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Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber von Funkdatennetzen 1/2

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4936

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich sehe hier nicht unbedingt die Gemeinsamkeit, die von Herrn Bergner, die aber auch von Frau Marx hier vorn dargestellt wurde. Ich sehe vor allem eines, nämlich dass sowohl SPD/CDU als auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihren Antrag zurückziehen können. Das ist richtig.


(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Machen wir aber nicht.)


Das hat was damit zu tun, dass der Entschließungsantrag des Bundesrates eben genau das schon beinhaltet, was in Ihren Anträgen bzw. im Alternativantrag steht.

Warum unser Antrag bestehen bleiben muss, ist eben unser Alleinstellungsmerkmal, dass wir die Überwachung und die Identifizierung ausschließen, explizit auch schon im Text, im Antragstext und nicht nur in der Begründung, wie das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machen.


(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, das ist jetzt so kleinkariert.)


Und übrigens, die Bundesratsinitiative, die hier sowohl von Frau Marx als von Herrn Bergner so hoch gelobt wurde - und Herr Bergner, Sie lobten ja auch das Engagement der digitalen Gesellschaft -, vielleicht hätten Sie sich mal die Stellungnahme der digitalen Gesellschaft eben zur Bundesratsinitiative durchlesen sollen, die sagen nämlich, dass der Antrag inakzeptabel wäre, weil die Bundesländer eine Sicherungspflicht fordern gegen die unbefugte Nutzung und damit aussagen, dass sie die Identifizierbarkeit der Nutzer zur Voraussetzung machen wollen. Für die digitale Gesellschaft zumindest ist klar, wer anderen einen Zugang zum Internet gibt, soll unter keinen Umständen für das haften müssen, was dieser auf der Leitung macht. Niemand soll das können, weder die Telekom noch Café-Betreiber oder Privatpersonen. Niemand soll verpflichtet werden oder auch die Möglichkeit gesetzlich haben, anderer Menschen Kommunikation anschauen zu müssen. Insofern birgt der Beschluss des Bundesrates eine faktische Verschlechterung des Status quo und insofern sind Ihre zwei hier vorgelegten Anträge von CDU und SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überholt, weil nämlich der Bundesrat genau das letztendlich schon macht, was Sie fordern.


Ich erkläre Ihnen das mal ganz kurz, Herr Adams, und vielleicht können Sie das ja auch Ihrem Referenten mal mitteilen.


(Beifall DIE LINKE)


(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Referentin, so viel Zeit muss sein.)


Das eine ist die Begründung, das andere ist, was in Ihrem Antragstext steht. In Ihrem Antragstext steht nämlich, dass Sie, jetzt lese ich den Satz komplett vor, „das Telemediengesetz dahin geändert haben“ wollen, „dass die Haftbarkeit von Betreibern offener WLAN-Netze für rechtswidrige Handlungen Dritter … deutlich eingeschränkt wird, indem sie“ - und jetzt kommt das Entscheidende - „als Diensteanbieter im Sinne von § 2 Nr. 1 TMG“ - Telemediengesetz - „definiert und somit vom Regelungsgehalt des § 8 TMG umfasst werden.“ Ich weiß nicht, ob Sie sich vorher mal die zwei Paragraphen durchgelesen haben?


(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na, Sie haben es bestimmt gemacht.)


Ich habe es gemacht und ich bin auch so freundlich und erkläre Ihnen das, Herr Adams.


(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Sehr gut.)


Ihr Antragstext impliziert nämlich genau die Aufzeichnungs- und Identifizierungspflichten nach §§ 95, 96, 110 bis 113 TKG, § 10 Telemediengesetz, § 100 Strafprozessordnung und letztendlich beinhaltet er sogar die Vorratsdatenspeicherung. Ich weiß nicht, wie Sie sich hier vorne hinstellen können und sagen, wir GRÜNE und wir LINKEN sind ja da auf einer Linie. Ich wäre es gern mit Ihnen, das würde aber bedeuten, Sie ziehen Ihren Antrag zurück. Sie haben ja gesagt, Sie stimmen unserem Antrag zu, finde ich gut. Wir stimmen Ihrem Antrag nicht zu, eben weil er diese Überwachung weiterhin beinhaltet.


(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie kurz gedacht.)


Das können Sie Ihrem Referenten mal sagen,


(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Referentin!)


(Beifall DIE LINKE)


dass es manchmal auch Sinn macht, nicht nur die Kritik, die man von Frau König erwartet, mit reinzuformulieren in den Text, sondern auch zu schauen, worin die Kritik besteht, und inwieweit es dann sinnvoll wäre, den eigenen Antrag noch mal umzuformulieren.


(Beifall DIE LINKE)


Das, was jetzt der Bundesrat beschlossen hat, …


(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Das können Sie ja oppositionsintern klären.)


Nein, ich würde das ja Ihnen gern auch mitteilen. Ich bin ja gespannt auf das, was Herr Voigt, von dem ich hoffe, dass er sich hier dazu äußert, noch zu sagen hat, weil das letzte Mal Herr Dr. Voigt einer derjenigen war, der zumindest Kompetenz zum Thema bewiesen hat.


(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Nein.)


Eins noch, wenn die Bundesrats …


(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie bitte?)


(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Wir wollen Wortprotokoll!)


Ich schreibe Ihnen das gern auch auf eine Glückwunschkarte.



Vizepräsidentin Hitzing:


Jetzt erst mal Frau König und der Beweis kommt danach.



Abgeordnete König, DIE LINKE:


Die Beweisführung von Herrn Dr. Voigt danach und letztendlich auch im Abstimmungsergebnis. Dann müsste er nämlich bei unserem mitstimmen, ausgehend von seiner Rede zu unserem letzten Antrag Modellprojekt WLAN.


Wenn die Bundesratsinitiative/der Bundesratsentschließungsantrag so durchgeht, ändert sich nichts am derzeitigen Haftungsverfahren. Im Gegenteil, die digitale Gesellschaft hat es gesagt, es wird dann eigentlich sogar noch schlimmer. Dann bleibt als Konsequenz für die Café-Betreiber, für Restaurantbetreiber, aber auch für Privatpersonen bzw. Geschäftsleute eigentlich nur eine Möglichkeit übrig, das ist die Sorglosbox, die ich jetzt hier mal bewerbe, weil nämlich das Gesetz nicht vorsieht, dass auch ein Telekommunikationsanbieter verpflichtet ist, alle Daten zu erfassen. Die Sorglosbox ermöglicht Café-Betreibern, Restaurantinhabern und anderen mehr sich über eine andere IP-Adresse einzuwählen eines Telekommunikationsanbieters, und darüber sind dann sozusagen die Haftungsansprüche, die Haftungsverletzungen, die möglichen, ausgeschlossen. Wenn die Bundesratsinitiative/der Entschließungsantrag so durchgeht, dann haben wir hier überhaupt nichts gewonnen, dann gibt es auch überhaupt keinen Fortschritt, zumindest nicht in dem Sinne, wie wir LINKEN uns das vorstellen, wie es BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dargestellt haben und zumindest in ihrer Begründung stehen haben, wie es Frau Marx geäußert hat, auch wenn das überhaupt nicht mit dem Antrag und der Begründung übereinstimmt, und wie Sie sich hier alle darstellen. Wenn Sie wirklich wollen, dass es ein freies WLAN gibt, dann können Sie sich eigentlich nur unserem Antrag anschließen, der die Störerhaftung komplett ausschließt. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)





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