Der 27. Oktober 2019 ist der demokratiefreundlichere Wahltermin

Anja Müller

Der vorliegende CDU-Antrag verlangt einen „demokratiefreundlicheren“ Wahltermin. Davon einmal abgesehen, dass dieses Wort „Demokratiefreundlich“ eine nette Wortschöpfung ist, tauchen nach der Lektüre des Antrags ziemlich viele Fragezeichen auf – und ganz ehrlich, wir haben uns die Frage gestellt:  Was wollen uns die Autorinnen und Autoren damit sagen? Ist das alles nur eine populistische Show?  Oder aber eine Verzweiflungstat aus Angst vor den Wahlen, Wahlkampf, Wählerinnen und Wählern? Oder aber auch beides ?

Und dass die CDU offensichtlich eine Vorliebe für Sommertermine hat, so kurz nach den langen Sommerferien, darf ruhig zu Beginn gesagt werden. Zu CDU-Regierungszeiten fand die Landtagswahl eben auch schon mal am 30. August 2009 statt, gerade mal 2 Wochen nach Ende der Sommerferien.

Und das heißt wiederum ganz praktisch : Nur innerhalb der zwei Wochen vor dem Wahltermin gab es einigermaßen Chancen, möglichst viele Wählerinnen und Wähler noch mal in einem Wahlkampf mit Inhalten anzusprechen. In den sechs Ferien-Wochen davor waren die meisten Thüringer im Urlaub und die Menschen, die in Thüringen geblieben waren, waren  mehr auf Sommer eingestellt , als auf Wahlkampf und Wahlen –Und ich möchte es den Menschen auch nicht verdenken.
Doch um Inhalte in einem Wahlkampf nach sechswöchiger faktische Unterbrechung bei den Menschen zu aktivieren, sind zwei Wochen definitiv zu kurz.

Der von Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, verlangte September-Termin hat in Thüringen Vorläufer, wenn man sich die Wahltermine für den Landtag seit 1990 anschaut.
Aber , und das Aber mache ich nun mal sehr groß, gibt es in dieser  Liste auch Wahltermine im Oktober, so wie es das zuständige Innenministerium für die Landtagswahl 2019 ,festgelegt hat .

Die erste Wahl zum Thüringer Landtag fand am 14. Oktober 1990 statt, dann folgte der 16. Oktober 1994 als Wahltag. Die Wahl zum dritten Thüringer Landtag fand am 12. September 1999 statt. Die vierte Landtagswahl fiel auf den 13. Juni 2004, der fünfte Landtag wurde am 30. August 2009 gewählt und die Wahl zum Landtag der aktuellen sechsten Wahlperiode war am 14. September 2014.

Jetzt könnte man ganz „platt“ die Rechnung aufmachen: An beiden Oktober-Terminen lag die Wahlbeteiligung noch bei über 70%.
Aber am ersten September-Termin 1999 sackte die Wahlbeteiligung mit 59,9 Prozent unter die 60%-Marke und fiel dann über die Jahre, bis am 14. September 2014 mit 52,7% signifikant ab.
Der bisherige traurige Tiefststand bei Landtagswahlen in Thüringen.

Aber die Höhe der Wahlbeteiligung  soll doch oder ist ein wichtiger Parameter für die demokratische Verortung und Legitimation einer Wahl. Würde man einen vereinfachenden - Schluss  aus Wahltermin in Bezug auf Wahlbeteiligung ziehen, spräche angesichts dieser Fakten alles für einen Oktober-Termin. Doch so einfach machen wir es uns nicht.

Denn eines ist doch nun wirklich klar werte Abgeordnete der CDU Fraktion: Die deutlich sinkende Wahlbeteiligung seit 1990 hat ihre Ursachen nicht in der zeitlichen Festlegung eines Wahltermins. Und auch das Wetter kann Wahlen und die Wahlbeteiligung nicht wirklich entscheidend beeinflussen.

Die tatsächlichen Gründe für die einbrechende Wahlbeteiligung haben wir hier  immer wieder intensiv debattiert und kritisch  auch in den Beratungen auch zum Thüringen Monitor aufgearbeitet.
Doch anstatt wie Sie, die Schlussfolgerung zu ziehen, ein Wahltermin sei schuld, handeln wir ganz praktisch und versuchen mit der Ausweitung der demokratischen Beteiligung dieser Entwicklung entgegenzuwirken.
Und ja, die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene ist zur besten in Deutschland ausgebaut. Das Wahlalter für die kommunale Ebene ist auf 16 Jahre gesenkt.
Und ja, wir hätten das zeitgleich auch gerne für die Landesebene getan, aber die CDU hat die dafür notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit bisher verweigert.

Und die Koalition zieht noch eine andere Schlussfolgerung aus der sinkenden Wahlbeteiligung.um dieser alarmierenden Entwicklung auch durch inhaltliche Politik entgegenzuwirken, vor allem in den Bereichen Soziales und Bildung.

