Staatsziel Bestenauslese: Qualitätssicherung bei Personalauswahl

Anja Müller

Angesichts der heutigen Anhörung zum Staatsziel „Bestenauslese im öffentlichen Dienst“ in der Thüringer Verfassung erklärt Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung der LINKE-Fraktion:

„Die heutige Anhörung im Verfassungsausschuss hat gezeigt, dass dieses Prinzip der Personalauswahl für gute Arbeit der öffentlichen Stellen unverzichtbar ist. Zahlreiche Anzuhörende haben betont, dass alle Menschen Zugang zu Stellen im öffentlichen Dienst haben sollten und z.B. ‚nationalistische’ Hürden kontraproduktiv sind.“ Deshalb sei der Regelungsvorschlag der CDU-Fraktion auch sehr kritisch bis ablehnend bewertet worden.

„Deutlich wurde auch, dass ein Staatsziel Bestenauslese in der Thüringer Verfassung mit einer Modernisierung des Artikels 33 des Grundgesetzes einhergehen sollte“, so Müller. Dieser Artikel regelt die grundlegenden Zugangsvoraussetzungen zum öffentlichen Dienst. Außerdem müsste das Beamtenstatusgesetz des Bundes, das in weiten Teilen auch für den Zugang zum Beamtenstatus und für die Arbeit der Beamten in den Ländern gilt, für Reformschritte in den Blick genommen werden.

„Viele Anzuhörende haben auch deutlich gemacht, dass ein Staatsziel Bestenauslese in der Landesverfassung die tatsächliche Verwirklichung der Qualitätsstandards nicht allein sichern kann. Wichtig sind auch die Umsetzungsvorschriften, die Ausgestaltung der Personalauswahlverfahren und die Eignung der Menschen, die für die Personalauswahl verantwortlich sind“, so Müller abschließend.