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Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber von Funkdatennetzen

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4936

 

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren Kollegen, ich gehe davon aus, dass die Einbringung relativ kurz und schmerzlos sein kann, weil durch die drei Anträge deutlich geworden ist, dass die Thematik im Großteil des Hauses - ich unterstelle, auch wenn kein Antrag von der FDP gekommen ist, auch dort - verstanden worden ist. Es geht grundsätzlich darum, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Angebote der Betreiber für WLAN oder offene Netze dermaßen große rechtliche Risiken beinhalten, die dazu führen, dass diese Betreiber gegebenenfalls ihre entsprechenden Angebote einstellen müssten. Diese Problematik ist dadurch verschärft worden, dass das Bundesverfassungsgericht im Mai dieses Jahres geurteilt und deutlich gemacht hat, dass Urheberrechtsverletzungen, die über offene WLAN-Systeme bzw. offene Netze begangen werden, durch den Betreiber zur Rechenschaft gezogen werden beziehungsweise angelastet werden. Gut ist dabei zumindest festzustellen, dass die Konferenz der Justizminister und Justizministerinnen sich diesem Thema angenommen hat und auf ihrer Tagung im Juni beschlossen hat, dass Störerhaftung eingeschränkt werden soll. Aufgabe war, das Bundesministerium für Justiz sollte sich dieser Sache im Konkreten annehmen. Leider wurden dabei keine konkreten Bedingungen und Einschränkungen für Störerhaftung benannt beziehungsweise erarbeitet. Wir halten deshalb den Antrag - und ich bin so mutig zu sagen, die Anträge - für sinnvoll, dass die Betreiber von WLAN-Netzen mehr Rechtssicherheit bekommen mit dem Ziel, dass diese Netze auch weiterhin frei verfügbar bleiben.


Wichtig ist - und da möchte ich das Alleinvertretungsmerkmal unseres Antrages beschreiben -, wir gehen weiterhin davon aus, dass die Betreiber offener Netze nicht nur zur Überwachung und Aufzeichnung von Datennetzen und dementsprechend zur Sicherung dieser gezwungen werden, sondern wir gehen weiter davon aus, es muss noch Wege geben und diese genutzt werden, wie freie Netze möglich sind, ohne dass deren Nutzer und ihre Daten dem Betreiber zur Verfügung gestellt werden müssen. Das ist sozusagen ein Alleinstellungsmerkmal unseres Antrags. Weitere Inhalte wird meine Kollegin dann hier am Pult kundtun. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall DIE LINKE)




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