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Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber von Funkdatennetzen 2/2

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4936

 

Herr Voigt, jetzt haben Sie mich enttäuscht, weil Sie gerade Ihre Kompetenz widerlegt haben, und zwar das in der Form, wenn man heutzutage anonym gewisse Dinge im Internet tun will, dann ist das schon längst möglich. Das heißt, die internetaffinen Personen, das heißt aber auch, diejenigen, die eine gewisse kriminelle Energie im Internet ausleben wollen, die können das schon längst tun. Für diejenigen ändert sich durch die Wegnahme der Störerhaftung überhaupt nichts. Ich sage Ihnen nur als Beispiel das Programm „Tor“. Vielleicht haben Sie davon schon mal gehört, dass man anonym über mehrere Verbindungen, über verschiedene IP-Adressen letztendlich möglicherweise Musikdateien oder Filme aus dem Internet lädt oder eben wie die CDU Bombenbauanleitungen, ich weiß es nicht genau.


(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Erzählen Sie nicht so einen Scheiß.)


Ja, Herr Voigt hat - glaube ich - eine Zwischenfrage.



Abgeordneter Dr. Voigt, CDU:


Über die verschluckte …



Vizepräsidentin Hitzing:


Halt, halt, halt, Frau König, gestatten Sie die Zwischenfrage von Herrn Dr. Voigt?



Abgeordnete König, DIE LINKE:


Ja.



Vizepräsidentin Hitzing:


Bitte, Herr Dr. Voigt.



Abgeordneter Dr. Voigt, CDU:


Danke schön, Frau Präsidentin. Über die verschluckte Zwischenbemerkung, die Sie jetzt am Ende gebracht haben sehe ich mal hinweg, aber ich will einmal eine Frage stellen. Glauben Sie nicht auch, dass nur weil jemand technisch in der Lage ist, bestimmte Dinge und Rechtssetzung auch zu umgehen, wir nicht trotzdem darauf aufmerksam und vor allen Dingen auch als Gesetzgeber darauf achten sollten, dass trotzdem rechtliche Normen geschaffen werden, die das eigentlich verbieten, weil am Ende man dann nämlich besser unterscheiden kann, wer Recht bricht und wer Recht einhält?



Abgeordnete König, DIE LINKE:


Ich würde da anders herangehen, Herr Dr. Voigt. Grundsätzlich haben Sie natürlich recht, grundsätzlich. Nur in diesem Fall denke ich, dass es entscheidender ist, dass wir in der Lage sind, Internet zu teilen, ohne dabei in eine rechtliche Falle zu treten. Das zum einen und zum Zweiten, es geht nicht darum, zu Straftaten aufzurufen und es geht auch nicht darum, ausgehend von möglichen 2 Prozent der Bevölkerung ein Strafmaß oder eine Einschränkung des offenen WLAN-Verkehrs - so nenne ich es jetzt einmal - für 100 Prozent der Bevölkerung zu schaffen.


(Beifall DIE LINKE)


Wo kommen wir denn hin, wenn wir ausgehen von der Minderheit, die Mehrheit einschränken. Inwieweit ist das nicht eine Beschränkung der Freiheit, die Sie ja auch immer groß nach außen verteidigen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


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