Ergebnisdokumentation der Aktionskonferenz: „Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) – Entwicklungen und Probleme in Recht und Praxis“


Grundlage für die Aktionskonferenz war die Petition von September 2019, in der die Gleichbehandlung von LfbAs an Thüringer Fachhochschulen und Universitäten gefordert wurde. Derzeit müssen LfbAs an Fachhochschulen und LfbAs an Universitäten in künstlerischen und gestalterischen Fächern an Universitäten rund ein Drittel höheres Lehrdeputat leisten, als ihre Kolleg*innen an den Universitäten in anderen wissenschaftlichen Bereichen. Dies geht vor allem zu Lasten der persönlichen Gesundheit, der Organisation der Lehre und der sozialen Präsenz in der Familie. Wie sich die Situation für die Betroffenen vor Ort darstellt und was geschehen muss, um diesen Problemen zu begegnen, haben LfbAs der Fachhochschulen in Erfurt (Birgit Schindhelm, Sven Laude, Katharina Key) und Nordhausen (Dr. Michael Gebel), MdL Christian Schaft von der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag sowie Vertreter*innen von Gewerkschaften (Thomas Hoffmann | GEW Thüringen, Dr. Uta Sändig | GEW Brandenburg) und dem Hochschullehrerbund e.V. (Prof. Dr. Regina Polster) gemeinsam mit Peter Gemmeke aus der Fachabteilung Hochschule des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft diskutiert.

Erfahrungsberichte der Lehrkräfte für besondere Aufgaben

Statement von Sven Laude, FH Erfurt

„Seit dem Sommer 2013 bin ich Lehrkraft für besondere Aufgaben an der FH Erfurt. Ich liebe meinen Job. Als diplomierter Physiker lehre ich derzeit Mathe, Physik, angewandte Statistik und Prozessoptimierung sowie Computeralgebra. Ich halte Vorlesungen, Seminare, Prüfungen, konzipiere und werte aus. Soll heißen: Ich bestreite meine Lehre selbständig. Manchmal betreue ich Abschlussarbeiten, manchmal bitten Kollegen um fachliche Unterstützung. Die ersten Semester waren hart. Vieles musste ich ein erstes Mal tun, hatte wenig Schlaf. Aber es wird besser, wenn die Routine erst mal da ist, wenn die Materialien erstellt sind. Dachte ich. Es wird anders, nicht leichter.

An Fachhochschulen ist die Studierendenschaft sehr heterogen. Es gibt in stärkerem Maße späte Studieneinsteiger, Studierende mit Familien, Studierende, die nebenher arbeiten müssen. Angemessene Lehre in einem erfolgsversprechenden Tempo verlangt ständiges Feedback. Wenn zur Erschöpfung unregelmäßiger Schlaf kommt, wird es schwierig. Nach zwei, drei Jahren musste ich feststellen, dass ich morgens unausgeruht wach wurde, dass ich nach einem Wochenende keine neue Kraft hatte. Später kamen körperliche Beschwerden dazu. Krämpfe, Schmerzen. Ärztlich Untersuchungen blieben ergebnislos. Es wurde zum Normalfall, zum Beginn der Semesterpausen krank zu werden. Ich weiß aus Gesprächen, dass es vielen meiner LfbA-Kollegen ähnlich geht.“


Statement von Birgit Schindhelm, FH Erfurt

„Ich bin Lehrkraft für besondere Aufgaben. Ja genau: besondere Aufgaben! Eine wunderbare Arbeit. Ich liebe, was ich tue. Bin Überzeugungstäterin. Hier bin ich genau an der richtigen Stelle. Fragen mich Menschen nach meiner Arbeit, sind das meine ersten Antworten.

Viele meiner Kollegen und Kolleginnen ticken genauso. Was wir wollen? Gute Lehre. Was wir brauchen? Zeit. Gute Lehre braucht Zeit.“

Mythos 1: 24 Stunden Lehrverpflichtung sind mit einer 40-Stunden-Arbeitswoche vereinbar

Nehmen wir eine 40-Stunden-Arbeitswoche als gegeben an. Nehmen wir zudem eine konkrete Lehrkraft für besondere Aufgaben – in diesem Fall: mich. So lässt sich die Arbeitssituation exemplarisch zeigen. Im Jahr 2019 ist der 14. November ist mein Ressourcen-Erschöpfungstag. Der Tag, an dem meine Jahresarbeitszeit ausgeschöpft ist.
Ab dem 15. November bis zum Jahresende investiere ich aus reiner Freude an guter Lehre – ja, und wirklich mit Freude! – private Zeit, schenke diese private Zeit meinem Arbeitgeber (letztendlich dem Freistaat Thüringen). Als ich dieses Datum zum ersten Mal berechnet hatte, war ich einigermaßen erschrocken.

