Leiharbeit

Leiharbeit war in den vergangenen Jahren eine Wachstumsbranche auf dem Arbeitsmarkt. Innerhalb von zehn Jahren hatte sich die Zahl der Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen auf rund 800 000 im Sommer 2008 verdreifacht. Unternehmen haben Stammarbeitsplätze in Leiharbeitsverhältnisse verwandelt. Sie haben keine zusätzlichen Arbeitsplätze geschaffen, sondern sich der billigeren und flexibel einsetzbaren Leiharbeit bedient. So sind in der Leiharbeit überwiegend keine guten Arbeitsplätze entstanden. Die Löhne liegen bis zu 50 Prozent unter dem, was Festangestellte für die gleiche Arbeit bekommen. Auch betriebliche Vergünstigungen bei der Arbeitskleidung oder in Kantinen gelten für Leiharbeiter nicht. Sie haben kaum berufliche Perspektiven, da sie nur selten in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Zukunftsplanung ist häufig ein Fremdwort, weil Leiharbeiter heute hier und morgen dort eingesetzt werden können. Die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise zeigt: Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter werden als erste entlassen. Sie genießen kaum einen Kündigungsschutz und haben nur wenige Mitbestimmungsrechte. Im März 2009 waren in dieser Branche nur noch 520 000 Menschen beschäftigt. Aktuell verzeichnet die Branche wieder Zuwächse.

Die Fraktion DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Leiharbeit strikt begrenzt und sozial gerecht gestaltet wird:

- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter müssen ab dem ersten Einsatztag in einem entleihenden Unternehmen den gleichen Lohn erhalten, ohne dass ein Tarifvertrag schlechtere Bedingungen vorsehen darf. Hierdurch und durch eine zusätzliche Flexibilitätsvergütung wollen wir Leiharbeit zurückdrängen.

- Begrenzung der Überlassungshöchstdauer: Die Dauer, für die Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen an ein und dasselbe Unternehmen verliehen werden können, darf drei Monate auf keinen Fall überschreiten.

- Ausweitung der Mitbestimmung: Betriebsräte müssen mehr über den Einsatz von Leiharbeit mitbestimmen können.

- Verbot von Leiharbeit in bestreikten Betrieben: Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen dürfen nicht als Streikbrecher missbraucht werden.

- Verbot der Synchronisation von Arbeitsverträgen und Ausleihzeiten: Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter dürfen von den Leiharbeitsfirmen nicht nur für die Dauer ihres Verleihs an ein bestimmtes Unternehmen beschäftigt werden.