Hochschulen

Thüringen hat mit zehn Hochschulen und zahlreichen Forschungsinstituten ein solides wissenschaftliches Fundament, welches erhalten werden muss. Die Thüringer Hochschullandschaft setzt wichtige Impulse für den Verbleib und Zuzug junger Menschen, für die Sicherung des Fachkräftebedarfs und Innovationen.

Dazu gehört auch ein angemessenes Umfeld: Hochschulen müssen Orte demokratischen Lernens mit einer funktionierenden und möglichst breit aufgestellten akademischen Selbstverwaltung sein. Das Thüringer Studierendenwerk muss auch finanziell in die Lage versetzt werden, die ihm zugewiesenen Aufgaben von den Mensen über die Wohnheime bis hin zur sozialen Betreuung der Studierenden sicherzustellen ohne dabei immer höhere finanzielle Belastungen auf die Studierenden abzuwälzen. Ebenso muss ein thüringenweites sozialverträgliches Studierendenticket für den ÖPNV gesichert werden.

LINKE Hochschulpolitik will mehr als „universitäre Lernfabriken“: Hochschulen müssen als öffentliche gesellschaftliche Institutionen begriffen werden, die möglichst allen Menschen offen stehen und deshalb möglichst barriere- und gebührenfrei sind. Wir wollen Hochschulen als Orte mit guten Lern- und Arbeitsbedingungen, an denen Zeit und Raum für kritisches Hinterfragen und die Entwicklung gesellschaftlicher Utopien gegeben ist. Die Möglichkeit einer ökonomischen In-Wert-Setzung wissenschaftlicher Erkenntnisse darf nicht im Mittelpunkt des universitären Lebens stehen.
DIE LINKE streitet für Hochschulen als kritische, öffentliche und gesellschaftlich verankerte Institutionen.

In diesem Sinne haben wir sehr viel erreicht: Unter Rot-Rot-Grün erhalten die Thüringer Hochschulen in den Jahren 2016 bis 2020 einen Aufwuchs ihrer Grundfinanzierung um 232 Millionen Euro. Auch das Studierendenwerk wurde finanziell bessergestellt, ein Sonderbauprogramm Wohnheime wurde umgesetzt. Nach einem zweijährigen Hochschuldialog mit über 700 Beteiligten aller Hochschulstandorte wurde im Mai 2018 ein neues Thüringer Hochschulgesetz beschlossen. Nun sind die von allen Hochschulangehörigen gewählten Gremien wie der Senat wieder die wichtigsten Entscheidungsträger, bei einigen Themen sind Studierende, Mitarbeitende und Professorinnen und Professoren mit gleicher Stimmenanzahl beteiligt (Parität). Mit einer verpflichtenden Zivilklausel müssen die Hochschulen ihr Verhältnis zur Rüstungsforschung öffentlich diskutieren. Die Voraussetzungen für gute Arbeit in der Wissenschaft wurden deutlich ausgebaut, indem zum Beispiel Promovierende Qualifizierungsvereinbarungen erhalten und bei Lehrbeauftragten zukünftig die Vor- und Nachbereitungszeiten bezahlt werden müssen. Weitere Verbesserungen sind hier geplant. Auch für Studierende gibt es viele Verbesserungen: in den Studienkommissionen können sie zukünftig ihren Beitrag zu besserer Lehre leisten, die Anwesenheitspflicht wird begrenzt, bei Prüfungsunfähigkeit reicht zukünftig eine normale Krankschreibung und die Härtefallregelungen bei den Langzeitstudiengebühren wurden ausgebaut. Schon diese Auswahl zeigt, dass wesentliche Forderungen der Studierenden und Beschäftigten an den Hochschulen mit dem neuen Thüringer Hochschulgesetz verwirklicht wurden.

  • Präsentation von Ralph Lenkert (MdB, Bundestagsfraktion DIE LINKE) zur "Zukunft der Hochschulfinanzierung" anlässlich des Fachgesprächs „Eine nachhaltige Hochschulfinanzierung für Planbarkeit und gute Studienbedingungen“ PDF herunterladen