Und für uns als LINKE steht fest, dass sich in der zunehmenden Wahlabstinenz auch die eigentlich laut vernehmbare Frage und Forderung nach einer sozial gerechten Gesellschaft verbirgt.
Denn ohne Erfüllung der sozialen Rechte sind die politischen Rechte nicht wirklich das wert, was sie wert sein könnten. Und wir LINKEN sind uns sicher das die Erfüllung der Soziale Rechte unverzichtbar sind für wirksame politische Rechte.

Gleiche soziale Teilhabe aller in der Gesellschaft ist notwendige Voraussetzung für die gleiche politische Teilhabe aller in der Gesellschaft.
Für die Verwirklichung dieser gleichen Teilhabe aller – sozial wie politisch – machen wir als LINKE ganz praktische Politik, arbeiten wir im und außerhalb des Landtags in allen Bereichen der Gesellschaft – auch  in der Regierung - um den konkreten Lebensalltag der Menschen in Thüringen zu verbessern.

Klar ist das oft ein schwieriger Weg, aber eigentlich der einzig wirksame, um auch die Wahlbeteiligung wieder zu verbessern. Demokratiebildung und –Demokratieerziehung, in Schulen, aber eben nicht nur dort, ist sehr wichtig und muss unbedingt noch verstärkt werden. Aber nur das allein wird nicht wirklich helfen. Die Demokratie und ihre parlamentarischen Akteure müssen mit praktischer Arbeit überzeugen, die im Lebensalltag aller Menschen positiv spürbar ankommt.

Und die Menschen müssen die Chance haben, sich engagiert und fachlich kompetent auch in die Entscheidung von Sachfragen einmischen zu können: Stichwort  Ausbau der direkten Demokratie auch auf Landesebene, zu der es aber eine Verfassungsänderung mit Zweidrittel-Mehrheit braucht. Wenn alle diese oben genannten Punkte besser umgesetzt werden, stehen die Chancen sehr gut, dass die Wahlbeteiligung auf Landesebene wieder nach oben geht.

Wenn wichtige Bausteine für wirklich „demokratiefreundliche“ Wahlen viel grundsätzlicher verortet sind und  damit praktisch kaum etwas  mit dem konkreten Wahltermin zu tun haben: Gilt dann der einfache Schluss: Dann ist es egal, ob September oder Oktober 2019? Nein so einfach ist es nicht.

Die Frage lautet dennoch: Was bedeutet denn „Demokratiefreundlichkeit“ bezogen auf einen Wahltermin ganz praktisch? In einer Demokratie soll im Optimalfall dem Wahltag ein inhaltlich umfangreicher, fundierter, aber in seiner Art und Weise sachlicher und fairer Wahlkampf vorangehen.

Die Wählerinnen und Wähler sollen sich intensiv und umfassend mit den unterschiedlichen inhaltlichen Positionen und Vorhaben der Parteien beschäftigen können. Sie sollen möglichst viele Gelegenheiten bekommen, mit den Kandidatinnen und Kandidaten direkt ins Gespräch zu kommen.

Der Wahlkampf ist eine sozusagen inhaltlich wie zeitlich komprimierte Fassung der kontinuierlichen Themen- bzw. Sacharbeit der Parteien und Kandidaten, die sonst in der Zeit  außerhalb des Wahlkampfs stattfindet. Viele Wählerinnen und Wähler verstärken daher ihr politisches Interesse in bzw. auf diese besonders intensive  Wahlkampfzeit hin.

Bei Festlegung des Wahltermins sollte daher beachtet werden, dass ein solcher intensiver Wahlkampf – dazu gehört die möglichst optimale Erreichbarkeit der Wählerinnen und Wähler – kontinuierlich über ausreichend lange Zeit möglich sein muss. Heißt praktisch:  Ein Wahltermin ziemlich nahe an den Sommerferien als Hauptreise – und Abwesenheitszeit und in der feriennahen Nachsaison für die Erfüllung der  oben beschriebenen Wahlkampfaufgaben nicht sehr sinnvoll.

Zwar gibt es im Oktober 2019 vor dem festgesetzten Wahltermin 27. Oktober zeitlich ziemlich nahe Herbstferien, aber erfahrungsgemäß haben diese bei weitem nicht solche Auswirkungen wie die Sommerferien-Pause.
Ganz entscheidend: Bis zum Wahltermin am 27. Oktober verbleibt im Abstand zu den Sommerferien – also als bei einem Septembertermin - noch mehr Zeit für inhaltlichen Wahlkampf und die demokratische Überzeugungsarbeit bei den Wählerinnen und Wählern.

Fazit: Der 27. Oktober ist der demokratiefreundlichere Wahltermin auch für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.