Mythos 2: Mehrarbeit tritt nur punktuell auf

Über ein paar Arbeitstage mit solcher Überlast würde ich mir keine Gedanken machen, würde sie wahrscheinlich nicht einmal bemerken. Es sind aber nicht nur ein paar solcher Arbeitstage. Mehrarbeit ist keine Ausnahmeerscheinung, sondern die Regel.

Sicher. Für jede Lehrkraft für besondere Aufgaben sieht der Alltag in der Hochschullehre anders aus. Meine Berechnungen gelten nicht für alle Lehrkräfte für besondere Aufgaben.
Immer wieder bestätigen jedoch Lehrkräfte aus unterschiedlichen Lehrkontexten, aus unterschiedlichen Hochschulen, dass dieses Beispiel eben kein Einzelfall ist. Aufgrund der hohen Lehrverpflichtung gehört erhebliche Mehrarbeit vor allem an Fachhochschulen zum Alltag.

Mythos 3: Die lange vorlesungsfreie Zeit gleicht Phasen der Überlast aus und bietet genügend Zeit für die Vorbereitung des nächsten Semesters

„Jetzt jammere mal nicht so. Du hast 13 Wochen Freizeit zwischen Juli und Oktober!“
Dieser Mythos begegnet mir häufig.
Lassen wir auch hier die Realität des Jahres 2019 sprechen. 13 Wochen Prüfungszeit und vorlesungsfreie Zeit minus 2 Wochen für Prüfungen inkl. Bewertung sowie ergänzende Lehr- und Beratungsangebote für Studierende, 1 Woche für Abschlussarbeiten, Kolloquien, Gutachten, 1 Woche für Qualitätsmanagement, Austausch im Team, Kooperation mit Praxispartner*innen, 2 Wochen für hochschuldidaktische Fortbildung (verteilt auf mehrere Angebote), 3 Wochen tatsächlich für Urlaub. Dann bleiben: 3 Wochen Vorbereitungszeit für Lehrveranstaltungen des Wintersemesters.

Rund 15 Arbeitstage, 120 Stunden Arbeitszeit. Für die Vorbereitung wie vieler Lehrveranstaltungen ist das eine angemessene Zeit? Pro Semester bereite ich i. d. R. Lehrveranstaltungen in sieben bis neun Modulen bzw. Modulteilen vor. In drei bis fünf unterschiedlichen Studiengängen. Nein. Drei Wochen reichen nicht aus, um alle Lehrveranstaltungen vorzubereiten. Wenigstens nicht, wenn gute Qualität gefordert ist, hohes fachliches Niveau, Kompetenzorientierung, innovative Lehrformate, digitaler Bausteine. Und Ausrichtung an den Bedarfen heterogener Gruppen von Studierenden.

Etwas muss sich ändern.
Drei Optionen sehe ich:

1) Die subjektive Lösung: Arbeitsstelle wechseln.
Leider ist für die Hochschule das (strukturelle) Problem damit nicht behoben. Die hohe Lehrverpflichtung für Lehrkräfte für besondere Aufgaben bleibt. Die nächste Lehrkraft für besondere Aufgaben steht vor dem gleichen Dilemma.
Und: Ich will gar nicht wechseln. Ich bin hier genau an der richtigen Stelle.

2) Die unverantwortliche Lösung: Schlechte Lehre machen.
Sorry. Das kann ich einfach nicht.
Für mich – wie für alle Lehrkräfte für besondere Aufgaben, die ich kenne – steht das nicht zur Debatte. Die Studierenden haben es nicht verdient. Schließlich bilden wir die nächste Generation von Fach- und Führungskräften aus.

3) Die strukturelle Lösung: Thüringer Lehrverpflichtungsverordnung anpassen.
Die Novellierung der ThürLVVO ist die einzig saubere Lösung. Eine Lehrverpflichtung von maximal 18 Lehrveranstaltungsstunden pro Woche sichert uns Lehrkräften für besondere Aufgaben mehr Zeit-Ressourcen.

