Von Gewalt betroffene Frauen mit Aufenthaltsstatus umfänglich schützen
Anlässlich einer Bundesratsinitiative der Länder Berlin, Bremen und Thüringen, welche die Bundesregierung auffordert, die Vorbehalte gegen Artikel 59 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zurückzunehmen, äußert sich Karola Stange:
„Ich bin überaus erfreut, dass die drei Länder die Initiative zur Zurücknahme des Artikels 59 ergreifen. Damit wird eine dringende Forderung meiner Fraktion, welche wir in einem kürzlich beschlossenen Antrag im Thüringer Landtag formuliert haben, umgesetzt.“
„Wir wollen, dass Betroffenen von Gewalt gegen Frauen oder häuslicher Gewalt mit prekärem oder vom Ehemann abhängigen Aufenthaltsrecht die Möglichkeit haben, einen eigenständigen Aufenthaltstitel zu beantragen. Dies stärkt sie in der Wahrnehmung ihrer Rechte bezüglich der strafrechtlichen Verfolgung von Gewalttaten gegen sie und erhöht somit den Schutz, den sie in Anspruch nehmen können.“
„Bisher hat die Bundesregierung die Rücknahme der Vorbehalte abgelehnt. Wenn die Bundesratsinitiative Erfolg hat, kann eine bestehende Schutzlücke für Migrantinnen geschlossen werden und das Aufenthaltsrecht im Sinne des Gewaltschutzes überprüft werden.“

