Bekenntnisfreiheit
"Kirchen, Religions-
und Weltanschauungsgemeinschaften
DIE
LINKE verteidigt das Recht aller Menschen auf
freie Religionsausübung. Sie tritt ein für den Schutz religiöser Minderheiten. Staat und
Kirchen sind zu trennen. ein
Bekenntnis zu einer Weltanschauung oder Religion. Sie tritt ein für den Schutz
weltanschaulicher und religiöser Minderheiten. Laizismus bedeutet für uns die
notwendige institutionelle Trennung von Staat und Kirche. [51.19.7. - TÜ;
PR.232.1. sinngemäß; PR.68.1. entfällt durch Streichung.]
Wir stellen uns
unserer historischen Verantwortung und haben die Lehren aus dem in der
DDR begangenen Unrecht gegenüber Gläubigen gezogen. Bereits im Jahr 1990 hat
der Parteivorstand der PDS sich zur Verantwortung an einer verfehlten Politik
der SED bekannt, die tragische Schicksale, Benachteiligung, Verdächtigung und
ohnmächtige Betroffenheit auslöste und die Gläubigen, Kirchen und
Religionsgemeinschaften um Versöhnung gebeten. [PR.89. - TÜ]
DIE LINKE
achtet die Kirchen und Religionsgemeinschaften, ihre soziale Tätigkeit und ihre
Unabhängigkeit.
Allerdings müssen die Grundrechte und Arbeitnehmerrechte auch in den Kirchen und Religionsgemeinschaften und in deren Einrichtungen Geltung haben, auch das Streikrecht und das Betriebsverfassungsgesetz [PR.93.3.].
Niemand, der sich nicht bekennt, darf in irgendeiner Weise benachteiligt werden. Wir wenden uns gegen jeglichen politischen Missbrauch von Religion. Schulen sollen Wissen über Religionen vermitteln und die wechselseitige Toleranz der Glaubensgemeinschaften fördern. Der Unterricht ist im Rahmen des Bildungsauftrags des Staates durch staatlich anerkannte Lehrkräfte zu leisten, unabhängig von kirchlicher oder religionsgemeinschaftlicher Einflussnahme. [PR.120., PR.232.3.]