Gute Lehre braucht schließlich: Zeit.

 

Katharina Key, FH Erfurt:

  • Mutter von 3 Kindern, 41 Jahre, Ehefrau.
  • Woche mit 24 LVS hartes Einstiegsjahr.
  • Im zweiten Jahr dachte sie noch, dass sie nicht schnell und effizient genug arbeitet.
  • Im dritten Jahr wird ihr klar, dass die Anforderungen für 24 LVS nicht einer 40-Stunden-Woche entsprechen und das Problem nicht bei ihr liegt.
  • Insgesamt freut sie sich über die gute Bezahlung, Arbeitstechnik + Umgebung, gutes Arbeitsklima (auf Augenhöhe mit den Kolleg*innen und Profs.).
  • Hintergrund: Ohne eine „funktionierende“ Familie könnte sie diesen Job nicht machen. Ihr Ehemann arbeitet in einem familienfreundlichen Konzern und arbeitet auf 70%, außerdem sind Kinder, Schwiegereltern und eigene Eltern alle gesund.
  • Probleme: Hohe Arbeitsbelastung beansprucht Ressourcen der Familie, kaum Austausch mit den Kolleg*innen, weniger soziale Kontakte und ehrenamtliches Engagement.
  • Sie verweist auch darauf das Digitalisierungsprozesse insbesondere in der Lehre nicht vorrangig Zeit einsparen, sondern weitere zeitliche Ressourcen bspw. zum Einstellen und Pflegen von Inhalten benötigt werden.
  • Wie gefährlich ist die hohe, andauernde Arbeitsbelastung? Wie lange kann man/frau das aushalten?
  • Sie macht 3 Lösungsvorschläge:
  1.  Bei 24 LVS bleiben heißt Aufgaben reduzieren
  2. Gefährdungsanzeigen, um auf das Problem aufmerksam zu machen
  3. In Teilzeit arbeiten, um auf 18 LVS bekommen -> Auch hier wird deutlich, eine Senkung der LVS ist notwendig.

 

 

Dr. Michael Gebel, HS Nordhausen:

  • Betont den, in der öffentlichen Debatte dominierenden „angeblichen“ Unterschied von Uni und FH und macht deutlich an beiden Hochschulen muss in der Lehre Theorie und Praxis immer eine Einheit mit der Anwendung sein.
  • An den Unis steht die Forschung im Mittelpunkt, die mit hohem Prestige verbunden ist, während Lehre als etwas Lästiges empfunden wird.
  • Neue Erkenntnisse aus der Theorie müssen aber immer in die Lehre einfließen, um diese aktuell zu halten, heißt: auch Lehrende an den FH müssen wissenschaftlich arbeiten und sich auf dem Laufenden halten.
  • Lehrverpflichtungsverordnung wird als Zumutung empfunden, Lehrentfaltungsverordnung als Zielstellung würde besser passen.
  • Für Lehre an Unis und FH braucht es hohe intrinsische Motivation der Mitarbeiter*innen, die durch befristete Verträge oft mürbe gemacht werden.
  • Problem: Vorwissen der Studierenden haben sich verändert, weshalb mehr Aufwand für die Lehrenden entsteht bzw. mehr Betreuungsaufwand als früher. -> Hohe Überlastung und wenig Erholungszeit.
  • Umstellung von E11 auf E13 war ein langer Kampf, weshalb Bildungsbiografien kaputt gegangen sind und sich die Bildungslandschaft verändert hat.
  • Anerkennung gefordert: Anwendungsorientierte Lehre ist wissenschaftliche Lehre, Herausforderungen der Digitalisierung begegnen.
  • Qualität der Lehre muss ein Indikator für Hochschule werden.
  • Er stellt auch die Personalkategorie der LfbAs grundlegend in Frage und regt an hier neue Wege einzuschlagen.
  • Fazit: Senkung des Lehrdeputats!
Vorschläge zu Handlungsperspektiven

Statement von Thomas Hoffmann, GEW Thüringen

„Die Lehrverpflichtung von Lehrkräften für besondere Aufgaben, insbesondere an Fachhochschulen, ist deutlich zu hoch. Die GEW fordert eine wöchentliche Lehrverpflichtung für LfbA von 16 Lehrveranstaltungsstunden an allen Hochschulen. Eine Absenkung der Lehrverpflichtung an Fachhochschulen auf 20 LVS wäre ein erster Schritt in diese Richtung.
Wenn Lehrkräfte für besondere Aufgaben Vorlesungen oder andere fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen durchführen, ist ihr Arbeitsverhältnis in das Wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen mit überwiegend Lehre zu überführen. Hier sind auch die Personalräte an den Hochschulen gefordert.

