Bestenauslese muss diskriminierungsfrei erfolgen

Andreas Schubert
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Andreas Schubert, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE und stellvertretender Vorsitzender im Verfassungsausschuss, erklärt nach der heutigen Ausschuss-Sitzung zu den Ergebnissen der Anhörung zum vorgeschlagenen Staatsziel „Bestenauslese“ für den öffentlichen Dienst:

„Die meisten Fachleute in der Anhörung zum von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Staatsziel ‚Bestenauslese‘ für den öffentlichen Dienst sind überaus skeptisch hinsichtlich der Qualitätssicherung für die Personalauswahl im öffentlichen Dienst. Man muss nicht zwingend eine eigene Regelung in der Thüringer Verfassung schaffen. Schließlich gibt es dazu schon den Artikel 33 im Grundgesetz, der auch für die Länder gilt. Wenn man aber eine eigene Landesregelung schafft, dann ist der CDU-Vorschlag als hochproblematisch einzuschätzen und kann so nicht unterstützt werden. Denn er engt den verfügbaren Personenpool ein, z. B. weil er Menschen nichtdeutscher Herkunft diskriminiert.“ DGB, ver.di und der Thüringer Beamtenbund betonten zu Recht, dass der Zugang zum öffentlichen Dienst, auch zu Beamtenstellen, für alle befähigten Menschen diskriminierungsfrei nach ihren Fertigkeiten und Kompetenzen und unabhängig von Herkunft und Staatsangehörigkeit möglich sein soll. „Diese Diversität stärkt die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und sorgt dafür, dass sich dort auch die Gesellschaft in ihrer ganzen Breite bzw. Vielfalt widerspiegelt“, unterstreicht Schubert. Gleichzeitig fordern die meisten Anzuhörenden weitere Verbesserungen zur Stärkung der Bestenauslese. „So wird z. B. ein weiterer Ausbau von Förderprogrammen für Frauen oder Migrant*innen hinsichtlich des Zugangs zum und der Berufslaufbahn im öffentlichen Dienst vorgeschlagen. Die Linksfraktion wird sich daher dem Thema rechtlich wie praktisch weiter annehmen, da leistungsfähige öffentliche Verwaltungen auch ein wichtiger Standortfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung des Freistaats sind.“