Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte der Mitglieder der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag

Mit ihrem Gesetzentwurf eines neuen § 42a Absatz 1 des Thüringer Abgeordnetengesetzes zielt die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag auf die Veröffentlichungspflicht für eine Reihe von Nebentätigkeiten und -einkünfte von Landtagsabgeordneten. Im Interesse politischer Glaubwürdigkeit haben die Mitglieder der Linksfraktion beschlossen, unabhängig vom Ausgang der parlamentarischen Debatte im eigenen Verantwortungsbereich beispielhaft Transparenz vorzuleben und die Informationen zu Nebentätigkeiten und -einkünften entsprechend des Gesetzentwurfs zu veröffentlichen.

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