Mittelfristig ist zu überlegen, die Personalkategorien „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“ und „Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter*innen“ zusammenzuführen“, wobei das Verhältnis von Lehrverpflichtung, Forschungsaufgaben und weiteren Dienstleistungen einzelvertraglich festgelegt wird. Alternativ kann die Schaffung einer neuen Personalkategorie „Hochschullektor“ mit selbständiger Forschung und Lehre analog dem bremischen Modell überlegt werden.“
Link zur Präsentation von Thomas Hoffmann

Statement von Dr. Uta Sändig, GEW Brandenburg, Dozentin an der Uni Potsdam, Leitungsteam LFG HuF Brandenburg und Mitglied der Bundesfachgruppe HuF

„Ich war zu der Aktionskonferenz geladen, um das sogenannte "Brandenburger Modell" der Personalkategorien vorzustellen, das für wissenschaftliche Beschäftigte unterhalb der Professorenebene nur noch die Einheitskategorie "Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" kennt, die für Universitäten und Fachhochschulen gleichermaßen zur Anwendung kommt. Allerdings wird in den nachgeordneten Richtlinien eine Ausdifferenzierung der möglichen Tätigkeitsprofile und Lehrdeputate vorgenommen. Die Vorgaben für Regellehrdeputate sehen seit 2008 sieben Fallgruppen vor, die von reiner Forschungstätigkeit bis hin zu Stellen mit sehr geringem Forschungsbezug reichen. Dies habe ich in meiner PP-Präsentation im Einzelnen dargestellt. In der Bewertung durch die Landesfachgruppe Hochschule und Forschung der GEW (LFG HuF) haben wir von Anfang an hervorgehoben, dass wir die prinzipielle Gleichstellung von Akademischen Lehrkräften an Fachhochschulen und Universitäten begrüßen, aber unter diesem Vorzeichen auch die Ausdifferenzierung von Tätigkeitsprofilen und Lehrverpflichtungen für sinnvoll und gerecht halten.

Fakt ist allerdings, dass an Universitäten die Stellen mit höherem Forschungsanteil und geringerem Lehrdeputat überwiegen, während an Fachhochschulen mehrheitlich Hochdeputatsstellen ohne nennenswerten Forschungsbezug vorgehalten werden. In den meisten Fällen ändert sich also für ehemalige LfbA, die sich jetzt "Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" nennen dürfen, wenig. Fakt ist auch, dass die Anzahl der Hochdeputatsstellen an den Universitäten zunimmt. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass  es bislang der Interpretation der einzelnen Einrichtungen überlassen bleibt, was sie unter "forschungsbezogen" verstehen und inwieweit sie den tatsächlichen Arbeitsaufwand für bestimmte Tätigkeiten - von Betreuungs- und Korrekturleistungen über die fachdidaktische Durchdringung von Lehrinhalten sowie Aufgaben in der akademischen Selbstverwaltung bis hin zu wissenschaftstypischen Serviceleistungen - angemessen berücksichtigen. Da in der LFG HuF Brandenburg die Uni-Beschäftigten das Sagen haben (Angehörige der Fachhochschulen sind überwiegend bei Verdi organisiert), hat ihr Einsatz für die Belange der Fachhochschulen bislang eher den Charakter von theoretischen Statements. Manchmal höre ich die "Abers" meiner Kolleginnen und Kollegen auf Stellen mit Forschungsanteil - das ist die Mehrheit - heraus: Aber wir müssen jährlich nachweisen, dass wir mit unserer Dissertation/Habilitation voranschreiten, dass wir unserer Rolle in Forschungsprojekten gerecht werden, dass unsere Publikationsliste wächst, dass wir Tagungen ausrichten! Lässt sich das denn ohne Weiteres mit den Aufgaben einer Lehrkraft an einer Fachhochschule vergleichen?  Auch mit diesen Stimmen im Ohr glaube ich, dass die Diskussion über das Verhältnis von Praxisbezug und Theorielastigkeit, von stark oder schwach forschungsbezogener Lehre, von angewandter und Grundlagenforschung an den Universitäten und Fachhochschulen noch längst nicht beendet ist.“
Link zur Präsentation von Dr. Uta Sändig

