Verfassungsklage von Möbelhäusern: Profitstreben darf nicht vor Familienfreundlichkeit gehen!
Zur eingereichten Verfassungsklage von Möbelhäusern erklärt Karola Stange, Mitglied des Sozialausschusses des Thüringer Landtags: "DIE LINKE steht angesichts der Klage der Möbelhäuser eindeutig auf der Seite der Betroffenen und aller Beschäftigten. Nachdem die FDP sich als Türöffner für eine Aufweichung der Rechte der Arbeitnehmer versucht hat, will nun ein kleiner Teil der Arbeitgeber gerichtlich gegen jede Chance auf ein geregeltes Familienleben vorgehen. Für uns steht fest, dass Profitstreben nicht vor Familienfreundlichkeit gehen darf und wir hoffen, dass das Verfassungsgericht im Sinne der Arbeitnehmer entscheiden wird."
Ina Leukefeld, Arbeitsmarktpolitikerin der Linksfraktion, ergänzt hierzu: "Wenn die Möbelhäuser scheinheilig erklären, dass jeden Samstag zu arbeiten im Interesse der Arbeitnehmer sei, so vergessen sie dabei die von ihnen verschuldete Ursache. Anstelle mittels Provisionszahlung die Löhne zu drücken und jeden Tarifvertrag abzulehnen, wäre es an der Zeit, für gute Arbeit auch gute Löhne zu zahlen - egal an welchem Tag in der Woche. Die Gewerkschaften stehen als Tarifpartner für mögliche Verhandlungen definitiv jederzeit bereit."
