Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Katja Mitteldorf, Die Linke:
Sehr geehrter Herr Alterspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube, es ist selten in einem Bundesland und schon gar nicht in unserem bereits im Vorfeld schon so lang und breit über eine Geschäftsordnungsänderung und den Umgang damit diskutiert worden, wie es in diesem Fall erfolgt ist. Ich bin deutlich froh, dass wir uns heute tatsächlich in der Aussprache dazu befinden. Ich glaube und habe den Eindruck, dass in den vergangenen Wochen und Monaten in der Debatte immer eines ein bisschen verwechselt wurde und auch in den letzten Jahren immer mal verwechselt wurde, dass nämlich Vorschlagsrecht nicht gleich Benennungsrecht bedeutet.
(Beifall Die Linke)
Auch diese Debatte ist in den letzten Jahren und jetzt auch in den letzten Tagen vermehrt geführt worden. Und wenn hier an verschiedener Stelle von Gewohnheitsrecht und parlamentarischen Bräuchen gesprochen wird, dann will ich auch noch mal deutlich machen, die Verfassung kennt kein Gewohnheitsrecht und keine traditionellen parlamentarischen Bräuche und diese stehen demzufolge auch nicht über der Verfassung.
Die Verfassung selbst kennt gar kein Vorschlagsrecht für die Landtagspräsidentschaft und – wie eben schon ausgeführt – erst recht kein Benennungsrecht. Das hat uns der Verfassungsgerichtshof ja auch noch mal ins Urteil geschrieben. Das heißt, wir haben das auch gesagt, wir begrüßen die Initiative der Fraktionen CDU und BSW zur Änderung der Geschäftsordnung, auch, weil es eben die Möglichkeit gibt, das Vorschlagsrecht für alle Fraktionen gleichermaßen zu öffnen. Wenn man das aus diesem Gesichtspunkt sieht, aus der Demokratietheorie, dann ist das natürlich auch ein guter Moment, dass wir als Abgeordnete, die alle gleich unter Gleichen sind, auch von Anfang an die gleichen Rechte haben.
Ich will darüber hinaus auch durchaus begrüßen, dass – auch darauf ist schon hingewiesen worden – wir nunmehr, sofern der Antrag angenommen wird, zum Rangmaßzahlverfahren übergehen, weil es – auch das ist bereits gesagt worden – vor allem für kleinere Fraktionen deutlich von Vorteil ist, auch was die Arbeitsfähigkeit betrifft.
Zusammenfassend kann ich sagen, ich bin froh, dass wir diese Debatte heute führen können. Ich bin sehr froh, dass wir über diesen Antrag abstimmen können und ich kann für meine Fraktion Zustimmung signalisieren. Vielen Dank.
