Fernwasserversorgung

Thüringen sichert seine Trinkwasserversorgung zu etwa zwei Dritteln aus örtlichen Dargeboten und zu einem Drittel aus Fernwasser. Träger der Fernwasserversorgung ist die Anstalt öffentlichen Rechts „Thüringer Fernwasserversorgung“. Diese ist 2003 aus der Fusion zwischen der Thüringer Talsperrenverwaltung und dem Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen entstanden. Sie ist insbesondere für den Betrieb und die Unterhaltung der Talsperren und die Bereitstellung Roh- und Fernwasser verantwortlich.

Die Thüringer Landesregierung trieb diese Fusion, die von vielen kritischen Stimmen begleitet wurde, sowie den Bau der ebenfalls sehr umstrittenen Talsperre Leibis maßgeblich voran. Die alles entscheidende Begründung war die „betriebswirtschaftliche Optimierung“ des Fernwassersystems und die Versorgung der Einwohner Ostthüringens. Die Verbesserung der Trinkwasserqualität war ohne Zweifel in diesem Zusammenhang eine der wichtigsten Aufgaben. Über die entsprechend zu verfolgenden Versorgungsstrategien ergaben sich jedoch in der Folge konträre Positionen. Die warnenden Stimmen, auch seitens der LINKEN (und vorher der PDS), vor Überdimensionierung, Kostenexplosion und Unrentabilität wurden nicht ernst genommen. Von der Landesregierung ist eine Reihe von Gutachten zu betriebswirtschaftlichen, versorgungstechnischen und naturschutzrelevanten Fragen in Auftrag gegeben worden. Leider stellten sich die daraus resultierenden Empfehlungen widersprüchlich dar. Die Ostthüringer Bevölkerung ist bis Ende 2008, nachdem bereits auf Drängen der LINKEN und der SPD ein Untersuchungsausschuss ins Leben gerufen wurde, im Unklaren über das favorisierte Versorgungskonzept, die Zukunft des Weida – Talsperrensystems sowie eine mögliche touristische Nutzung der Talsperren gelassen worden. Zu dieser Situation hatte darüber hinaus eine intransparente Informationspolitik der Landesregierung gegenüber der Öffentlichkeit und dem Landtag beigetragen.

Die Trinkwasserversorgung ist nach Überzeugung der LINKEN einer der wesentlichsten Bestandteile öffentlicher Daseinsvorsorge und deshalb einer demokratischen gesellschaftlichen Kontrolle zu unterziehen!