen, hier eine große gemeinsame fraktionsübergreifende Initiative starten.
Meine Damen und Herren, ich ermutige Sie alle, diese Änderung der Geschäftsordnung, die ein Fortführung, eine Verbesserung der aktuellen Geschäftsordnung darstellt, zu unterstützen. Ich werbe für Ihre Stimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dateien
- re607010
PDF-Datei (73 KB)
