Kindergeldabzweigung

Die gegenwärtige Praxis der Abzweigung des Kindesgeldes ist unsozial, unrecht und unsolidarisch. Sie widerspricht den Regelungen des Familienleistungsausgleichs nach § 31 EStG, der zur Förderung der Familie dient. Das Kindergeld soll den Eltern frei zur Verfügung stehen, auch dann, wenn das Kind einen Anspruch auf Sozialleistungen hat. Damit soll zum einen den Mehrbelastungen der Eltern, zum anderen dem Grundsatz "ambulant vor stationär" Rechnung getragen werden.