Die Ergebnisse

Der am 06. November 2025 stattgefundene kommunale Sozialgipfel ist der erste seiner Art. Der Gipfel, mit seinen rund 50 Gästen widmete sich dem Themenschwerpunkt Inklusion in der Kommune. Ziel der Veranstaltung war es, Akteur*innen zu vernetzen und gemeinsam Inhalte und Material für die konkrete politische Arbeit vor Ort zu erstellen. 

In ihrem Eingangsstatement zum ersten Sozialgipfel berichtete Katja Maurer über die Entstehungsgeschichte des Sozialgipfels und die Frage, wie wir eine Veranstaltung möglichst barrierearm gestalten können, damit alle Menschen in Thüringen teilnehmen können. Sie verdeutlicht, dass diese Veranstaltung für die Menschen vor Ort sei. Es geht um den gemeinsamen Austausch, das gemeinsame Lernen – und das gemeinsame Handeln.

 

Als Fraktion haben wir ein Format gesucht, was allen Menschen nützt. Wir haben lange überlegt. Der Sozialgipfel ist der Output, mit dem Ziel, praktisches Wissen für euch als handelnde Akteure vor Ort in den Kommunen zu vermitteln. Der heutige Ablauf soll klarstellen: Wir wollen vor allem heute Expert*innen sprechen lassen, weniger uns Politikerinnen und Politiker.“

Katja Maurer, Sprecherin für Inklusion, Queerpolitik und Soziales 

 

Dafür unterteilte sich die Veranstaltung in unterschiedliche Tagesordnungspunkte, die in dem ersten Teil der dreistündigen Veranstaltung den Fokus auf einen Überblick über Inklusionsbestreben auf kommunaler Ebene legen sollte. Darauffolgend widmeten sich die Teilnehmer*innen in drei Workshops zentralen Themen zur Umsetzung der UN-BRK in den Kommunen (siehe Abbildung 1). 

 

Vor Beginn des Vortrages von Prof. Dr. Albrecht Rohrmann erklärte Sascha Bilay in seinem Kurzimpuls, dass nicht jede Behinderung sichtbar ist und die Frage, wie inklusiv unsere Gesellschaft bereits ist oder nicht, am konkretesten dort deutlich beantwortet werden kann, wo Menschen leben - vor Ort in den Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens. 

 

„Es gibt Vieles in unserem Alltag, das von mangelnder Barrierefreiheit betroffen ist: Mobilität, Wohnen, aber auch Situationen, die auf den ersten Fall scheinbar nichts mit Inklusion zu tun haben. Zum Beispiel die Möglichkeit der Teilnahme an einer Trauerfeier. Hier kann das nicht Vorhandensein einer sogenannten Hörschleife dazu führen, dass Menschen ausgeschlossen werden. Wir sehen, häufig sind es kleine Dinge, die aber immanent wichtig sind für die Teilhabe von Menschen.“ 

Sascha Bilay, Sprecher für Kommunales und Verwaltungsmodernisierung

 

Am Beispiel der Installation von Hörschleifen in der Stadt Eisenach verdeutlicht der Abgeordnete, dass nicht selten eine lange Überzeugungsarbeit notwendig ist, um das Bewusstsein für Maßnahmen von Barrierefreiheit bei Bürger*innen und politischen Entscheidungsträger*innen zu schaffen. Umso mehr bedarf es der Akteur*innen in den Kommunen, die sich des Themas annehmen und es auf die Agenda schreiben. 

 

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Hinweis: Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte wurden unsere Gebärdendolmetscher*innen von uns unkenntlich gemacht.

Kommunaler Sozialgipfel: Inklusion gemeinsam gestalten

Wie können Kommunen inklusiver werden? Welche politischen Maßnahmen braucht es vor Ort, damit alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können? Der Kommunale Sozialgipfel am 6. November 2025 im Thüringer Landtag widmet sich genau diesen Fragen. Eingeladen sind Beauftragte und Beiräte für Menschen mit Behinderungen, Vertreter*innen von Vereinen, Verbänden und Initiativen sowie kommunalpolitisch Aktive.

Gemeinsam wollen wir Perspektiven teilen, Wissen bündeln und konkrete politische Impulse für eine inklusive Kommunalpolitik entwickeln. Neben Inputs aus der Praxis erwarten die Teilnehmenden moderierte Gespräche, Austausch auf Augenhöhe und thematische Workshops mit dem Ziel, politische Anträge und Vorhaben anzustoßen.


 

In leichter Sprache

Das sind die Themen

In dieser Veranstaltung sprechen wir darüber:
Wie können wir mehr Inklusion
in den Kommunen bekommen?

