Stärkung des Engagements gegen Rassismus, Antisemitismus und Neonazismus

Anja Müller

Die LINKE-Fraktion hat zusammen mit ihren Koalitionspartnern einen umfangreichen Gesetzentwurf zum Ausbau von Staatszielen in der Thüringer Verfassung eingereicht. „Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen beinhaltet die rot-rot-grüne Gesetzesinitiative eine ausdrückliche und rechtsverbindliche Verpflichtung zum Engagement gegen Faschismus/Neonazismus, Rassismus und Antisemitismus. Dieses neue Staatsziel soll Ausgangspunkt für wirksamere Maßnahmen gegen den anwachsenden Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus sein“, so Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung der LINKE-Fraktion.

Müller unterstreicht, dass die Aufnahme des neuen Staatsziels in Artikel 1 der Thüringer Verfassung verknüpft sei mit der Menschenwürdegarantie, die im selben Artikel steht. Bei Schaffung des Grundgesetzes und der Thüringer Landesverfassung ist dem Schutz der Menschenwürde der höchste Stellenwert gegeben worden. Die Menschenwürdegarantie ist inhaltliches „Gegenprogramm“ zum Faschismus und seinen Verbrechen. Auch der Grundrechtskatalog am Anfang der Thüringer Verfassung gehört zu diesem „Gegenprogramm“. Das Bundesverfassungsgericht betont in seinen Entscheidungen immer wieder, dass das Grundgesetz, aber auch die Länderverfassungen eine „positive Werteordnung“ darstellen, die in Staat und Gesellschaft umzusetzen ist. Müller betont: „Damit ist klar: Rassismus, Antisemitismus und Neonazismus, die z.B. die Gleichheit und das Recht auf gleiche Teilhabe aller Menschen leugnen, sind nicht Teil der positiven Werteordnung des Grundgesetzes und der Länderverfassungen.“ Staatsziele sind wichtige gesellschaftspolitische Gestaltungsinstrumente in einer Landesverfassung: „Sie sind rechtlich verbindliche Handlungsverpflichtungen für alle staatlichen Akteure auf allen Ebenen – bis in die Kommunen vor Ort. Was sie regeln, das wird zur Pflichtaufgabe.“

Staatziele verpflichten zu einer Vielzahl konkreter Umsetzungs- und Unterstützungsmaßnahmen, die finanziell abgesichert werden müssen. Für das neue Staatsziel in Artikel 1 heißt das, dass z.B. bürgerschaftliches Engagement gegen rechts und interkultureller Dialog vor Ort verlässlich unterstützt werden. Es heißt aber z.B. auch, dass Lehrplaninhalte und Lernmaterialien für Schulen entsprechend gestaltet werden. Zudem können staatliche Stellen wirksamer gegen Hetze, Hass und Menschenfeindlichkeit vorgehen. „Die LINKE fordert schon lange die Aufnahme eines solchen Staatsziels. Interessanterweise wurde vor kurzem in Sachsen-Anhalt – unter Mithilfe der CDU-Fraktion – eine vergleichbare Regelung in die dortige Landesverfassung aufgenommen“, so LINKE-Abgeordnete Müller.