Vergabegesetz stärkt gute Arbeit in Thüringen

Andreas Schubert

Im #PlenumTh wurde am 3. November 2023 der geeinte Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün und der CDU zur Fortentwicklung des Vergabegesetzes beschlossen. „Die Einigung ist ein Kompromiss. Ab dem 1. Januar 2024 liegt der gültige vergabespezifische Mindestlohn damit bei 13,91 Euro - 1,50 Euro über dem bundesweiten Mindestlohn. Faire Bezahlung soll somit auf Landesebene weiter gestärkt werden“, erklärt Andreas Schubert, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.

Trotz der expliziten Ausweitung des Anwenderkreises auf die Universitäten und ihre Einrichtungen stellt Schubert kritisch fest: „Es ist kein Geheimnis, dass wir den Anwenderkreis gerne noch deutlich mehr ausgeweitet hätten. Aus unserer Sicht sollte das Vergabegesetz zukünftig auch auf kommunaler Ebene Anwendung finden, um Lohndumping zu verhindern und gerechte Bezahlung für die Beschäftigten zu gewährleisten.“