Inklusion bedeutet:
Alle können überall mit machen.

Kommunen sind:
Städte und Gemeinden.
Oder Landkreise.

Sozial-Gipfel bedeutet: 
Wir sprechen über etwas sehr Wichtiges:
Wie wollen wir gut zusammen leben?

 

Wann?

Am Donnerstag, 6. November 2025
von 17 bis 20 Uhr.

 

Wo?

Im Thüringer Landtag in Erfurt.
In diesem Raum: F 101

 

Zum Herunter-Laden:

Veranstaltung - Sozial-Gipfel zur Inklusion in den Kommunen - Leichte Sprache

 


 

Herausgeber:

Die Linke Fraktion im Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt

Text:

Der Original-Text vom Herausgeber
wurde in Leichte Sprache übersetzt.
Die Übersetzung und Prüfung ist vom:

Büro für Leichte Sprache im CJD Erfurt
Große Ackerhofsgasse 15
99084 Erfurt

E-Mail: leichte-sprache@cjd.de

www.cjd.de

 

Die Bilder wurden gezeichnet:

  • von der © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

  • vom Büro für Leichte Sprache im CJD Erfurt


 

Workshop Themen

Alle Teilnehmer*innen der Veranstaltung werden gebeten, vorab bei ihrer Anmeldung ihre Workshop-Präferenz anzugeben. Ablauf der Workshops: 20 Minuten Einführung und Erläuterung, 40 Minuten gemeinsames Erarbeiten. Folgende drei Themen stehen zur Auswahl:

Workshop 1

Welche Zuständigkeiten gibt es in der Kommune, die von Inklusion berührt werden?

  • Referent: Sascha Bilay

Erläuterung: Im Workshop wollen wir erläutern, welche Zuständigkeiten in einer Kommune inklusiv gestaltet werden können. Es soll ein grundlegendes Verständnis darüber liefern, für welche Aufgaben die Kommunen zuständig sind. Das Ziel ist die gemeinsame Erstellung einer Anfrage, um sich über die örtliche Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen in den Zuständigkeitsbereichen der Kommunen zu informieren.

Workshop 2

Personenzentrierte Komplexleistung in Thüringen

  • Referent*innen: Dirk Bennewitz und Melanie Weigel (LAG PKL).

Hinweis: Dieser Workshop setzt grundlegendes Vorwissen voraus.

 

Erläuterungen: Die Personenzentrierte Komplexleistung ist ein eine Leistung der Eingliederungshilfe und wird in Thüringen in einem Landesrahmenvertrag gemäß §131 Absatz 1 SGB 9 geregelt. Dieser Workshop soll ein grundlegendes Verständnis über die Personenzentrierte Komplexleistung vermitteln und in Zusammenarbeit mit den Workshop-Teilnehmer*innen eine Antrag zum aktuellen Stand der Umsetzung der Personenzentrierten Komplexleistung in der Kommune erstellen.

Workshop 3

Wie konform ist der kommunale Aktions- und Maßnahmeplan mit der UN-BRK?

  • Referentin: Andrea Grassow (LaFit e. V.). Thema:

Hinweis: Dieser Workshop setzt grundlegendes Vorwissen voraus.

 

Erläuterungen: Neben einer kurzen Einführung in die Frage, was die UN-BRK und kommunale Aktions- und Maßnahmepläne darstellen, soll gemeinsam eine Checkliste erarbeitet werden, mithilfe dessen sollen die Teilnehmer*innen dazu befähigt werden, ihren kommunalen Maßnahmeplan vor Ort hinsichtlich seiner Inklusionsfreundlichkeit einschätzen zu können.

Ablauf der Veranstaltung

Ankommen und Begrüßung, Vorstellung des Ablaufes, Moderation: Katja Maurer

Part 1: Vorstellung und kurzer Input  

  • Input 1: Katja Maurer: Warum braucht es Inklusionspolitik in den Kommunen? Wer profitiert von einer inklusiven Gesellschaft?

  • Input 2: Sascha Bilay: Wie können wir in der Kommune Inklusion gestalten?

 

Part 2: Vorstellung des Forschungsprojektes „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen” des Deutschen Instituts für Menschenrechte  

 

Part 3: Gemeinsames Gespräch zur Sensibilisierung der Teilnehmer*innen

  • Moderation: Katja Maurer

  • Ziel: Sensibilisierung der Anwesenden für das Thema Inklusion

 

Anmoderation der Workshops und weiteres Verfahren: Katja Maurer 

 

Gemeinsame Pause (25 Minuten)

 

Part 4: Arbeitsgruppen-Phase: Erarbeitung von Anträgen in den jeweiligen Workshops

 

Part 5: Abschluss und Schlusswort