Diskussionsrunde

Sachstand:    

  • Die durch das TMMWDG überarbeitete Lehrverpflichtungsverordnung liegt aktuell beim Justizministerium zur rechtlichen Überprüfung. Die Petition liegt im Petitionsausschuss und im Mai 2020 tagt der Petitionsausschuss.
  • Betreuungstendenzen der Studierenden in Thüringen sind im Vergleich sehr gut, 1. Platz für Thüringen an den Unis, 4. Platz für die FHs.
  • Insgesamt hat sich Thüringer Hochschullandschaft gut entwickelt.
  • Hochschulautonomie hat Grenzen (das Geld, welches den Uni zur Verfügung gestellt wird, muss auch entsprechend ausgegeben werden).
  • Statusgruppen LfbA und Professoren werden an FH ungerecht behandelt, Profs haben den gleichen Leidensdruck (Lehre muss gemacht werden).
  • Spiel zwischen Hochschulautonomie und dem Staat.

Ausführungen von Peter Gemmeke, Fachabteilung Hochschulen im TMWWDG:

  • Das Ministerium hat hohen Respekt vor der Arbeit der LfbA.
  • Festschreibung der Lehrverpflichtungen erfolgt durch die Festlegung der Studierendenzahlen.
  • Wie der Studiengang „gestrickt“ ist entscheiden die Hochschulen.
  • Es ist eine Frage der Finanzierung, wenn weniger Lehre dann weniger Studis oder mehr LfbA.
  • Unis und FHs gleichen sich immer mehr an, große Überlastung der LfbA darf/kann nicht sein. Die Überlastung der LfbA scheinen keine Einzelfälle zu sein.

Diskussionsrunde zu den Forderungen der LfbA:
  • Klare Benennung von Aufgaben für LfbA

- Neues Label im Thüringer Hochschulgesetz und in der ThürLLVO notwendig,
- Es braucht endlich das Verständnis dafür, dass Lehre Wissenschaft ist.

  • Einheitliches Lehrdeputat von LfbA an Universitäten und FH

- Max. 16 LVS,
- Adäquater Ausgleich.

  • Regelung zur Lehrdeputats-Ermäßigung: angemessen, einheitlich und transparent

- U.a. für Wissenschaftsmanagement,
- Mitwirkung an akademischen Selbstverwaltungsgremien,
- Aufgaben in der Personalvertretung,
- Erweiterung Freistellungstatbestände für LfbA

  • Geeignete Rahmenbedingungen

- Aneignung neuer Forschungserkenntnisse,
- Hochschuldidaktische Qualifizierung, Austausch, Vernetzung,
- Weiterentwicklung von Lehrmodulen,
- Übernahme neuer Lehrbereiche,
- Umsetzung digitaler Lehrformate,
- Zeit Praxispartner*innen zu akquirieren

  • Einheitliche Anrechnung aller Lehrveranstaltungsformate mit dem Faktor 1
  • Möglichkeit von Forschungsentwicklung und Praxissemestern
  • Möglichkeit zur Personalentwicklung

Weitere Anmerkungen:

  • Durch Personalrat soll Möglichkeit zur Ablehnung der Stellenbeschreibung erfolgen können,
  • Gesundheits-Monitoring evt. in Zusammenarbeit mit der EAH Jena,
  • Vorschlag einer Fachtagung zur Frage der Personalkategorien,
  • Verweis auf Zukunftsvertrag und Schaffung neuer Stellen vs. Entfristungen,
  • Vorschlag für das TMWWDG über Säule II: Qualität der Lehre/Finanzierung

 

Hier das abschließende Forderungspapier der LfbAs

Statement von Birgit Schindhelm

Statement von Sven Laude

 

Weitere Quellen:
Blog: Lehrkräfte für besondere Aufgaben
LfbA-Flyer „Jenseits des Gesetzes“
Forderungen GEW Thüringen