MP-Wahl: Zahlreiche Anzuhörende bestätigen Thüringer Verfassungsregelung

André Blechschmidt

„Ein großer Teil der Anzuhörenden bestätigt die in Thüringen bestehende Verfassungsregelung zur Ministerpräsidentenwahl. So wichtig parlamentarisches ‘Binnenrecht’ ist, aber nach Ansicht der LINKE-Fraktion hat es gerade in der derzeitigen  Krisensituation besondere Bedeutung, im Verfassungsausschuss Inhalte in der Verfassung zur Geltung zu bringen, die den Menschen in Thüringen in ihrem Alltag spürbar helfen - z.B. die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Thüringen, die verstärkte Förderung des ehrenamtlichen Engagements in allen Bereichen der Gesellschaft, aber auch die weitere Verbesserung des Schutzes und der Rechte von Kinder, Jugendlichen sowie behinderten Menschen und auch die Aufnahme eines sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsprinzips“, so André Blechschmidt, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, am Rande der heutigen Anhörung des Verfassungsausschusses zu Regelungen in der Verfassung über die Ministerpräsidentenwahl.

„Zahlreiche Anzuhörende machen deutlich, dass die bestehende Reglung zur MP-Wahl wichtige Vorteile hat, um nach einer Landtagswahl die neue Regierung mit dem demokratischen Votum des neuen Landtags auszustatten sowie zu einer zügigen und klaren Regierungsbildung zu kommen. Viele der Anzuhörenden sehen eine lange Übergangsphase mit einer Geschäftsführenden Landesregierung, die keine demokratische Legitimation des neuen Landtags hat, mit Blick auf das Demokratieprinzip sehr kritisch. Sie sprechen sich für die bestehende Regelung aus, die sicherstellt, dass es nach drei Wahlgängen auch eine neue Regierung gibt. Dass es dann auch Minderheitsregierungen geben kann, bewerten die meisten Anzuhörenden unter Demokratiegesichtspunkten und mit Verweis auf die Regierungspraxis anderer Staaten durchaus positiv.

An dem zur Anhörung stehenden CDU-Gesetz-Entwurf monieren die Anzuhörenden dagegen, dass er in seinen Konsequenzen nicht zu Ende gedacht ist, zu organisatorischen Hängepartien bei der Regierungsbildung führt und die Gefahr in sich birgt, dass die Wählerinnen und Wähler in zeitlich kurzen Abständen immer wieder an die Wahlurnen müssen. Was solche Wahlmarathons gesellschaftspolitisch mitbewirken können, zeigen die Erfahrungen mit wachsender Politikverdrossenheit“, erläutert der Parlamentarische Geschäftsführer, der abschließend betont: „Die Anhörung hat - auch nach intensiver Beschäftigung mit der Entstehungsgeschichte der derzeitigen Verfassungsregelung zur MP-Wahl in der heutigen Ausschuss-Sitzung - ergeben, dass in Thüringen mit dem geltenden Art. 70 eine gute, praktisch sinnvolle und den demokratischen Verfassungsprinzipien in vollem Umfang entsprechende Regelung vorhanden ist.“

 

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