Zum Urteil des Verfassungsgerichts über Sterbehilfe
Zu dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das seit 2015 geltende Verbot zur geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid äußert sich Ralf Plötner, Sprecher für Gesundheit und Pflege der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag:
„Das heutige Urteil schafft mehr Sicherheit für Ärztinnen und Ärzte im Bereich der Sterbehilfe. Menschen sollen in jeder Phase ihres Lebens selbstbestimmt handeln können, das stellte das Bundesverfassungsgericht heute klar.“ Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt, da es gegen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verstoße. Nach diesem Urteil dürfen Ärzte künftig todbringende Medikamente verschreiben.
„Die damit verbundenen ethischen Fragen werden auch bei den LINKEN ganz verschieden gesehen und diskutiert. Die Debatte über die Möglichkeiten und die Grenzen der Medizin im Bereich der Sterbehilfe muss jetzt weitergeführt werden“, unterstreicht Ralf Plötner.
„Das wichtige an dem heutigen Urteil ist die Rechtssicherheit für alle in der Palliativmedizin Tätigen. Die psychische Belastung im Grenzbereich der Sterbehilfe verlangt allen Beteiligten und Betroffenen genug ab. Daher ist der Wegfall des Straftatbestands der geschäftsmäßigen Beihilfe ein Wegfall von einer Unsicherheit und bestärkt Ärzte wie Pflegekräfte, weiter in diesem bedeutenden Berufsfeld zu arbeiten“, so der Abgeordnete.