Vergabe / Vergabegesetz

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt gemäß der jeweiligen Landesgesetzgebung. Grundlage ist hierbei das EU-Recht, wobei mit der letzten Überarbeitung 2014 insbesondere soziale, ökologische und innovative Kriterien gestärkt wurden. DIE LINKE begrüßt diese Entwicklung: Der Einsatz von Steuergeld darf nicht nach dem Prinzip „Geiz ist geil“ erfolgen, sondern muss auch wichtige Interessen von Beschäftigten und Verbraucher*innen beachten.
Das bedeutet für DIE LINKE unter anderem:

  • Vergabespezifischer Mindestlohn von 10 Euro brutto / Stunde oder gekoppelt an die Tariflöhne des öffentlichen Dienstes
  • deutliche Stärkung von sozial-ökologischen Vergabekriterien und Stärkung der Rechtssicherheit für kommunale Vergabestellen in diesem Bereich
  • Transparenzregister zur Veröffentlichung von Unternehmen, die Vergabekriterien unterlaufen haben
  • Auf- und Ausbau von Präqualifizierungsverfahren (d.h. Unternehmen können Siegel erwerben, durch die sie ohne weiteren bürokratischen Aufwand bei Ausschreibungen belegen können, dass sie bestimmte soziale und ökologische Mindeststandards die gefordert werden, erfüllen)
  • Entbürokratisierung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, ohne dabei die sozialen und ökologischen Standards herunterzufahren
 Dokumente
  • Evaluation des Thüringer Vergabegesetzes - Praktikumsarbeit für den AK 03 (Wirtschaft, Wissenschaft, digitale Gesellschaft) der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag LINK zum PDF

4.11.2016: Fachkonferenz „Die Thüringer Vergabepraxis gestalten – sozial, ökologisch, innovativ“

 

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