Zum Tag der Verfassung in Thüringen - #WieWollenWirLeben

Anja Müller

Anlässlich des Tags der Verfassung am 25. Oktober in Thüringen erklärt Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: 

Eine Landesverfassung hat die Aufgabe sinnvolle  Antworten zu geben auf die Frage: „Wie wollen wir alle gemeinsam gut miteinander leben?“ Dazu muss es auch immer wieder breite und sachlich fundierte Diskussionen in der Gesellschaft geben, über die besten jeweils aktuellen Antworten auf diese Frage. Allerdings gibt es auch Grundpfeiler der Verfassung, die für die LINKE nicht verhandelbar sind und auch für die gesamte Gesellschaft nicht sein sollten. Dazu gehören der absolute Schutz der Menschenwürde, die Grundrechte, wie z.B. dass Grundrecht auf Leben und Gesundheit sowie ein menschenwürdiges Existenzminimum, aber auch die Festlegung, dass Thüringen bzw. Deutschland ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat ist.

Im derzeitigen Verfassungsausschuss des Thüringer Landtag beteiligt sich die LINKE-Fraktion intensiv mit eigenen Vorschlägen an der Debatte um sinnvolle Weiterentwicklungen der Thüringer Verfassung. Weil der Schutz der Menschenwürde, die Demokratie und damit die pluralistische und weltoffene Gesellschaft in Thüringen und anderswo in Deutschland von rechtsextremen Ideologien und Gewalttaten aus rassistischer, antisemitischer und neo-faschistischen Einstellungen heraus bedroht sind, will die LINKE- zusammen mit den anderen beiden R2G-Fraktionen – den Art. 1 der Verfassung um eine Verpflichtung aller staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen ergänzen, sich aktiv  - überall und zu jeder Zeit – gegen Rassismus, Antisemitismus und die Wiederbelebung faschistischer Ideologien zu engagieren.

Die LINKE sieht darüber hinaus auch die Notwendigkeit, den Schutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken, z.B. durch Aufnahme der UN-Kinderrechtskonvention in die Verfassung. Für diese Vorschläge hat die LINKE vor Kurzem viel Zustimmung in einer Anhörung des Landtags bekommen. Die LINKE möchte aber auch den Schutz und die Selbstbestimmungsrechte für behinderte Menschen entscheidend verbessern. Dazu soll die UN-Behindertenrechtskonvention in die Verfassung aufgenommen werden. Zur Stärkung des Ehrenamt und der Nachhaltigkeit gab es schon Anhörungen im Verfassungsausschuss. Hier hofft die LINKE – wie auch für die schon genannten Themen –  auf die für eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötige Zustimmung von Seiten der CDU.

All die gerade genannten in Arbeit befindlichen Verfassungsänderungen, bedürfen aber der weiteren rechtlichen und praktischen Umsetzung, das haben schon zahlreiche Anzuhörende im Verfassungsausschuss klar benannt. So wäre es z.B. wünschenswert, wenn als weiterer Schritt zur Stärkung des Ehrenamts in Thüringen ein Ehrenamtsfördergesetz – wie von PDS bzw. LINKE schon seit Jahrzehnten gefordert – dafür sorgt, dass die positiven Wirkungen auch bei den Menschen vor Ort praktisch fassbar ankommen – auch mit der notwendigen finanziellen Absicherung. Hinsichtlich der praktischen Umsetzung des neuen Nachhaltigkeitsprinzips sollten z.B. in einer thüringenweiten breiten Diskussion - in einer Enquetekommission im Landtag, aber auch mit  „Runden Tischen“ vor Ort – praktische Schritte entwickelt und umgesetzt werden – wobei für die LINKE bei diesem Themenfeld ein besonderes Augenmerk auf den Inhalten und Umsetzungsinstrumenten der sozialen Nachhaltigkeit liegt. Solche weiteren Schritte sind dann auch für den Ausbau der Inklusion oder die praktisch Umsetzung der neuen „Antifa-Klausel“ sinnvoll.