Neuer Fonds zur Unterstützung von Opfern rechter Gewalt schließt Lücken

Katharina König-Preuss, Dr. Iris Martin-Gehl
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Mit dem Landeshaushalt 2021 wird auf Initiative der LINKE-Fraktion ein neuer Unterstützungsfonds für Opfer rechter, rassistischer, antisemitischer und sexualisierter Gewalttaten eingerichtet. „Angesichts der in Thüringen steigenden Anzahl derartiger Übergriffe und Straftaten ist ein solcher Unterstützungsfonds zugunsten Betroffener sinnvoll, ja dringend notwendig. Leider gibt es im geltenden Verfahrensrecht immer noch Unterstützungslücken, so zum Beispiel, wenn Opfer, die als Zeug*innen an Strafverfahren teilnehmen, zur Unterstützung eine Anwältin oder einen Anwalt hinzuziehen wollen. Solche Prozesssituationen sind sehr belastend, und eine psychosoziale Prozessbegleitung kann meist nicht alle Bedürfnisse der Betroffenen abdecken“, so Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus/Antirassismus, und Iris Martin-Gehl, Sprecherin für Justizpolitik der Fraktion DIE LINKE und Mitglied des Verfassungsausschusses.

„Wirksame politische Arbeit gegen die sich weiter ausbreitenden rechten Strukturen, den Antisemitismus und Rassismus ist letztlich nur so gut wie die konkreten Hilfsmaßnahmen für die Opfer dieser Taten. Deshalb ist die Einrichtung eines solchen Opferunterstützungsfonds zur Schließung von Unterstützungslücken sehr wichtig. DIE LINKE ist sich im Klaren, dass die Brauchbarkeit des Fonds aber von einer sinnvoll ausgestalteten Richtlinie abhängt, die das zuständige Ministerium zügig ausarbeitet. Ich gehe davon aus, dass bei der Erarbeitung dieser Richtlinie auch Sach- und Fachverstand von außerparlamentarischen Akteur*innen aus dem Bereich der Opferberatungsstellen berücksichtigt wird“, so die LINKE-Abgeordnete König-Preuss.

Die Einrichtung eines Opferunterstützungsfonds geht einher mit einer Initiative der rot-rot-grünen Landtagsfraktionen zur Aufnahme eines neuen Staatsziels. Dieses soll zum umfassenden und wirksamen Engagement gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus verpflichten. Am 15. Dezember ist dazu im Verfassungsausschuss eine Anhörung vorgesehen, bei der Fachleute aus Opferarbeit und Wissenschaftler*innen ebenso zu Wort kommen wie Vertreter*innen verschiedener Initiativen und Einrichtungen der Selbstvertretung Betroffener. „Ich erhoffe mir auch aus dieser Anhörung wichtige Impulse für die festzulegenden Maßgaben zur Inanspruchnahme der Mittel aus dem neuen Opferunterstützungsfonds“, so die LINKE-Justizpolitikerin Martin-Gehl.

Beide LINKE-Abgeordnete weisen darauf hin, dass es, sollte sich während der Nutzung des Fonds im Haushaltsjahr 2021 weiterer Finanzbedarf zeigen, einen Ausbau und gegebenenfalls auch eine Evaluierung der Fonds-Richtlinie geben soll.